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1346.02 - Antrag des Regierungsrates
Vorsor- ge im Standardvorsorgeplan bei der Zuger Pensionskasse versichert. § 24 Verantwortlichkeit Die Verantwortlichkeit der mit der Geschäftsführung, Verwaltung und Kontrolle der Pensionskasse betrauten Pensionskasse legt das Vermögen im Rahmen der Ausführungsbe- stimmungen zu diesem Gesetz in eigener Verantwortung an. Sie gewährleis- tet bei der Anlage des Vermögens: a) die erforderliche Sicherheit; b) einen
1345.1 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1345.1 (Laufnummer 11753 ) KLEINE ANFRAGE VON RUDOLF BALSIGER BETREFFEND BISHERIGE INVESTITIONEN IN DIE STADTUMFAHRUNG VON ZUG BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 31. MAI
1386.2 - Antwort des Regierungsrates
als Partei beteiligen können. Mit dieser Anforderung an die kantonalen Verfahren übernimmt und verallgemeinert das BGG den Grundsatz des heute noch geltenden Art. 98a Abs. 3 OG. Für die Kantone bedeutet dies Partei, welche die Amtshand- lung in ihrem eigenen Interesse beantragt oder durch ihr Verhalten veranlasst hat, die Kosten selber (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 VRG). Ist der Entscheid danach Gegenstand eines Ei
1385.3 - Bericht der Kommission für Spitalfragen
zu betonen - führt diese Betrachtung weder zu einer Verschiebung der Kompetenzen noch der Verantwortlichkeiten von der Verwaltung auf die Kommission oder gar auf den Kantonsrat. Die Einhaltung der Kredite werden können. Die Kommission vermisst in diesem Sinne eine Analyse betreffend Ursachen und Verantwortlichkeit hinsichtlich der notwendig gewordenen Projektoptimierungen. Dabei geht es nicht um Vergang anlässlich ihrer Sitzung vom 4. November 2005 unter dem Titel "Neubau Zentralspital" von den Verantwortlichen umfassend über den damals aktuellen Stand der Planung, Ausfüh- rung, Kosten und Termine informiert
1385.2 - Antwort des Regierungsrates
am letzten Montagnachmittag, tagt der Lenkungsausschuss. Damit ist gewährleistet, dass alle Verantwortlichen stets aktuell informiert sind und über denselben Wissens- stand verfügen. Zudem koordiniert Massnahmenpaket in erster Lesung beraten, welches sodann an der Sitzung vom 6. Dezember 2005 verabschiedet werden konnte. Das Paket beinhaltet verschiedene 1385.2 - 11880 3 Steuerungselemente, um die
1406.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1406.1 (Laufnummer 11944) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BEWILLIGUNG VON PERSONALSTELLEN FÜR DIE ZIVIL- UND STRAFRECHTSPFLEGE FÜR DIE JAHRE 2007 BIS 2012 BERICHT UND ANTRAG DES
1405.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1405.1 (Laufnummer 11942) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND OBJEKTKREDIT FÜR EINEN BÜROPAVILLON FÜR DIE THERAPEUTISCHE GEMEINSCHAFT FÜR DROGENABHÄNGIGE BEI DER SENNHÜTTE BLASENBER
1405.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
700) zustim- men, so dass der Stadtrat Zug in der Folge die Baubewilligung erteilen kann. Die Verantwortlichen der Sennhütte sind interessiert, dass ihre Klienten Eigenleis- tungen erbringen können. Es ist
1405.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1405.5 (Laufnummer 12048) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND OBJEKTKREDIT FÜR EINEN BÜROPAVILLON FÜR DIE THERAPEUTISCHE GEMEINSCHAFT FÜR DROGENABHÄNGIGE BEI DER SENNHÜTTE BLASENBER
1405.4 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1405.4 (Laufnummer 12015) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND OBJEKTKREDIT FÜR EINEN BÜROPAVILLON FÜR DIE THERAPEUTISCHE GEMEINSCHAFT FÜR DROGENABHÄNGIGE BEI DER SENNHÜTTE BLASENBER

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