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2093.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
zu den jährlichen Finanzierungsbei- trägen gemäss Art. 28; g) verabschiedet das jährliche Budget zuhanden des Konkordatsrats; h) verabschiedet den Jahresbericht und die Jahresrechnung zuhanden des Konko Trägerkantonen von allen kantonalen und kommunalen Steuern befreit. Art. 35 Vermögensrechtliche Verantwortlichkeit 1 Für die Verbindlichkeiten der Fachhochschule haften die Kantone subsi- diär. Gegenüber Dritten fachlich ausgewiesene Revisionsstelle; k) genehmigt den Jahresbericht und die Jahresrechnung; l) verabschiedet die Berichterstattung zum mehrjährigen Leistungsauftrag zuhanden der Trägerkantone; m) erfüllt
2093.2 - Antrag des Regierungsrates
zu den jährlichen Finanzierungsbei- trägen gemäss Art. 28; g) verabschiedet das jährliche Budget zuhanden des Konkordatsrats; h) verabschiedet den Jahresbericht und die Jahresrechnung zuhanden des Konko Trägerkantonen von allen kantonalen und kommunalen Steuern befreit. Art. 35 Vermögensrechtliche Verantwortlichkeit 1 Für die Verbindlichkeiten der Fachhochschule haften die Kantone subsi- diär. Gegenüber Dritten fachlich ausgewiesene Revisionsstelle; k) genehmigt den Jahresbericht und die Jahresrechnung; l) verabschiedet die Berichterstattung zum mehrjährigen Leistungsauftrag zuhanden der Trägerkantone; m) erfüllt
2101.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
zu erlassen. Andererseits seien die Gemeinden inzwischen gut aufgestellt und darauf vorbereit, Verantwortung zu übernehmen und diese Aufgaben ohne Hilfe des Kantons zu erfüllen. Vereinzelt wurde auch erwähnt
2101.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
einzusehen, weshalb der Kanton Zug sich von diesem Modell, das sich in vielen Kantonen bewährt hat, verabschieden soll. Es braucht dieses Gesetz weiterhin, daher nimmt eine grosse Minderheit der Kommission das Gesetz familienergänzende Kinderbetreuung wurde am 29. September 2005 vom damali- gen Kantonsrat verabschiedet und trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Es wurde damit klar gere- gelt, dass die Kinderbetreuung
2109.1c - Beilage 3
Konzept / Angabe Bauingenieur B 6.5 Baugrubenabschluss B 6.5.5 Anker Kurzzeitanker ungespannte Verankerung von Baugrubenabschlüssen (Spritzbeton) in Lockergestein gemäss Konzept Bauingenieur B 6.6 Mate
2109.1e - Beilage 5
Maleraufträge bewältigen zu können. Aufgrund des veränderten Einstellung zum Risiko seitens der verantwortlichen Vollzugsbehörden lassen sich immer weniger Gefangene finden, die mit der Zustimmung der Vol darüber hinaus soll ein Gewinn erwirtschaftet werden Leitbild und Webseite - „Wir übernehmen Verantwortung in den Bereichen Umwelt, Arbeitssi- cherheit und Gesundheitsschutz. Umweltbelastungen werden wenn die Malerei/Ablaugerei relevanten Leitsätze zur Beurteilung beigezogen werden. - Wir übernehmen Verantwortung in den Bereichen Umwelt, Arbeitssicher- heit und Gesundheitsschutz. Umweltbelastungen werden wenn
2131.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
entspricht nicht den Anforderungen an kantonale Schulräume. Die voll- klimatisierten Räume werden durch veraltete Installationen gesteuert; es gibt Ta- ge, wo die Schule geschlossen werden muss (z.B. bei Raumt DER AUSFÜHRLICHE BERICHT 5 1. Allgemeines 5 1.1. Bildungspolitische Bedeutung und strategische Verankerung 5 1.2. Statistische Grundlagen der Bevölkerungs- und Schülerentwicklung 6 1.3. Weitere für den B. DER AUSFÜHRLICHE BERICHT 1. Allgemeines 1.1. Bildungspolitische Bedeutung und strategische Verankerung Die Berufsbildung ist ein wichtiger Teil des Zuger Bildungswesens. Der Kanton ist mit seinen drei
2129.4 - Bericht und Antrag der Kommission
2016: Beschlussfassung über die neu zu regelnden Aufgaben in der «ZFA Reform 2018»; Oktober 2017: Verabschiedung des Geschäfts vom Regierungsrat und von den Gemeinden zu- handen des Kantonsrats; Mai 2018: Beschluss Beschlussfassung über die neu zu regelnden Aufgaben in der «ZFA Re- form 2018», Oktober 2017: Verabschiedung des Geschäfts vom Regierungsrat und von den Gemein - den zuhanden des Kantonsrats, Mai 2018: Version 2015») 6. Motion der SP-Fraktion betreffend Entflechtung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung und deren Finanzierung zwischen dem Kanton Zug und den Einwoh- nergemeinden vom 9. Juni 2015 (Vorlage
2130.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Zug vom 14. Dezember 2009 (Vorlage Nr. 1883.1 - 13273) haben sich der Kanton und die Stadt Zug veranlasst gesehen, in einer strategischen Zwischenphase die Variantendiskussion noch einmal zu öffnen. Der
2129.2b - Zusatzbericht zu "Variante 20" vom 3. August 2012
Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) Zusatzbericht zu „Variante 20“ 3. August 2012 2 1. Berechnung einer zusätzlichen „Variante 20“ Das vorliegende Dokument bildet eine Ergänzung zum Wirksa

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