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3025.2 - Antrag des Regierungsrats
gen an den Bund. § 19 Informatikkonferenz Kanton-Gemeinden (IKG) 1 Die IKG ist verantwortlich für: 1. die Verabschiedung der Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit, welche die kantonalen Personenregister in Bezug auf die Personendaten aus den Einwohnerregistern erfüllen müssen; 2. die Verabschiedung der Regeln zur Prüfung der Personendatenliefe- rungen aus den Einwohnerregistern; 3. die Genehmigung ren bei der Einwohnerkon- trolle. § 18 Zuständige Direktion1) 1 Die zuständige Direktion ist verantwortlich für die Koordination, Durch- führung und Qualitätskontrolle der Harmonisierung der Einwohnerregister
3025.5 - Ablauf der Referendumsfrist. 1. Dezember 2020
ngen an den Bund. § 19 Informatikkonferenz Kanton-Gemeinden (IKG) 1 Die IKG ist verantwortlich für 1. die Verabschiedung der Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit, welche die kantonalen Personenregister in Bezug auf die Personendaten aus den Einwohnerregistern erfüllen müssen; 2. die Verabschiedung der Regeln zur Prüfung der Personendatenliefe- rungen aus den Einwohnerregistern; 1) Gesundh Einwohnerregister zuständigen Stelle. § 18 Zuständige Direktion1) 1 Die zuständige Direktion ist verantwortlich für die Koordination, Durch- führung und Qualitätskontrolle der Harmonisierung der Einwohnerregister
3064.2 - Antwort des Regierungsrats
Absichtserklärung unterzeichnet für Erwerb von 10 000 m2 Geschossfläche Unterfeld Süd; - 2020: Verabschiedung Strategie «Wohnen im Alter» mit Schwerpunkt preisgünstiger Wohn- raum; generell Förderung pr weiteren Anspruchsgruppen sind alternative Wohnformen für die ältere Generation Thema. Solche Veranstaltungen initiiert das Amt für Raum und Verkehr selber und beteiligt sich andererseits an bereits exi
3063.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3063.2 Laufnummer 16517 Motion der SVP-Fraktion betreffend keine Einbürgerung von Sozialhilfeempfängern (Vorlage Nr. 3063.1 - 16247) Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 2. Februar 20
3075.01 - Regierungsratsbeschluss vom 22. Februar 2022
deführerin nicht. Auch legt sie nicht dar, inwiefern aus anderen, im Natur- und Heimatschutzrecht verankerten Gründen der Standort Hat wil/Hubletzen von vornherein nicht in Betracht fallen sollte. Im raum
3075.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raum, Umwelt und Verkehr
Jahren grosse Importüberschüsse beim sauberen Aushub aus (Abb. I in «Grundlagen RUV»). Dafür verantwortlich ist in erster Linie der Kanton Zürich (linkes Seeufer), weil in Grenznähe keine Deponien vorhanden
3075.3b - Beilage Grundlagen
I11. 1006 1 Kies zum Verkauf (m3 lose) 1 Schlammanteil (m3 lose) Kommentar: Diese Darstellung veranschaulicht das nutzbare Kiesvolumen. Kies wird bei Abbau und Aufbereitung aufgelockert (von fest zu lose) zur Verfügung stellen (mit einem Volumen von rund 1.5 bis 2.5 Mb m3 • Mehr Recyling gesetzlich verankern (erste Schritte für solche Massnahmen sind im Richtplan geplant) • Hatwil vorziehen, damit dort
3076.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3076.2 Laufnummer 16660 Interpellation von Thomas Gander, Patrick Iten, Mario Reinschmidt und Rainer Suter betreffend ehehafte Wasserrechte (Vorlage Nr. 3076.1 - 16271) Antwort des Regieru
3075.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
gefördert werden. Mit der jetzigen Festsetzung würden trotz teils fehlerhaften Grundlagen und einem veralteten Kieskonzept, die letzten Zuger Kiesreserven auf einen Schlag freigegeben. Die Kommissions- minderheit jedoch auch nur bei 30 Prozent liegen. Bei der Begehung der Kom- mission vor Ort sprachen die Verantwortlichen von einer Verwertbarkeit von 40 bis 50 Prozent. Auch die ursprünglichen 9 bis 10 Millionen m3
3092.3 - Bericht und Antrag erw. Staatswirtschaftskom.
Vorlage Nr. 3080.3/3090.3/3091.3/3092.3/3094.3/3103.3 Laufnummer 16339 Geschäfte betreffend die Bewältigung des Coronavirus (COVID-19): Gesetzesänderung und Kantonsratsbeschlüsse Kantonsratsbeschluss

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