Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6382 Inhalte gefunden
2996.3a - Konkordatstext (IKV)
«Swisslos Interkantonale Landeslotterie» (nachfolgend als „Swisslos“ bezeichnet). 2 Swisslos veranstaltet Geldspiele im Auftrag der Vereinbarungskantone, nach Massgabe des BGS, des gesamtschweizerischen der vorliegenden Vereinbarung. 3 In Anwendung von Art. 23 Abs. 2 BGS wird Swisslos als einzige Veranstalterin von Lotterie- und Sportwetten-Grossspielen auf dem Gebiet der Vereinbarungskantone bezeichnet
3011.2b - Beilage Aktionärbindungsvertrag
Stand: 20. November 2018, mit formalen Ergänzungen vom 23. Januar 2019 Aktionärbindungsvertrag der Aktionäre der Axpo Holding AG Vertragsparteien – Kanton Zürich, vertreten durch den zuständigen Regie
3011.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Vorlage Nr. 3011.3 Laufnummer 16256 Kantonsratsbeschluss betreffend Ablösung des NOK-Gründungsvertrags durch einen Aktionärbindungsvertrag der Aktionäre der Axpo Holding AG Bericht und Antrag der Konk
3011.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Zustimmung. Der Regierungsrat soll bis zur zweiten Lesung aufzeigen, wie im Energiegesetz der Anspruch verankert werden kann, dass die Wasserkraftwerke sowie die Netze vollständig in öffentlicher Hand der Schweiz
3021.2 - Antwort des Regierungsrats
nen und Polizisten zur Beobachtung oder allenfalls zur Verkehrsregelung nicht den Veranstalterinnen und Veranstaltern angerechnet werden , damit die Ausübung der Grundrechte nicht durch Kosten erschwert wenn es sich um eine nautische Veranstaltung gemäss Art. 27 Binnenschifffahrtsgesetz (BSG; SR 747.201) handelt . Darüber hinaus besteht eine Meldepflicht des Veranstalters an die Polizei, wenn bei einem davor. Wenn erhebliche Sicherheits- oder Verkehrsprobleme zu erwarten sind, müssen die Veranstalterinnen und Veranstalter den Anlass spätestens zwei Monate vor der Durchführung der Zuger Polizei melden, damit
3021.1 - Interpellationstext
Regierungsrat sicher, dass die Ausübung der demokratischen Grun d- rechte, die menschenrechtlich verankerte Meinungs- und Versammlungsfreiheit, auch im Kanton Zug nicht behindert wird? 9. Wie fördert und Frank Kleiner, wurde in einer medialen Be- richterstattung zitiert: «üblicherweise würden solche Veranstaltungen deutlich früher, rund zwei Monate im Voraus, angemeldet.» 2 1 Zitat Kantonsrat Philip C. Brunner
3023.1 - Interpellationstext
rechnen müssen. Die Verantwortung der Autokäufer*innen ist ebenfalls gegeben, sind sie es doch, welche den Autotyp aussuchen. Der Staat hat aber ebe n- falls eine wichtige Verantwortung und ein grosses Interesse
3044.1a - Beilage Polizeimeldungen
·. Zuger Polizei · 3. Deze1nb1H 2019 · 0 ~m fr01t1en ~Aonta g n,orgen na be,n è! rel ~Aän ner I n Baar an oe r uans- l\l~,Jd ma n n strasse ei n unv:e rscrsossenes Auto cl li re n sucht und Gegens.tä
3048.2 - Antwort des Regierungsrats
auskunftspflichtig. Sie haben zudem ein explizites Mitteilungsrecht, wenn sie vermuten, dass eine Veranlagung unvollständig ist (Art. 112 Abs. 1 DBG; Art. 38 Abs. 3 StHG). Die Amts - und Rechtshilfe innerhalb
3049.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3049.2 Laufnummer 16383 Interpellation von Hubert Schuler, Heinz Achermann, Anna Bieri, Rita Hofer und Beat Unternährer betreffend Weiterentwicklung des Areals Zythus in Hünenberg (Vorlage

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch