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2165.07b - Beilage 2
Nr. 2165.7 (Laufnummer 14372) 1 Die Polizei kann bei oder im Zusammenhang mit öf- fentlichen Veranstaltungen und Kundgebungen Per- sonen und Personengruppen sowie deren Äusserun- gen auf Bild- und Tonträger Menschen oder Sachen kommen. 1 Die Polizei kann bei oder im Zusammenhang mit öf- fentlichen Veranstaltungen und Kundgebungen Per- sonen und Personengruppen sowie deren Äusserun- gen auf Bild- und Tonträger
2165.03 - Antrag des Regierungsrates
Polizeigesetz (Polizeiliche Massnahmen) Änderung vom ………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Polizeigesetz vom 30. November 20062) wi
2165.05 - Antrag des Regierungsrates
Polizeigesetz (Umsetzung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sport veran stal tungen1) mit Anpassung der Rechtspflegebestimmungen) Änderung vom …………… Der Kantonsrat des Kantons Zug 4 bis 9 des Konkordats vom 15. November 20074) über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sport veran stal tungen, be- stimmt den Umfang des Rayons und erstattet dem zuständigen Bundesamt die vorgeschriebenen
2165.06 - Antrag des Regierungsrates
3 Ihr Einsatz erfolgt kostendeckend. § 20a Wiederkehrende Anlässe Die Polizei verlangt von Veranstaltenden wieder kehrender Anlässe die zur sicheren Durch führung nötigen Ordnungs-, Sicher heits- und
2179.2 - Antwort des Regierungsrates
des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug vom 17. August 1911 (EG ZGB; BGS 211.1) verankerten "Bergwerkregals" auf. Dieses andernorts "Bergregal" genannte ausschliessliche Recht des Kantons
2186.7 - Volksabstimmung am 22. September 2013 (Behördenreferendum)
gan- zen Körper nach verbotenen Gegenständen abzutasten. 3 Der Veranstalter informiert die Besucherinnen und Besucher seiner Sport- veranstaltung über die Möglichkeit von Durchsuchungen. 3 [Geschäftsnummer]
2186.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
gan- zen Körper nach verbotenen Gegenständen abzutasten. 3 Der Veranstalter informiert die Besucherinnen und Besucher seiner Sport- veranstaltung über die Möglichkeit von Durchsuchungen. 3 [Geschäftsnummer]
2188.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 2188.1 Laufnummer 14168 Interpellation von Andreas Hürlimann betreffend Ende der Steuer-Sorglosigkeit für Pauschalbesteuerte und andere Steuer- flüchtlinge vom 28. September 2012 Kantonsra
2186.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 9. Juli 2013
Abs. 1 (geändert) 1 Die Polizei vollzieht die Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sport- veranstaltungen 1) BGS 111.1 2) BGS 512.1 1 [Geschäftsnummer] Kanton Zug a) (geändert) gemäss den Art. 3a bis
2186.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Abs. 1 (geändert) 1 Die Polizei vollzieht die Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sport- veranstaltungen 1) BGS 111.1 2) BGS 512.1 1 [Geschäftsnummer] Kanton Zug a) (geändert) gemäss den Art. 3a bis

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