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1533.1 - Motionstext
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Hierzu benötigen wir eine strategische Führung innerhalb des Regierungsrates, welche die Verantwortlichkeiten bezeichnet. Bis anhin ist es dem Kanton Zug zu wenig gelungen, den anderen schweizerischen jeweilige Frau Landammann. Die Taskforce hat sicherzustellen, dass der Kanton Zug in eigener Verantwortung die volle fachliche Kompetenz hat, zu die- sem Thema unter Einbezug der Finanzdirektorenkonferenz
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1535.1 - Motionstext
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dass diese sich wieder ver- mehrt für politische Belange interessieren und auch bereit sind, Verantwortung für die gesellschaftliche Entwicklung zu übernehmen. Solches politisches Interesse und Engagement
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1536.1 - Motionstext
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grosse Teile der Bevölkerung. Hauptursache des so genannten Litterings ist das abnehmende Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem öffentlichen Raum. Dass Öffentlichkeitsarbeit alleine diesem Trend nicht entge- Weitere verursacherorientierte Mass- nahmen müssen folgen. Um die Verursacher von Littering zur Verantwortung ziehen zu können, ist die Möglichkeit von einfach zu verhängenden Bussen zu schaffen. Begründung:
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1543.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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abgeschlossen Sep. 06 Verabschiedung durch RR Nov. 06 Beratung in Stawiko Dez. 06 Genehmigung im KR für Budget 2008 / Finanzplan 2008-11 Jul. 07 Budgetierung abgeschlossen Sep. 07 Verabschiedung durch RR Nov. Kanton Zug wurden damals mit 450'000 Franken veranschlagt. Weiter war sich die KdK einig, dass der Veranstalter einen finanziellen Beitrag an die Aufwendungen der öffentlichen Hand zu leisten habe. Ein Sta der Rückstellung nicht mehr notwendig sein, womit voraussichtlich eine erfolgswirksame Auflösung veranlasst werden kann. 1543.1 - 12389 5 Die Finanzkontrolle weist jedoch darauf hin, dass die Beurteilung
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1541.2 - Antwort des Regierungsrates
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Generellen Projektes ist, dass der Abschnitt Rigistrasse bis Margel mit ca. 60 Millionen Franken veranschlagt ist. 3. Wie lange wäre die Realisierungszeit für das Projekt Tangente Neufeld ohne den Berg- anschluss
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3151.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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g von Betonbauten Fr. 10 000.00 NPK 151 Bauarbeiten für Werkleitungen Fr. 150 000.00 NPK 164 Verankerungen und Nagelwände Fr. 60 000.00 NPK 171 Pfähle (Mikrobohrpfähle) Fr. 50 000.00 NPK 181 Garten- und Kosten und Finanzierung 1. Kostenvoranschlag Die Gesamtkosten sind auf 6,8 Millionen Franken veranschlagt (inkl. 7,7 % MWST, Preisbasis: Schweizerischer Baupreisindex April 2020) und setzen sich wie folgt
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3158.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Bericht und Antrag vom 9. Mai 1995 zum geltenden Gastgewerbege- setz fest: «Obschon pauschale Verallgemeinerungen auch hier fehl am Platz sind, ist es eine unbestreitbare Tatsache, dass sich, sobald die Schwelle sodann als unnötig. Sollte sich eine Person in Gastgewerbebetrieben betrinken, darf auf das Verantwortungsbewusstsein und die Eigeninte- ressen der Gastgewerbebetreibenden abgestellt werden. Es dürfte zumeist rträglichen Alkoholkonsum auf. Inso- fern hat das in § 3 Abs. 1 Bst. d des Gastgewerbegesetzes verankerte Verbot der Abgabe alko- holhaltiger Getränke an Betrunkene grundsätzlich seine Berechtigung. Dies
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3158.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 3158.1 Laufnummer 16440 Motion der FDP-Fraktion betreffend Aktualisierung des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern vom 29. Oktober 2020 Die FDP-Fraktion
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3161.4 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrats
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5. Antrag 1. Ausgangslage Das Bundesparlament hat am 25. September 2020 das Covid-19-Gesetz verabschiedet und auf den Folgetag in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz regelt in Art. 12 die Härtefallmassnahmen tails werden in der Verordnung des Bundes geregelt, die voraussichtlich am 25. November 2020 verabschiedet und auf den 1. Dezember 2020 in Kraft treten wird. Erst zu diesem Zeit- punkt werden die konkreten
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3161.8 - Zusatzbericht und -antrag Nr. 2 des Regierungsrats
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schulische Aktivitäten) werden untersagt. Veranstaltungen im professionellen Bereich mit Publikum werden verboten, ausgenommen sind online übertragene Veranstaltungen ohne Publikum. Sollte sich die Lage weiter schulische Aktivitäten) werden untersagt. Veranstaltungen im professionellen Bereich mit Publikum werden verboten, ausgenommen sind online übertragene Veranstaltungen ohne Publikum. Der Bundesrat plant, an Sportaktivitäten müssen um 19 Uhr schliessen und bleiben sonntags geschlossen; - Für private Veranstaltungen gilt eine maximale Zahl von 5 Personen aus zwei Haushalten. Ausgenommen sind Feiern bis 10 Personen