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1437.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Seite 5 F. Antrag Seite 6 2 1437.1 - 12039 A. Das Partnerschaftsgesetz des Bundes Der Bundesrat verabschiedete am 29. November 2002 die Botschaft zum Bundes- gesetz über die eingetragene Partnerschaft gl
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1442.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Projekt umfasste eine grosse Talkrunde und mehrere Impulsveranstaltun- gen, sowie eine über die Veranstaltungstage andauernde Begleitausstellung. Ziel des Projekts war das Aufzeigen konstruktiver und positiver beiten hat seinen Grund in erster Linie im in der Schweiz nach wie vor gesellschaft- lich stark verankerten bürgerlichen Familienmodell mit einem Vollzeit erwerbstätigen Vater und einer nicht oder nur Teilzeit Gleichstellungsbeauftragte) auch an der Entwicklung des Projekts "Offene Berufswahl". In drei Veranstaltungen (September 2004, März 2005 und Mai 2005) wurde mittels Referaten, Interviews, Theateraufführungen
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1443.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Zürich und Zug übernommen. Bestätigt wurde diese Festsetzung auch mit dem neuen, vom Bundesrat verabschiedeten Sachplan Verkehr vom 26. April 2006. Für den Zimmerberg II besteht ein vom Bundesrat genehmigtes
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1442.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1442.3 (Laufnummer 12219) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND WEITERFÜHRUNG DER KOMMISSION FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAU UND MANN BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION V
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1346.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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profitieren konnten, zumutbar. Die mittelfristige Aufhebung der Staatsgarantie wird das Verantwortungsbewusstsein des Pensionskassenvorstandes unterstützen und den Kanton resp. die Steuerzahler vor zukünftigen se § 18 Rechtsnatur und Aufgaben Abs. 2: Eingefügt wird die neue Version von § 7 Abs. 5. Die verabschiedete Norm enthält die inhaltliche Ergänzung betreffend Privatisierung der Kasse (vgl. Ziff. 3.2.4 Im Hinblick auf die recht kurzfristig in Kraft tretenden Bestimmungen zum neuen Pensionsalter verabschiedete die Kommission zwecks Milderung von Härten ein- stimmig eine Übergangsregelung zum Umwandlungssatz
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1335.5 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1335.5 (Laufnummer 11752) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND VERWENDUNG DES ERTRAGSÜBERSCHUSSES DER LAUFENDEN RECHNUNG 2004 BERICHT UND ANTRAG DER ERWEITERTEN STAATSWIRTSCHAFTSKOMM
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1339.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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anstehen, die die Abhaltung einer Sit- zung notwendig machen würden, wurde nach unveränderter Verabschiedung der Vorlage durch den Regierungsrat auf eine erneute Kommissionssitzung verzichtet. Der vorliegende vorliegende Bericht stützt sich somit auf unsere Sitzung vom 9. Juni 2005, die noch vor der formellen Verabschiedung des Geschäfts durch den Regierungsrat stattgefunden hat. Von Seiten der Volkswirtschaftdirektion
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1341.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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könnte missbräuchlich in Anspruch genommen werden, auch nicht wirklich etwas gegen eine gesetzliche Verankerung einer Aufschubs- bestimmung. Einen vergleichbaren Aufschubstatbestand kennt bereits das geltende Hinblick auf den Grundsatzentscheid, ob ein Aufschub anstelle einer sofortigen Abrechnung gesetzlich verankert werden soll, hat die vorberatende Kommission der Finanzdirektion den Auftrag erteilt, einen konkreten
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1346.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
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Geschäftsführung der Pensionskasse aus. Im Übrigen hat er folgende Auf- gaben: § 24 Verantwortlichkeit Die Verantwortlichkeit der mit der Geschäftsführung, Verwaltung und Kontrolle der Pensionskasse betrauten Pensionskasse legt das Vermögen im Rahmen der Ausführungsbe- stimmungen zu diesem Gesetz in eigener Verantwortung an. Sie gewährleis- tet bei der Anlage des Vermögens: a) die erforderliche Sicherheit; b) einen
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1344.2c - Beilage 3
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aufmerksam zu machen. Die Adres- satinnen und Adressaten werden aufgrund ihrer Anmeldungen über die Veranstaltungen und Tätigkeiten informiert. Es wird eine Zunahme der Besuchenden durch vermehrtes Marketing erhofft