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3091.5 - Antrag der Fraktion Alternative - die Grünen zur 2. Lesung
Vorlage Nr. 3091.5 Laufnummer 16375 Änderung des Steuergesetzes: Massnahmen zur Bewältigung des Coronavirus (COVID- 19): Senkung des Kantonssteuerfusses von 82 Prozent auf 80 Prozent für die Steuerjah
3102.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
rungsrat zeigte auf, dass im Personalgesetz des Kantons Zug bereits wirksame Lohn- und An- reizsysteme verankert seien. Der Kantonsrat nahm dem Antrag der Justizprüfungskommission entsprechend von der Petition getroffen werden. Der Regierungsrat geht derzeit davon aus, dass die Gemeinden weiterhin die Grund- verantwortung für die Alterspolitik tragen werden. Seite 2/8 3102.2 - 16594 2. Einführung Unter «Alterspolitik»
3103.1a - Beilage RRB betr. Abfederung negativer finanzieller Auswirkungen (COVID-19) bei Startup-Unternehmen im Kanton Zug
Regierungsrat RRB Startups Vom 19052020.Docx Auszug aus dem Protokoll Sitzung vom 19. Mai 2020 sa Versandt am Finanzwesen Abfederung der negativen finanziellen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19)
3105.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3105.2 Laufnummer 16465 Interpellation von Jean Luc Mösch, Kurt Balmer und Zari Dzaferi betreffend schlechte Erkennbarkeit von Fahrbahnmarkierungen auf Kantonsstrassen (Vorlage Nr. 3105.1
3106.1 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Vorlage Nr. 3106.1 Laufnummer 16333 Kantonsratsbeschluss betreffend Kenntnisnahme der von der Konkordatskommission im Jahr 2019 behandelten Geschäfte gemäss § 21 Abs. 4 GO KR Bericht und Antrag der Ko
2996.1a - Beilage Bericht GSK
ts)  eine Aufsichtsabgabe von allen Veranstaltern und Veranstalterinnen von Grossspie- len  eine Abgabe für die Verleihung ausschliesslicher Veranstaltungsrechte (enthaltend eine einmalige Abgabe zur bei den beiden Veranstalterinnen oder Veranstaltern von Grosslotterien und grossen Sportwetten als (Teil der) Gegenleistung für die Gewährung der ausschliessli- chen Veranstaltungsrechte erhoben. Für weitere Kapitel: Gewährung ausschliesslicher Veranstaltungsrechte für die Durchführung von Grosslotterien und grossen Sportwetten Zugelassene Veranstalterinnen oder Veranstalter von Grosslotterien und grossen Sportwetten
2996.2a - Konkordatstext (GSK)
Kapitel: Gewährung ausschliesslicher Veranstaltungsrechte für die Durchführung von Grosslotterien und grossen Sportwetten Art. 49 Zugelassene Veranstalterinnen oder Veranstalter von Grosslotterien und grossen Bewilligung für die Veranstaltung von Lotterien und Sportwetten erteilt werden. Die Deutschschweizer Kantone und der Kanton Tessin benennen die Veranstalterin oder den Veranstalter in einer rechtsetzenden eine einzige Bewilligung für die Veranstaltung von Lotterien und Sportwetten erteilt werden. Die Westschweizer Kantone benennen die Veranstalterin oder den Veranstalter in einer rechtsetzenden interkantonalen
2996.4c - Beilage Stellungnahme Regierungsrat
lediglich darin beste hen, «in ihren Kommunikationsmitteln» wie z.B. in Jahresberichten oder Veranstaltungsflyern in geeigneter Form das (noch zu entwerfende) kombinierte Kanton Zug / Swisslos-Logo aufzufüh betreffen (und auch die se nur insofern, als die Destinatäre überhaupt Jahresberichte oder Veranstaltungsflyer etc. veröffentlichen). Insbesondere wird keine Verpflichtung statuiert werden, welche die Markie mitgeprägt. Unter diesen Umständen wertet der Regierungsrat die nun durch die FDKL zur Ratifikation verabschiedeten Konkordate als hart erkämpfte Kompromisslösung. Der Regierungsrat ist der Überzeugung, dass der
2996.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Verhandlungen eingebracht hatten, keinen Eingang in den durch die FDKL zu Handen der Kan- tone verabschiedeten Konkordatstext gefunden hätten. So seien namentlich die vier nachste- henden, durch den Kanton Kompromisse einzugehen und Mehrheiten ent- scheidend. Dass der zu Handen der kantonalen Parlamente verabschiedete Konkordatstext je- denfalls eine ausgewogene, zweckmässige Vorlage darstelle, sei als Erfolg - Es sei eine Bestimmung in die IKV 2020 aufzunehmen, wonach Sponsoring-Beiträge an grössere Veranstaltungen (wie etwa an das ESAF) zukünftig nur noch durch die Gene- ralversammlung von Swisslos beschlossen
2996.4b - Beilage Stellungnahme FDKL
weshalb dieser Mechanismus in der IKV 2020 nicht abgeändert werden kann. 1.1.2. Die Veranstalterinnen oder Veranstalter von Grossspielen tragen diese Beiträge gemeinsam proportional im Verhältnis ihrer

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