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2996.3a - Konkordatstext (IKV)
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«Swisslos Interkantonale Landeslotterie» (nachfolgend als „Swisslos“ bezeichnet). 2 Swisslos veranstaltet Geldspiele im Auftrag der Vereinbarungskantone, nach Massgabe des BGS, des gesamtschweizerischen der vorliegenden Vereinbarung. 3 In Anwendung von Art. 23 Abs. 2 BGS wird Swisslos als einzige Veranstalterin von Lotterie- und Sportwetten-Grossspielen auf dem Gebiet der Vereinbarungskantone bezeichnet
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3011.2b - Beilage Aktionärbindungsvertrag
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Stand: 20. November 2018, mit formalen Ergänzungen vom 23. Januar 2019 Aktionärbindungsvertrag der Aktionäre der Axpo Holding AG Vertragsparteien – Kanton Zürich, vertreten durch den zuständigen Regie
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3011.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Vorlage Nr. 3011.3 Laufnummer 16256 Kantonsratsbeschluss betreffend Ablösung des NOK-Gründungsvertrags durch einen Aktionärbindungsvertrag der Aktionäre der Axpo Holding AG Bericht und Antrag der Konk
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3011.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Zustimmung. Der Regierungsrat soll bis zur zweiten Lesung aufzeigen, wie im Energiegesetz der Anspruch verankert werden kann, dass die Wasserkraftwerke sowie die Netze vollständig in öffentlicher Hand der Schweiz
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3021.2 - Antwort des Regierungsrats
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nen und Polizisten zur Beobachtung oder allenfalls zur Verkehrsregelung nicht den Veranstalterinnen und Veranstaltern angerechnet werden , damit die Ausübung der Grundrechte nicht durch Kosten erschwert wenn es sich um eine nautische Veranstaltung gemäss Art. 27 Binnenschifffahrtsgesetz (BSG; SR 747.201) handelt . Darüber hinaus besteht eine Meldepflicht des Veranstalters an die Polizei, wenn bei einem davor. Wenn erhebliche Sicherheits- oder Verkehrsprobleme zu erwarten sind, müssen die Veranstalterinnen und Veranstalter den Anlass spätestens zwei Monate vor der Durchführung der Zuger Polizei melden, damit
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3021.1 - Interpellationstext
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Regierungsrat sicher, dass die Ausübung der demokratischen Grun d- rechte, die menschenrechtlich verankerte Meinungs- und Versammlungsfreiheit, auch im Kanton Zug nicht behindert wird? 9. Wie fördert und Frank Kleiner, wurde in einer medialen Be- richterstattung zitiert: «üblicherweise würden solche Veranstaltungen deutlich früher, rund zwei Monate im Voraus, angemeldet.» 2 1 Zitat Kantonsrat Philip C. Brunner
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3023.1 - Interpellationstext
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rechnen müssen. Die Verantwortung der Autokäufer*innen ist ebenfalls gegeben, sind sie es doch, welche den Autotyp aussuchen. Der Staat hat aber ebe n- falls eine wichtige Verantwortung und ein grosses Interesse
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3044.1a - Beilage Polizeimeldungen
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·. Zuger Polizei · 3. Deze1nb1H 2019 · 0 ~m fr01t1en ~Aonta g n,orgen na be,n è! rel ~Aän ner I n Baar an oe r uans- l\l~,Jd ma n n strasse ei n unv:e rscrsossenes Auto cl li re n sucht und Gegens.tä
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3048.2 - Antwort des Regierungsrats
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auskunftspflichtig. Sie haben zudem ein explizites Mitteilungsrecht, wenn sie vermuten, dass eine Veranlagung unvollständig ist (Art. 112 Abs. 1 DBG; Art. 38 Abs. 3 StHG). Die Amts - und Rechtshilfe innerhalb
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3049.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3049.2 Laufnummer 16383 Interpellation von Hubert Schuler, Heinz Achermann, Anna Bieri, Rita Hofer und Beat Unternährer betreffend Weiterentwicklung des Areals Zythus in Hünenberg (Vorlage