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1085.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Spitalfragen
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kommission als juristisch korrekt betrachtet, ohne aber präjudizierende Wirkung und ohne jegliche Verantwortung zu übernehmen. Im Übrigen kann bezüglich der Total- unternehmerwerkverträge sowie der Bonität
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1108.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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zur Offenlegung? - Es könne nicht Aufgabe des Staates sein, solche Informationen - die zudem rasch veralten - jährlich aufzulegen. - Die Offenlegungspflicht sei nicht notwendig, weil z.B. Verwaltungsratsmandate der staatlichen Tätigkeit. Dabei gehe es um die Wahr- nehmung der eigentlichen Aufgaben und der Verantwortung des Parlaments und nicht um eine Verschiebung der Kompetenzen zwischen den drei Gewalten. Schliesslich
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1107.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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hat sich gezeigt, dass ein Aufschieben der Sanierung der Ufermauer aus Sicherheitsgründen nicht verantwortet werden kann. Die Ufermauer St. Adrian weist ganz massive Schäden im Fundationsbereich auf, die n decken muss, sollte die Auszahlung des Kantonsbeitrages möglichst bald und nicht erst nach Verabschiedung des Staatsvoranschlages 2004 erfolgen können. Die Höhe des Beitrages entspricht dem kantonalen
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1106.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1106.2 (Laufnummer 11218) INTERPELLATION VON HEINZ TÄNNLER, HANS DURRER UND KARL BETSCHART BETREFFEND ABSTIMMUNGSBROSCHÜRE UND MITWIRKUNG DES REGIERUNGSRATES BEI DER ABSTIMMUNGS
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1106.1 - Interpellationstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1106.1 (Laufnummer 11116) INTERPELLATION VON HEINZ TÄNNLER, HANS DURRER UND KARL BETSCHART BETREFFEND ABSTIMMUNGSBROSCHÜRE UND MITWIRKUNG DES REGIERUNGSRATES BEI DER ABSTIMMUNGS
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1140.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Pilotabteilungen gemeint. Die Kommission legt dazu bewusst keine Details fest, denn dies soll im Verantwortungsbereich der Regierung bleiben. Wir erwarten jedoch ein einfaches, klares und über- sichtliches Be Mitarbeitende, die mehr Verantwortung über- nehmen wollen, da mit den Leistungsaufträgen nicht nur Kompetenzen nach unten delegiert würden, sondern die Mitarbeitenden auch mehr Verantwortung bekämen. Es fliesse Kantonsratspräsident wird eingeladen, die Wahl der begleitenden Kommission unmittelbar nach der Verabschiedung dieser Vorlage und mit Wirkung ab unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist zu traktandieren d
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1140.3a - Beilage
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, soll das Projekt unter einem „griffigen" Namen abgewickelt werden. � Der Regierungsrat ist verantwortlich für die interne Umsetzung des Projektes. Die Kommission geht davon aus, dass mit einer schlanken
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1140.1a - Beilage
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und deren Wirkungen gemessen. � Die strategischen und operativen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen wer- den klar getrennt und stufengerecht zugewiesen. � Der interne und externe Wettbewerb wird
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1144.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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dem Regierungsrat im Rahmen einer Aussprache aufgezeigt. Mit den verschiedenen Organisationen veranstaltete die Baudirektion eine Ausspra- che. Hier wurden ebenfalls die Resultate der Mitwirkung analysiert Pflege- und Abgel- tungsverträge abgeschlossen. Den Teilrichtplan Abbau- und Rekultivierungsgebiete verabschiedete der Kantonsrat am 28. August 1997. Es wurde kein Kantonsratsbeschluss publiziert (Kantonsrats- der Standortqualität höher einzustufende Wohngebiete. f) Das vom Regierungsrat am 11. Juli 2000 verabschiedete Gesamtverkehrskon- zept stimmt den öffentlichen Verkehr mit dem Individualverkehr ab. Die Stadt-
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1143.2 - Antwort des Regierungsrates
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überfordert, da diese die Probleme letztlich gar nicht ursächlich lösen kann. Gerade aus seiner Verantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung im Kanton Zug heraus beantragte der Regierungsrat im Frühjahr