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2966.1 - Postulatstext
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und Hitzewellen. Der Regierungsrat des Kantons Zug wird hiermit aufgefordert, sich bei den Verantwortlichen im öffentlichen Verkehr im Kanton Zug so einzusetzen, dass als Zielvorstellung in 20 Jahren
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2978.2 - Antwort des Regierungsrats
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für Zugerinnen und Zuger oder im Bereich Industriespionage nötig? Die 5G-Technik ermöglicht die Verarbeitung von grossen Datenmengen in Echtzeit. Sie erlaubt dadurch ausserdem eine zeitnahe Datenerhebun
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2980.2 - Antwort des Regierungsrats
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Strassenbeleuchtungen an Kantonsstrassen. Für Bundesanlagen sind die entsprechenden Bundesämter verantwortlich (Autobahn: Bundesamt für Strassen ASTRA; SBB-Areale inkl. Bahnhöfe: Bundesamt für Verkehr BAV;
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2979.2 - Antwort des Regierungsrats
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Entscheide bezüglich Massnahmen im Rahmen der besonderen Förderung liegen vollumfänglich in der Verantwortung der Rektorin oder des Rektors. Seite 2/4 2979.2 - 16206 Frage 2: Wie kann sichergestellt werden
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2996.1b - Beilage Bericht IKV
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Interkantonale Landeslotte- rie“ nach wie vor auf dem Gebiet der Vereinbarungskantone die einzige Veranstalterin von als Grossspiele durchgeführten Lotterien und Sportwetten sein. Formell-gesetzliche Grundlage des guten Zweckes) Elemente auf. Insbesondere die Bezeichnung der Swisslos als ausschliessliche Veranstalterin muss zwingend in einem Gesetz im formellen Sinn erfolgen. Es ist daher wichtig, dass die Vereinbarung formell-gesetzliche Grundlage dar. Seite 6 von 10 deslotterie durch die Vertragskantone als einzige Veranstalterin von als Grossspiele i.S. von Art. 3 Bst. e BGS durchgeführten Lotterien und Sportwetten bezeichnet
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2996.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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der Kanton Tessin sodann «in einer rechtsetzenden interkantonalen Vereinbarung» die Veranstalterin oder den Veranstalter von Grossspielen (das heisst von grossen Lotterien und grossen Sportwetten) zu benennen sind. Sodann enthält das GSK eine Bestimmung, wonach in der Schweiz lediglich zwei Veranstalterinnen oder Veranstalter von Grosslotterien und grossen Sportwetten zulässig seien. Und zwar eine auf dem Gebiet auszugehen, dass in let z- ter Konsequenz im betroffenen Kantonsgebiet keine Grossspiele mehr veranstaltet werden dürften. 8.2. Inkrafttreten der IKV 2020 Die IKV 2020 tritt gemäss Art. 9 Abs. 1 in Kraft
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2995.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2995.2 Laufnummer 16240 Interpellation der CVP-Fraktion betreffend Aushub - Deponien im Kanton Zug (Vorlage Nr. 2995.1 - 16113) Antwort des Regierungsrats vom 25. Februar 2020 Sehr geehrte
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2995.1 - Interpellationstext
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eingereicht: Der Regierungsrat hat die aktualisierte kantonale Abfallplanung am 9. April 2019 verabschi e- det. Daraus ist zu entnehmen, dass die Ablagerungen von unverschmutztem Aushub (Typ A) sowie
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3024.2 - Antwort des Regierungsrats
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Die SBB verfügt über die Personenbeförderungskonzession der beiden Stadtbahnlinien. Sie ist verantwortlich für den sicheren und zuverlässigen Betrieb. Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Verkehr BAV
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3040.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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der ehemaligen Buslinie 5 behindertengerecht bedient. • Die bisher unzuverlässigen Bahnangebote veranlassten rund 90 Prozent aller Reisenden, die Buslinie 5 an der Bushaltestelle Walchwil Bahnhof oder Walchwil