Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6383 Inhalte gefunden
1439.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1439.3 (Laufnummer 12108) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND ERGÄNZUNG ZUM OBJEKTKREDIT FÜR DEN BAU DER 1. ETAPPE DER STADTBAHN ZUG ZUR ABGELTUNG DER INVESTITIONS- FOLGEKOSTEN DER
1445.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1445.1 (Laufnummer 12067) KANTONSRATSBESCHLÜSSE FÜR 1. EINEN OBJEKTKREDIT FÜR DIE WASSERÜBERLEITUNG VON DER NEUEN ZUR ALTEN LORZE UND 2. EINEN OBJEKTKREDIT FÜR EINE LORZENAUFWEI
1445.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Wasserbau und Gewässerschutz
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1445.4 (Laufnummer 12168) KANTONSRATSBESCHLÜSSE FÜR 1. EINEN OBJEKTKREDIT FÜR DIE WASSERÜBERLEITUNG VON DER NEUEN ZUR ALTEN LORZE UND 2. EINEN OBJEKTKREDIT FÜR EINE LORZENAUFWEI
1444.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1444.2 (Laufnummer 12131) INTERPELLATION VON VRENI WICKY BETREFFEND KOSA-INITIATIVE (VORLAGE NR. 1444.1 - 12066) ANTWORT DES REGIERUNGSRATES VOM 11. JULI 2006 Sehr geehrte Frau
1445.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
der Neuen zur Alten Lorze als auch eine Lorzenaufweitung im beantragten Ausmass Sinn macht. Die veranschlagten Kosten von 1.4 Mio. bzw. 1.9 Mio. Franken erscheinen zwar hoch, jedoch sind wir uns bewusst,
1341.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
bei den Ein- kommens- und Vermögenssteuern ausfällt, desto höher wären die Steuerausfälle zu veranschlagen und je tiefer die Steuerermässigung ist, desto tiefer die Steueraus- fälle. Die Erhebung schätzt Personen – nicht das Recht, ebenfalls die Veranlagung für diese Periode vorzunehmen. Dem Wegzugskanton ist Kenntnis von der Steuererklärung und der Veranlagung zu geben, damit dieser, in sinngemässer Anwendung von Personendaten vom 24. März 2000; • Bundesgesetz zur Koordination und Vereinfachung der Veranlagungsverfahren für die direkten Steuern im interkantonalen Verhältnis vom 15. Dezember 2000; • Bundesgesetz
1346.06 - Anträge der Staatswirtschaftskommission
Vor- sorge im Standardvorsorgeplan bei der Zuger Pensionskasse versichert. § 24 Verantwortlichkeit Die Verantwortlichkeit der mit der Geschäftsführung, Verwaltung und Kontrolle der Pensionskasse betrauten Pensionskasse legt das Vermögen im Rahmen der Ausführungs- bestimmungen zu diesem Gesetz in eigener Verantwortung an. Sie gewährleistet bei der Anlage des Vermögens: a) die erforderliche Sicherheit; b) einen
1346.12 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. November 2006
Vorsor- ge im Standardvorsorgeplan bei der Zuger Pensionskasse versichert. § 24 Verantwortlichkeit Die Verantwortlichkeit der mit der Geschäftsführung, Verwaltung und Kontrolle der Pensionskasse betrauten Pensionskasse legt das Vermögen im Rahmen der Ausführungsbe- stimmungen zu diesem Gesetz in eigener Verantwortung an. Sie gewährleis- tet bei der Anlage des Vermögens: a) die erforderliche Sicherheit; b) einen
1346.07 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Vorsor- ge im Standardvorsorgeplan bei der Zuger Pensionskasse versichert. § 24 Verantwortlichkeit Die Verantwortlichkeit der mit der Geschäftsführung, Verwaltung und Kontrolle der Pensionskasse betrauten Pensionskasse legt das Vermögen im Rahmen der Ausführungsbe- stimmungen zu diesem Gesetz in eigener Verantwortung an. Sie gewährleis- tet bei der Anlage des Vermögens: a) die erforderliche Sicherheit; b) einen
1346.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
- Vertretung in PK-Vorstand zu machen, welche in der Folge noch im Kantonsrat diskutiert und verabschiedet werden müssten. 10 1346.5 - 12084 Î zu § 20 Abs. 1 Bst. a (Vorstand; Zusammensetzung und Amtsdauer):

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch