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3002.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 3002.1 Laufnummer 16129 Interpellation von Hans Baumgartner, Manuela Käch, Jean Luc Mösch, Brigitte Wenzin Widmer, Rainer Suter, Thomas Gander, Drin Alaj, Petra Muheim Quick und Claus Solt
3003.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Unterführung als prioritäre Massnahme im Leitbild Lorzenebene, welches der Regierungsrat im Jahr 2013 verabschiedet hat. Mit Beschluss L 11.3.1 Punkt c zur Lorzenebene im kantonalen Richtplan erteilte schliesslich
3011.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Axpo nehmen bei der Festlegung der Unternehmensstrategie und bei ihrer Umsetzung die soziale Verantwortung in ihrem Umfeld wahr. 13) Die Eigner nehmen über die Eignerstrategie, den ABV, die Statuten, das
3010.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
werden müssten. 4. Fazit Daraus ergibt sich folgendes Fazit: - Der Regierungsrat ist sich seiner Verantwortung bei der Umsetzung von wirkungsvollen Massnahmen zum Klimaschutz insbesondere bei seinem eigenen
3009.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Reptilien. - Die Baudirektion, welche für die Bewirtschaftung der dem Kanton gehörenden Grundstücke verantwortlich ist, hat bereits im Jahr 2013 – gestützt auf die Motion von Philipp Röllin be- treffend naturnaher
3010.1 - Postulatstext
mehr Unternehmen erkennen die Notwendigkeit, ih- re Firmen klimaneutral zu positionieren, aus Verantwortung für die Umwelt, aber auch für die kommenden Generationen. Auch der Bundesrat hat am 28. August
3025.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
der IKG zur Kenntnis zu bringen und von dieser zu verabschieden (siehe § 19 Abs. 1 Ziff. 1). § 20 Abs. 1 Ziff. 3 Ziff. 3 weist dem AIO die Verantwortung für die Sicherheit der Personendaten in den kanton Personenregister in Bezug auf die Personendaten aus den Einwohnerregistern erfüllen müs- sen. Die Verabschiedung erfolgt durch die IKG. § 19 Abs. 1 Ziff. 2 Die Regeln bzw. Qualitätsmerkmale zur Prüfung der Einwohnergemeinden mit hohem Zeitver- lust separat konsultieren zu müssen, wurde die entsprechende Verantwortlichkeit der IKG zu- gewiesen, in der alle elf Einwohnergemeinden vertreten sind. Die IKG hat gemäss
3025.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Vorlage Nr. 3025.3 Laufnummer 16277 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Ein- wohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (EG RHG) Bericht und Antrag
3025.3a - Synopse
gen an den Bund. § 19 Informatikkonferenz Kanton-Gemeinden (IKG) 1 Die IKG ist verantwortlich für: 1. die Verabschiedung der Anforderungen an den Datenschutz und die Datensi- cherheit, welche die kantonalen Personenregister in Bezug auf die Personen- daten aus den Einwohnerregistern erfüllen müssen; 2. die Verabschiedung der Regeln zur Prüfung der Personendatenlieferungen aus den Einwohnerregistern; 3. die Genehmigung zuständigen Stelle. § 18 Zuständige Direktion[Gesundheitsdirektion] 1 Die zuständige Direktion ist verantwortlich für die Koordination, Durchführung und Qualitätskontrolle der Harmonisierung der Einwohnerregister
3025.4 - Ergebnis 1. Lesung
ngen an den Bund. § 19 Informatikkonferenz Kanton-Gemeinden (IKG) 1 Die IKG ist verantwortlich für 1. die Verabschiedung der Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit, welche die kantonalen Personenregister in Bezug auf die Personendaten aus den Einwohnerregistern erfüllen müssen; 2. die Verabschiedung der Regeln zur Prüfung der Personendatenliefe- rungen aus den Einwohnerregistern; 1) Gesundh Einwohnerregister zuständigen Stelle. § 18 Zuständige Direktion1) 1 Die zuständige Direktion ist verantwortlich für die Koordination, Durch- führung und Qualitätskontrolle der Harmonisierung der Einwohnerregister

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