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2834.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
hierbei beso n- dere Vorkommnisse mit hohen Fahrgastzahlen nicht betrachtet werden (z.B. einmalige Vera n- staltungen, Schulreisen etc.). Anzahl Reisende im Bus ab der Haltestelle Unterägeri, Spinnerei
2201.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Abs. 2 StG). Sodann bleibt auch bei den Personen, die der Quellensteuer unterliegen, die ordentlich Vera n- lagung in den beiden folgenden Fällen vorbehalten:  Ergänzende ordentliche Veranlagung: Die der Quellenbesteuerung vor. Die Erhebung der Quellensteuer anstelle der Durchführung des ordentlichen Veranlagungs - und Bezugsverfahrens erweist sich als zweckmässig, wenn die Steuerpflicht ausländische Staa einem Steuerabzug an der Quelle. Dieser tritt an die Stelle der im ordentlichen Verfahren zu veranlagenden Steuern (vgl. § 79 Abs. 2 Steuer- gesetz [StG; BGS 632.1]). Die Quellensteuer wird von den Br
2226.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Vorlage Nr. 2226.3 Laufnummer 14465 Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz) Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission vom 20. Juni 2013 Sehr geehrter Herr P
2283.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ein Kriterienkatalog für die Beurteilung der verschiedenen Varianten vera b- schiedet (siehe Kap. IV). Im 2. Workshop verabschiedeten die Teilnehmenden die bildungsstrategischen Grundsätze (siehe Kap. X Zug Hofstrasse nicht aus dem Richtplan gestrichen werden, sondern als "Notnagel" richtplanerisch verankert bleiben. Dazu ist ein neuer Beschluss in den Richtplan aufzunehmen. Weiter ist noch offen, wann
2350.2 - Antwort des Regierungsrats
Einleitende Bemerkungen In der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 wurden die von der Bundesversammlung vera b- schiedeten Bestimmungen zum straflosen Schwangerschaftsabbruch (Änderung des Schweize- rischen
2274.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
zenden Gebiete. Damit sich die Portalbereiche opt imal ins Stadtbild einfügen, sollen Wettbe- werbe veranstaltet werden. 2274.1 - 14392 Seite 45/55 Mit dem Projekt Stadttunnel Zug mit ZentrumPlus schaffen der einen Sachbereich des kantonalen Richtplans, den Teilrichtplan Verkehr, vor- weg. Der Kantonsrat verankerte den Stadttunnel Zug am 28. Januar 2004 im kantonalen Richt- plan. Seither sind im Rahmen von P s ergeben sich im Vergleich zur heutigen Situation vielfältigere Möglichkeiten zur Nutzung. Veranstaltungen und Events werden weniger auf einzelne Räume konzentriert sein, so dass gewisse Räume (z.B.
2274.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
finanzieren. Der Ertrag aus Motorfahrzeugsteuern ist im Budget 2015 mit rund 30 Millionen Franken vera n- schlagt. Der Zuschlag von 50 Prozent wird also rund 15 Millionen Franken pro Jahr ausm a- chen handelt, der sich auf die Erfahrungen beim Gotthardtunnel stützt. Es werden 0,4 Prozent der veranschlagten Baukosten von 528,5 Millionen Franken für Tunnel, Kunstbauten, Strassenbau sowie B etriebs- und umgesetzt werden. Im Übrigen sei ein 50-prozentiger befristeter Zuschlag für dieses grosse Projekt zu verantworten und für die einzelnen Verkehrsteilnehmenden in aller Regel zu verkraften.  Die Stawiko stimmt
2329.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
wird fortgeführt Das Hauptziel der Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes auf Bundesebene war die Vera n- kerung des bewährten Vier-Säulen-Modells der schweizerischen Drogenpolitik: Prävention, Therapie und Ärzte zur Behandlung von Personen mit suchtbedingten Störungen (Verschreibung, Abgabe und Verabreichung von Betäubungsmitteln) eine besondere kantonale Bewilligung. Dies galt schon unter dem alten Recht in der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV-EDI) aufgeführt sind. Im Übrigen wird die veraltete Fachterminologie im EG BetmG durch heute in den Fachkreisen verwendete Begriffe ersetzt. Anstatt
2165.07 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
die Amtszeit der/des DSB zu beschränken und nur eine einmalige Wiederwahlmöglichkeit gesetzlich zu vera n- kern. Damit weiss die/der DSB von Anfang an, dass sie/er für maximal 8 Jahre im Amt sein kann und ener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und just i- ziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden, sowie weitere Gesetzesänderungen Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission zogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafs a- chen verarbeitet werden sowie weitere Gesetzesänderungen an drei Sitzungen vom 4. Oktober, 28. November und 17.
2823.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
t so weit als möglich Rechnung zu tragen ist. Die bereits heute übliche Praxis soll neu im Gesetz vera n- kert werden. § 3 verdeutlicht mit dieser Neuerung ein allfälliges Spannungsfeld zwischen dem ö Rahmen von Finanzen 19 verschiedene Kommissionen ab. 4.5 Zu § 21 (Inventarisation) Die gesetzliche Verankerung einer regelmässigen Aktualisierung des Inventars und des heute bereits praktizierten Verfahrens

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