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1527.8a - Beilage:Revisionsbericht
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rgaben und Aufträge Während der Prüfungshandlungen wurden weitere Unterlagen eingesehen. Die Verantwortung zur Erstellung der Kredit-Schlussabrechnung liegt bei der zuständigen kantona len Stelle, während
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1526.2 - Antwort des Regierungsrates
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Entwicklung in den letzten 5 Jah- ren? Antwort: Nein, es gibt keine systematische Erfassung und Verarbeitung aller medizinisch fest- gestellten Resistenzfälle. Es macht nach übereinstimmender Meinung der gegen Antibiotika. Mit den daraus hervorgehenden Resultaten der grössten Zuger Klinik sind die Verantwortlichen sehr zufrieden. Es waren in den letzten Jahren keine unüblichen Zunahmen resistenter Erreger Gefahren von Antibioti- katherapien in genügendem Masse aufgeklärt werden, damit diese ihre Eigen- verantwortung wahrnehmen können. Im Spitalbereich ist die Überwachung von hausinternen Infektionen heute recht
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1531.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1531.2 Laufnummer 12658 Motion von Rupan Sivaganesan, Rosemarie Fähndrich Burger, Eusebius Spescha, Vreni Wicky, Beatrice Gaier und Markus Jans betreffend sprachlicher Integration von Ausl
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1532.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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nicht ausgebildete Betreuungspersonen. Dies wird auch mit den neuen Be- stimmungen so bleiben. Verankerung der Qualitätsanforderungen im Gesetz ist unnötig Die Motion Schleiss/Balsiger verlangt, dass die selbst festgehalten werden. Die Qualitätsanforderungen der PAVO sind die Grundlage Gegen eine Verankerung der Qualitätsanforderungen im Kinderbetreuungsgesetz sprechen in erster Linie praktikable Gründe Neben diesen grundsätzlichen Überlegungen sprechen auch weitere praktische Gründe gegen eine Verankerung im Kinderbetreuungsgesetz. Qualitätsanforderungen können sich im Laufe der Zeit aufgrund neuer
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1552.1 - Gedruckter Bericht
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Kanton Zug per 1. Januar 2008 das Staatsanwaltschafts- modell eingeführt. 6 2. Das Obergericht verabschiedete am 17. Januar 2006 die Verordnung über die Rückerstattung von Kosten in Zivil- und Strafverfahren sgesetzes) in zweiter Lesung zugestimmt. Gestützt auf die am 17. Januar 2006 vom Obergericht verabschiedete Verordnung über die Rückerstattung von Kosten in Zivil- und Strafverfahren werden nun jene Fälle Richt- linien fanden daraufhin eine grundlegende Überarbeitung durch die Konferenz. Schliesslich verabschiedete diese am 24. November 2000 neue Richtlinien, die im Wesentlichen durch eine weitergehende Di
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1551.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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nicht ausgebildete Betreuungspersonen. Dies wird auch mit den neuen Be- stimmungen so bleiben. Verankerung der Qualitätsanforderungen im Gesetz ist unnötig Die Motion Schleiss/Balsiger verlangt, dass die selbst festgehalten werden. Die Qualitätsanforderungen der PAVO sind die Grundlage Gegen eine Verankerung der Qualitätsanforderungen im Kinderbetreuungsgesetz sprechen in erster Linie praktikable Gründe Neben diesen grundsätzlichen Überlegungen sprechen auch weitere praktische Gründe gegen eine Verankerung im Kinderbetreuungsgesetz. Qualitätsanforderungen können sich im Laufe der Zeit aufgrund neuer
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1553.1 - Gedruckter Bericht
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Verwaltungsgericht des Kantons Zug Rechenschaftsbericht 2005/2006 1 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gestützt auf § 60 Abs. 2 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes erstatten wi
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1551.1 - Postulatstext
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fachliche Weiterbildung“ für Mittagstisch- und Randzeitenbetreuung geht zu weit. Es reicht, wenn die verantwortliche Leitung eine Weiterbildung be- sucht. - § 3 soll nur für Tages- und Halbtagesstätten (§ 1 Abs
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1561.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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bis 2007): Sicherstellung eines kontinuierlichen Forschungsbetriebs im Hinblick auf eine starke Verankerung in der Zentral- schweiz sowie überregionale Wahrnehmung als Kompetenznetzwerk Mikrotech- nologie
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1560.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1560.1 (Laufnummer 12431) ÄNDERUNG DES RUHETAGS- UND LADENÖFFNUNGSGESETZES BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 7. JULI 2007 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Dame