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3047.2 - Antwort des Regierungsrats
nicht an der Steuerstrategie des Kantons festgemacht werden. Der Regie- rungsrat ist sich seiner Verantwortung in dieser Hinsicht bewusst und legt grossen Wert darauf, dass kriminelle Aktivitäten – dazu gehört
3048.1 - Interpellationstext
Wirtschaftskriminalität vorgegangen wird. Unabhängig von Einzelfällen kommt Zug daher eine hohe Verantwortung zu, entschieden und systematisch gegen Delikte vorzugehen. Rechtssicherheit trägt zu nachhaltiger
3049.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 3049.1 Laufnummer 16226 Interpellation von Hubert Schuler, Heinz Achermann, Anna Bieri, Rita Hofer und Beat Unternährer betreffend Weiterentwicklung des Areals Zythus in Hünenberg vom 28.
3065.2a - Beilage RRB
Schweiz zugezogene Personen. • Durchführung der Veranstaltung «Back to work» am 3. März 2018. Es nahmen 47 Personen teil. • Durchführung der Veranstaltung «Grüezi Switzerland» in Deutsch am 17. September mit sieben Massnahmen, die dezentral in den Direktionen umgesetzt werden. Am 22. November 2016 verabschiedete der Regierungsrat diesen Massnahmenplan. C. In Ziff. 3 des Regierungsratsbeschlusses vom 22. September 2018. An diesem Seminar nahmen 8 Personen teil. • Durchführung der Veranstaltung «Grüezi Switzerland» in Englisch am 20. März 2018 sowie am 18. September 2018. An diesen Seminaren nahmen 20 bzw. 25
3065.2 - Antwort des Regierungsrats
die jährliche Wirksamkeitsprüfung und die Anpassung des Massnahmenplans, die vom Regierungsrat verabschiedet wird. Die Direktion des Innern ist für die entsprechende Koordination zuständig. Am 2. Oktober im Rahmen der Personalentwicklung grosszügig. In der Regel werden bei ein- bis zweitägigen Veranstaltungen sämtliche Kurskos- ten und Spesen übernommen. Ebenso wird der dafür benötigte Zeitaufwand – auch
3067.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
en einander entsprechen. Das Äquivalenzprinzip findet seine Grundlage im verfassungsrechtlich verankerten Verhältnismässigkeitsprinzip und im Willkürverbot (Art. 5 Abs. 2 und Art. 9 BV). Das Äquivalenzprinzip Millionen Franken) benötigten Gesetzesän- derungen und Kantonsratsbeschlüsse. Der Kantonsrat verabschiedete das zweite Paket am 7. Juli 2016. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen. Die tungsvolumen von insgesamt 12 Millionen Franken brauchte es gesetzliche Anpassungen. Der Kantonsrat verabschiedete die Massnahmen am 29. November 2018, welche am 1. Januar 2020 in Kraft traten. 2. Stellungnahme
3086.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
cher Anstoss für die Kündigung war das Anliegen der Direktion des Innern, die IFM in den Verantwortungsbereich der Volkswirtschaftsdirektion zu entsenden, da bei der Volks- wirtschaftsdirektion sämtliche
3088.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Covid-19-Pandemie verscho- ben werden. Er wird jedoch voraussichtlich im Laufe des Jahres 2021 verabschiedet werden.7 Am 20. März 2021 hat sodann das Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Ver-
3086.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
entnehmen, dass der Direktor des Innern (DI) die Meinung vertritt, dass die Försterschule in den Verantwortungsbereich seiner Direktion fällt. Diese Ansicht wird von der Volkswirtschaftsdirektion (VD) geteilt Kündigung von der dazu- mal zuständigen Direktion vorbereitet und vom damaligen Regierungsrat verabschiedet wor- den ist. Die Folgen sind ärgerlich, haben viel gekostet und einen grossen administrativen
3088.1 - Motionstext
Vorlage Nr. 3088.1 Laufnummer 16298 Motion der Fraktion Alternative – die Grünen betreffend Standesinitiative zur Sicherung der Versorgung mit Medikamenten und Wirk- stoffen vom 4. Mai 2020 Die Frakti

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