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3090.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
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Vorlage Nr. 3080.3/3090.3/3091.3/3092.3/3094.3/3103.3 Laufnummer 16339 Geschäfte betreffend die Bewältigung des Coronavirus (COVID-19): Gesetzesänderung und Kantonsratsbeschlüsse Kantonsratsbeschluss
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2969.1 - Bericht des Verwaltungsgerichts und der Schätzungskommission
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Verwaltungsgericht und Schätzungskommission Rechenschaftsberichte 2017/2018 1 Inhaltsverzeichnis 1. Rechenschaftsbericht 2017/2018 des Verwaltungsgerichts 3 Personelles und Organisation 5 Geschäfte 11
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2976.2b - Beilage 2
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Kantons unten in Kapitel B.V.c.3 ein. B. PRÜFUNG Über die vom Kantonsrat am 8. November 2018 verabschiedeten Ausführungsvorschriften zu Artikel 5 RPG wird am 19. Mai 2019 eine Volksabstimmung durchgeführt Planungs- Lind Baugesetzes (PBG) — Teil 1: Umsetzung von Bundesrecht — Neustart am 8. November 2018 verabschiedet habe. Er habe damit die Teilrevision des eidgenössischen Raumplanungsrechts vom Mai 2014 ins kantonale
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2976.2 - Antwort des Regierungsrats
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eine landwirtschaftliche Ersatzbaute erfolgt und die Kosten bekannt sind. Die vom Kantonsrat verabschiedete und vom Stimmvolk des Kantons Zug angenommene Be- stimmung § 52c Abs. 1 PBG lautet denn auch
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2990.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2990.2 Laufnummer 16380 Postulat von Fabio Iten und Patrick Iten betreffend Massnahmen für einen optimalen Verkehrsfluss während der Sanierung der Lorzental-Kantonsstrasse (Vorlage Nr. 299
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3015.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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die kantonalen Steuergesetze nachzuführen sind. Die Gesetzesänderung stellt nur die heutige Veranlagungspraxis klar, so dass von keinen finanziellen Auswirkungen und auch keinem per- sonellen Mehraufwand für die direkte Bundessteuer und die Kantons- und Gemeindesteuern das Deklarations- und Veranlagungsverfahren erheblich. Dies gilt ebenfalls, wenn die Bestimmungen des Einkommenssteuerrechts nicht auf von etwa 2,4 Millionen Franken. Aufgrund der steigenden Zahl von nachträglichen ordentlichen Veranlagungen und den damit verbundenen aufwändigeren Abklärungen rechnet die Steuerverwaltung mit einem Anstieg
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3015.2 - Antrag des Regierungsrats
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ordentliche Veranlagung § 87 Vorbehalt der ordentlichen Nachträgliche ordentliche Veranlagung – nachträgliche ordentliche Veranlagungauf An- trag 1 Betragen die dem Steuerabzug an der Quelle unterworfenen dentlichen Verfahren zu veranlagenden Steuern. Davon ausgenommen sind Ein- künfte, die der Besteuerung nach § 37bis unterstehen. Vorbehalten bleibt die or- dentliche Veranlagung nach §§ 86 f. 1 Ausländische 4 Erfolgt keine nachträgliche ordentliche Veranlagung auf Antrag, so tritt die Quel- lensteuer an die Stelle der im ordentlichen Verfahren zu veranlagenden Steuern des Bundes, des Kantons und der Gemeinde
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3015.5 - Ergebnis 1. Lesung
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Abmeldung. 4 Erfolgt keine nachträgliche ordentliche Veranlagung auf Antrag, so tritt die Quellensteuer an die Stelle der im ordentlichen Verfahren zu veranlagenden Steuern des Bundes, des Kantons und der Gemeinde Verfahren zu veranlagenden direkten Bundessteuer so- wie der Kantons- und Gemeindesteuern auf dem Erwerbseinkommen. § 118 Abs. 2 gilt sinngemäss. § 93c (neu) Nachträgliche ordentliche Veranlagung von Amtes bezeichnen. Wird keine Zustelladresse bezeichnet oder verliert die Zustelladresse während des Veranlagungsverfahrens ihre Gültigkeit, gewährt die kantonale Steuerverwaltung der steuerpflichtigen Person eine
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3015.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 8. September 2020
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Abmeldung. 4 Erfolgt keine nachträgliche ordentliche Veranlagung auf Antrag, so tritt die Quellensteuer an die Stelle der im ordentlichen Verfahren zu veranlagenden Steuern des Bundes, des Kantons und der Gemeinde Verfahren zu veranlagenden direkten Bundessteuer so- wie der Kantons- und Gemeindesteuern auf dem Erwerbseinkommen. § 118 Abs. 2 gilt sinngemäss. § 93c (neu) Nachträgliche ordentliche Veranlagung von Amtes bezeichnen. Wird keine Zustelladresse bezeichnet oder verliert die Zustelladresse während des Veranlagungsverfahrens ihre Gültigkeit, gewährt die kantonale Steuerverwaltung der steuerpflichtigen Person eine
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3015.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Seite wird die Zahl der nachträglich en ordentlichen Veranlagungen zunehmen, auf der anderen Seite werden dafür die ergänzenden ordentlichen Veranlagungen und Tarifkorrekturen abnehmen. Abschliessend weist Schuldners der steuerbaren Leistung § 86: Nachträgliche ordentliche Veranlagung – obligatorisch § 87: Nachträgliche ordentliche Veranlagung – auf Antrag • Nicht-ansässige Personen: Titel vor § 88 § 88: Ar Sportler, Referentinnen und Referente n § 93b: Nachträgliche ordentliche Veranlagung – auf Antrag § 93c: Nachträgliche ordentliche Veranlagung – von Amtes wegen § 94: Abgegoltene Steuer § 95: Pflichten der Schuldnerin