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2163.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
14108 VI. Kosten und Finanzierung 1. Kostenvoranschlag Die Gesamtkosten sind auf 17,7 Mio. Franken veranschlagt (inkl. MwSt. 8 %, Preisbasis: Schweizerischer Baupreisindex Oktober 2011) und setzen sich wie Unterhalt sind entlang bzw. in der Nähe der Stützkonstruktionen Ausstellplätze vorgesehen. Bei den verankerten Stützbauwerken wird die Zugänglichkeit zu den Ankerköpfen mittels eines min. 1.50 m breiten Un Stabilisierung der genannten Hangrutschungen dienen. Die beiden Hangrutschungen werden mittels einer verankerten Bohrpfahlwand gestoppt. Zudem werden bergseitig der Strasse Drainageleitungen im Waldbereich erstellt
2163.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
handelt es sich jedoch um ein ve r- botenes Fehlverhalten weniger Fahrzeuglenker, für das sie die Verantwortung und die Konse- quenzen selbst tragen müssen. e) Verkehrszählanlage Auf dem Kantonsstrassenabschnitt
2165.14 - Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2014
zogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden Änderung vom 30. Januar 2014 Von diesem Geschäft tangierte Erlasse (BGS Nummern) Neu: – In- formationspflicht vorliegt. 3 Der betroffenen Person sind mindestens mitzuteilen: a) das verantwortliche Organ der entsprechenden Datensammlung; b) der Zweck des Bearbeitens; 1) BGS 162.1 2) BGS 512
2165.15 - Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2014
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 907) [M14] Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2014; Vorlage Nr. 2165.15 (Laufnummer 14568) Polizeigesetz (Polizeiliche Massnahmen) Änderung vom 30. Januar 2014 Von
2165.17 - Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2014
[Geschäftsnummer] 1 Die Polizei vollzieht die Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sport- veranstaltungen a) gemäss den Art. 4 bis 9 des Konkordats vom 15. November 20071) über Massnahmen gegen Gewalt
2166.1 - Antwort des Regierungsrates
darf für den Kanton Zug festgestellt werden, dass die Pflichten in diesem sensiblen Bereich verantwortungsvoll er- füllt werden. 2. Für den Rückzug der ausstehenden Waffen einigte sich das VBS auf eine die Waffe sicher und übergab diese der Retablierungsstelle in Steinhausen zur Hinterlegung. Die Verantwortung für die Kontrolle der Abrüstungspflicht von Armeewaffen lag bis und mit dem Jahr 2006 beim Amt
2165.18 - Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2014
-assistenten erfolgt kosten- deckend. § 20a (neu) Wiederkehrende Anlässe 1 Die Polizei verlangt von Veranstaltenden wiederkehrender Anlässe die zur sicheren Durchführung nötigen Ordnungs-, Sicherheits- und Verkehrs-
2170.13 - Antrag von Thomas Lötscher zur 2. Lesung
r wird neu nur noch in § 38 der Verfassung des Kantons Zug geregelt. Statt des in 1. Lesung verabschiedeten Wahlmodus nach der Me- thode des doppeltproportionalen Zuteilungsverfahrens soll ein gegenüber
2170.11 - Antrag von Kurt Balmer zur 2. Lesung
gegenteilige Meinung zu vertreten. Auch wenn die Zeit drängt, so sollen keine Hau-Ruck Übungen veranstaltet werden. Im Bericht des Regierungsrates und der Kommission finden sich leider zu verschiedenen Mischsystem Majorz- u. Proporzsystem 3. Beibehaltung des aktuellen Systems (mit pos. od. neg. Verankerung in der Verfassung) Kurzbegründung: Die politischen Diskussionen sind m.E. aktuell noch nicht soweit
2170.10 - Antrag von Eugen Meienberg zur 2. Lesung
nach der Methode Pukelsheim soll das Wahlverfahren durch die Zuger Stimmbevölkerung bestätigt und verankert werden. Zugerinnen und Zuger sollen in Selbstbestimmung das Wahlverfahren festlegen, dies soll nicht

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