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3025.2 - Antrag des Regierungsrats
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gen an den Bund. § 19 Informatikkonferenz Kanton-Gemeinden (IKG) 1 Die IKG ist verantwortlich für: 1. die Verabschiedung der Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit, welche die kantonalen Personenregister in Bezug auf die Personendaten aus den Einwohnerregistern erfüllen müssen; 2. die Verabschiedung der Regeln zur Prüfung der Personendatenliefe- rungen aus den Einwohnerregistern; 3. die Genehmigung ren bei der Einwohnerkon- trolle. § 18 Zuständige Direktion1) 1 Die zuständige Direktion ist verantwortlich für die Koordination, Durch- führung und Qualitätskontrolle der Harmonisierung der Einwohnerregister
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3025.5 - Ablauf der Referendumsfrist. 1. Dezember 2020
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ngen an den Bund. § 19 Informatikkonferenz Kanton-Gemeinden (IKG) 1 Die IKG ist verantwortlich für 1. die Verabschiedung der Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit, welche die kantonalen Personenregister in Bezug auf die Personendaten aus den Einwohnerregistern erfüllen müssen; 2. die Verabschiedung der Regeln zur Prüfung der Personendatenliefe- rungen aus den Einwohnerregistern; 1) Gesundh Einwohnerregister zuständigen Stelle. § 18 Zuständige Direktion1) 1 Die zuständige Direktion ist verantwortlich für die Koordination, Durch- führung und Qualitätskontrolle der Harmonisierung der Einwohnerregister
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3064.2 - Antwort des Regierungsrats
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Absichtserklärung unterzeichnet für Erwerb von 10 000 m2 Geschossfläche Unterfeld Süd; - 2020: Verabschiedung Strategie «Wohnen im Alter» mit Schwerpunkt preisgünstiger Wohn- raum; generell Förderung pr weiteren Anspruchsgruppen sind alternative Wohnformen für die ältere Generation Thema. Solche Veranstaltungen initiiert das Amt für Raum und Verkehr selber und beteiligt sich andererseits an bereits exi
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3063.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3063.2 Laufnummer 16517 Motion der SVP-Fraktion betreffend keine Einbürgerung von Sozialhilfeempfängern (Vorlage Nr. 3063.1 - 16247) Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 2. Februar 20
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3075.01 - Regierungsratsbeschluss vom 22. Februar 2022
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deführerin nicht. Auch legt sie nicht dar, inwiefern aus anderen, im Natur- und Heimatschutzrecht verankerten Gründen der Standort Hat wil/Hubletzen von vornherein nicht in Betracht fallen sollte. Im raum
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3075.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raum, Umwelt und Verkehr
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Jahren grosse Importüberschüsse beim sauberen Aushub aus (Abb. I in «Grundlagen RUV»). Dafür verantwortlich ist in erster Linie der Kanton Zürich (linkes Seeufer), weil in Grenznähe keine Deponien vorhanden
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3075.3b - Beilage Grundlagen
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I11. 1006 1 Kies zum Verkauf (m3 lose) 1 Schlammanteil (m3 lose) Kommentar: Diese Darstellung veranschaulicht das nutzbare Kiesvolumen. Kies wird bei Abbau und Aufbereitung aufgelockert (von fest zu lose) zur Verfügung stellen (mit einem Volumen von rund 1.5 bis 2.5 Mb m3 • Mehr Recyling gesetzlich verankern (erste Schritte für solche Massnahmen sind im Richtplan geplant) • Hatwil vorziehen, damit dort
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3076.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3076.2 Laufnummer 16660 Interpellation von Thomas Gander, Patrick Iten, Mario Reinschmidt und Rainer Suter betreffend ehehafte Wasserrechte (Vorlage Nr. 3076.1 - 16271) Antwort des Regieru
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3075.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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gefördert werden. Mit der jetzigen Festsetzung würden trotz teils fehlerhaften Grundlagen und einem veralteten Kieskonzept, die letzten Zuger Kiesreserven auf einen Schlag freigegeben. Die Kommissions- minderheit jedoch auch nur bei 30 Prozent liegen. Bei der Begehung der Kom- mission vor Ort sprachen die Verantwortlichen von einer Verwertbarkeit von 40 bis 50 Prozent. Auch die ursprünglichen 9 bis 10 Millionen m3
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3092.3 - Bericht und Antrag erw. Staatswirtschaftskom.
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Vorlage Nr. 3080.3/3090.3/3091.3/3092.3/3094.3/3103.3 Laufnummer 16339 Geschäfte betreffend die Bewältigung des Coronavirus (COVID-19): Gesetzesänderung und Kantonsratsbeschlüsse Kantonsratsbeschluss