Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6382 Inhalte gefunden
2176.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
weil die Tauglichkeit einer haustechnischen Einrichtung vom Eigentümer oder der Eigen- tümerin zu verantworten ist und nicht vom Staat. Es genügt, wenn die Gesetzesänderung das Verfahren vereinfacht. b) Bei
2175.2a - Beilage
Finanzdirektion Beilage (Vorlage Nr. 2175.2 - 14259) Seite 1 von 16 Auflistung der IT Projekte und Folgeaufträge > Fr. 230'000.– Nachfolgend werden für die Allgemeine Verwaltung (Staatskanzlei) diejen
2192.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
gerechtfertigt, dass der Staatspersonalverband und die Lehrer automatisch das Recht auf eine gesetzlich verankerte Vertretung im Vorstand haben (zuwebe). Es wäre sinnvoll, einen Präsidiumsturnus zwischen Arbei fest, die minimale Höhe auf 14.0. 2192.1 - 14177 Seite 53/60 Der für die Zuger Pensionskasse verantwortliche Pensionskassenexperte empfiehlt vor di esem Hintergrund die Höhe der Wertschwankungsreserve wie Bundesrat die Verordnungsbestimmun- gen zur Umsetzung der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge verabschiedet und die BVG - Anpassungen vom 19. März und 17. Dezember 2010 in Kraft gesetzt. Die zentralen Elemente
2191.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
Globalbudget nicht beschlossen Leistungsauftrag genehmigt 1 Globalbudget und Leistungsauftrag sind verabschiedet 2 RR kann, sofern nötig, einen revidierten Leis- tungsauftrag unterbrei- ten 3 RR legt neues Global-
2192.1a - Beilage 1
über den technischen Zins, wurde von der Kammer der Schweizerischen Pensionskassen- Experten verabschiedet und trat am 1. Januar 2012 in Kraft. In der Fachrichtlinie wurde ein Referenzzinssatz für die
2190.2 - Antwort des Regierungsrates
741.21]). Auf Kantonsstrassen ist für Verkehrsanordnungen dagegen die Sicherheitsdirek - tion verantwortlich (§ 5 Verordnung über den Strassenverkehr und die Strassensignalisation vom 22. Februar 1977 [BGS
1544.1 - Gedruckter Bericht
und die Einführung von teilautomatisierten Veranlagungshilfen tru- gen zu diesem guten Resultat bei. 3.2.2 Veranlagung juristische Personen Der Veranlagungsstand per 31. Dezember präsentiert sich wie folgt: ellschaft besteuert. 3.2.1 Veranlagung natürliche Personen Der Veranlagungsstand per 31. Dezember präsentiert sich wie folgt: Steuerperiode Steuersubjekte Veranlagungsstand Anzahl definitiv noch nicht Entwicklung sowie Dienstleistungen im Bildungsbereich. Die heute in den Kantonen verankerte und von ihnen verantwortete Weiterbil- dung der Lehrerinnen und Lehrer soll gestützt auf das Konkordat zu wesentli-
1506.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Revisionen nötig, da sich der Bund ganz zurückzieht und die Verantwortung künftig alleine bei den Kantonen liegt. Eine in der Bundesverfassung verankerte dreijährige Übergangsbestimmung ermöglicht hier einen 2007 eine Interkantonale Vereinbarung über die Zusammen- arbeit im sonderpädagogischen Bereich verabschieden und die Kantone zur Ratifi- zierung einladen. Die Kantone haben ein Interesse daran, dass die Jahr 1958 geschaffenen Finanzausgleichsartikel der Bundesverfassung und dem im folgenden Jahr verabschiedeten Finanzausgleichsgesetz wurden die 4 Vgl. Vorlage Nr. 822.2 - 11703 vom 26. April 2005. 1506.1
1515.1 - Interpellationstext
Ennetsee Zeitung, nicht zu Wort. Damit verstösst die Abstimmungszeitung klar gegen das Wahlgesetz und veranlasst uns zu folgenden Fragen: 1. Im Grundsatzentscheid des Regierungsrates vom Januar 2007, Punkt zwei
1527.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
KANTON ZUG VORLAGE 1527.1 (Laufnummer 12360) "AUSBAU VERBINDUNG KNOTEN GRINDEL - BIBERSEE" 1. KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND GENEHMIGUNG DES GENERELLEN PROJEKTES "AUSBAU VERBINDUNG KNOTEN GRINDEL - B

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch