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1142.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1142.4 (Laufnummer 11292) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND OBJEKTKREDIT FÜR DAS GENERELLE PROJEKT DER NEUEN KANTONSSTRASSE „KAMMERKONZEPT ENNETSEE“, GEMEINDEN CHAM UND HÜNENBERG
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1162.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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das der einfachen Bestandesgarantie vorgeht. Wir erinnern an die verschiedenorts im Umweltrecht verankerte Sanierungs- pflicht für bestehende Anlagen und an die Bewilligungspflicht von Neu-, Aus- und Umbauten Mühe, da die hauptsächlich mit der Stromversorgung betraute Wasserwerke Zug AG stark in der Region verankert ist und sowohl mit von ihr belieferten Verteilern als auch mit den wenigen Produzenten von elektrischer erlassen. Die Bauwirtschaft und die Besit- zer von Bauten und Anlagen müssen selber zu einem verantwortlichen Umgang mit der Energie beitragen. Das Wissen ist vorhanden, Beratungsdienste stehen zur Ver-
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1173.2a - Beilage
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tons- und Gemeindesteuern aber als Gewinnungskostenabzug ausgestaltet wird, würde dies das Veranlagungsverfahren erschweren. Frage 6 Nein. Die anfallenden Projektkosten sind gering. 7. Ackermann Jeannette Frage 5 Die Vorhaben der letzten Jahre sind jeweils mit Fr. 50'000.-- bis Fr. 100'000.-- jährlich veranschlagt worden. Frage 6 Obsolet 17. Wicky Vreni. Schulunterstützungszentrum 29.03.2000, M (763.1 - 10128; entsteht mehr Transparenz und reduziert die Verwaltungsaufwändungen. Die klare Zuweisung der Verantwortlichkeiten schafft mehr Anreize zu haushälterischem Einsatz der Ressourcen. - 7 - 9. Kommission. Tot
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1173.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Ertrag bei der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen dürfte von der Verbesserung des Veranlagungsstandes pro- fitiert haben. Eine solche Massnahme ist sicher in Zeiten sinkender Steuererträge richtig Personen 41.3 Mio. Franken aus den Vorjahren verbucht werden, was auf die Ver- besserung des Veranlagungsstandes zurückzuführen ist. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Steuerverwaltung dafür grosse enthalten, die ebenfalls beachtet werden sollen. - Beim Steuerertrag gilt es zu beachten, dass der Veranlagungsstand bei den natürlichen Personen gegenüber dem Vorjahr um 7% verbessert wurde. Diese positive Leistung
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1173.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1173.2/1191.3 (Laufnummer 11474) 1. MOTION VON BEAT VILLIGER BETREFFEND ERHEBLICH ERKLÄRTE, JEDOCH NOCH NICHT ERLEDIGTE MOTIONEN UND POSTULATE (VORLAGE NR. 1173.1 - 11295) 2. ÜB
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1172.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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dem Bund nach Artikel 48 Absatz 3 der Bundesverfassung1) zur Kenntnis. Datierung/Unterzeichnung Verabschiedet von der Zentralschweizer Umweltschutzdirektoren-Konfe- renz auf dem Zirkulationsweg im Juni 2003
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1172.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Juli 2004
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dem Bund nach Artikel 48 Absatz 3 der Bundesverfassung1) zur Kenntnis. Datierung/Unterzeichnung Verabschiedet von der Zentralschweizer Umweltschutzdirektoren-Konfe- renz auf dem Zirkulationsweg im Juni 2003
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1173.1 - Motionstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1173.1 (Laufnummer 11295) MOTION VON BEAT VILLIGER BETREFFEND ERHEBLICH ERKLÄRTE, JEDOCH NOCH NICHT ERLEDIGTE MOTIONEN UND POSTULATE VOM 26. SEPTEMBER 2003 Kantonsrat Beat Villi
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1199.2 - Antwort des Regierungsrates
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überfordert, da diese die Probleme letztlich gar nicht ursächlich lösen kann. Gerade aus seiner Verantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung im Kanton Zug heraus beantragte der Regierungsrat im Frühjahr
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1198.2 - Antwort des Regierungsrates
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Gemeinden grosse Beachtung geschenkt. Wo immer es sinn- voll war, wurden die Aufgaben und Verantwortlichkeiten eindeutig abgegrenzt und zugeteilt (Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 12. Juni 1989 zwischen Kanton und Gemeinden eine klare Kompetenzzuweisung mit ent- sprechender Zuweisung der Verantwortung und Finanzzuständigkeit erneut geprüft. Unter diesem Gesichtspunkt ist es nicht angezeigt, dass