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2150.7 - Bericht des Regierungsrates zur 2. Lesung
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Vorlage Nr. 2150.7 Laufnummer 14185 Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen Bericht des Regierungsrates zur
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2150.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2013
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die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Beim Grossanlass handelt es sich um eine kommerzielle Veranstaltung im Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen vom 29. November 2012 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf
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2150.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Beim Grossanlass handelt es sich um eine kommerzielle Veranstaltung im Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen vom ………………… 2012 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf §
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2150.2 - Antrag des Regierungsrates
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Beiträge an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Beim Grossanlass handelt es sich um eine Veranstaltung im Kanton Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen vom ………………… 2012 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf §
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2150.6 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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Vorlage Nr. 2150.6 Laufnummer 14170 Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen Antrag des Regierungsrates zur 27. September 2012 in 1. Lesung dem Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extr a- zügen zugestimmt (Vorlage Nr. 2150 dem Ergebnis der 1. Lesung am 27. September 2012 zum KRB betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazü- gen wird der erheblich erklärte
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2157.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Arbeitszeitverordnung vom 4. Oktober 2011 (BGS 154.214) noch nicht überall umgesetzt worden sind. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften liegt bei den Amtsleitenden bzw. den Direktionsvorstehenden:
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2155.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Antrag beigelegt. Die Kompetenzaufteilung entspricht dem Richtplanbeschluss P 1.2.1, wonach die Verantwortung für das Agglomerationsprogramm gegenüber dem Bund beim Regierungsrat liegt. Aufgrund der Frist
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2156.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2156.2 Laufnummer 14154 Interpellation von Beda Schlumpf und Daniel Abt betreffend temporäre Humus- und Aushubdepots in der Landwirtschaftszone (Vorlage Nr. 2156.1 - 14096) Antwort des Reg
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2165.07a - Beilage 1
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zogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: Informations- pflicht vorliegt. 3 Der betroffenen Person sind mindestens mitzutei- len: a) das verantwortliche Organ der entsprechenden Datensammlung, b) der Zweck des Bearbeitens, c) das Daten empfangende
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2165.02 - Antrag des Regierungsrates
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zogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden vom …………………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1) In- formationspflicht vorliegt. 3 Der betroffenen Person sind mindestens mitzuteilen: a) das verantwortliche Organ der entsprechen den Datensammlung, b) der Zweck des Bearbeitens, c) das Daten empfangende