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3002.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 3002.1 Laufnummer 16129 Interpellation von Hans Baumgartner, Manuela Käch, Jean Luc Mösch, Brigitte Wenzin Widmer, Rainer Suter, Thomas Gander, Drin Alaj, Petra Muheim Quick und Claus Solt
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3003.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Unterführung als prioritäre Massnahme im Leitbild Lorzenebene, welches der Regierungsrat im Jahr 2013 verabschiedet hat. Mit Beschluss L 11.3.1 Punkt c zur Lorzenebene im kantonalen Richtplan erteilte schliesslich
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3011.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Axpo nehmen bei der Festlegung der Unternehmensstrategie und bei ihrer Umsetzung die soziale Verantwortung in ihrem Umfeld wahr. 13) Die Eigner nehmen über die Eignerstrategie, den ABV, die Statuten, das
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3010.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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werden müssten. 4. Fazit Daraus ergibt sich folgendes Fazit: - Der Regierungsrat ist sich seiner Verantwortung bei der Umsetzung von wirkungsvollen Massnahmen zum Klimaschutz insbesondere bei seinem eigenen
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3009.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Reptilien. - Die Baudirektion, welche für die Bewirtschaftung der dem Kanton gehörenden Grundstücke verantwortlich ist, hat bereits im Jahr 2013 – gestützt auf die Motion von Philipp Röllin be- treffend naturnaher
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3010.1 - Postulatstext
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mehr Unternehmen erkennen die Notwendigkeit, ih- re Firmen klimaneutral zu positionieren, aus Verantwortung für die Umwelt, aber auch für die kommenden Generationen. Auch der Bundesrat hat am 28. August
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3025.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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der IKG zur Kenntnis zu bringen und von dieser zu verabschieden (siehe § 19 Abs. 1 Ziff. 1). § 20 Abs. 1 Ziff. 3 Ziff. 3 weist dem AIO die Verantwortung für die Sicherheit der Personendaten in den kanton Personenregister in Bezug auf die Personendaten aus den Einwohnerregistern erfüllen müs- sen. Die Verabschiedung erfolgt durch die IKG. § 19 Abs. 1 Ziff. 2 Die Regeln bzw. Qualitätsmerkmale zur Prüfung der Einwohnergemeinden mit hohem Zeitver- lust separat konsultieren zu müssen, wurde die entsprechende Verantwortlichkeit der IKG zu- gewiesen, in der alle elf Einwohnergemeinden vertreten sind. Die IKG hat gemäss
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3025.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Vorlage Nr. 3025.3 Laufnummer 16277 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Ein- wohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (EG RHG) Bericht und Antrag
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3025.3a - Synopse
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gen an den Bund. § 19 Informatikkonferenz Kanton-Gemeinden (IKG) 1 Die IKG ist verantwortlich für: 1. die Verabschiedung der Anforderungen an den Datenschutz und die Datensi- cherheit, welche die kantonalen Personenregister in Bezug auf die Personen- daten aus den Einwohnerregistern erfüllen müssen; 2. die Verabschiedung der Regeln zur Prüfung der Personendatenlieferungen aus den Einwohnerregistern; 3. die Genehmigung zuständigen Stelle. § 18 Zuständige Direktion[Gesundheitsdirektion] 1 Die zuständige Direktion ist verantwortlich für die Koordination, Durchführung und Qualitätskontrolle der Harmonisierung der Einwohnerregister
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3025.4 - Ergebnis 1. Lesung
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ngen an den Bund. § 19 Informatikkonferenz Kanton-Gemeinden (IKG) 1 Die IKG ist verantwortlich für 1. die Verabschiedung der Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit, welche die kantonalen Personenregister in Bezug auf die Personendaten aus den Einwohnerregistern erfüllen müssen; 2. die Verabschiedung der Regeln zur Prüfung der Personendatenliefe- rungen aus den Einwohnerregistern; 1) Gesundh Einwohnerregister zuständigen Stelle. § 18 Zuständige Direktion1) 1 Die zuständige Direktion ist verantwortlich für die Koordination, Durch- führung und Qualitätskontrolle der Harmonisierung der Einwohnerregister