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1120.1 - Motionstext
Zeitpunkt sich viel weniger aus einer solchen entsprechend for- mulierten Zielsetzung und Verantwortung verabschieden können. Aufgabenverteilung als Daueraufgabe: Die Aufgaben des Kantons Zug und seiner Gemeinden
1123.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Übergabe Trakt 4 2. Oktober 1995 Beginn der Tiefbauarbeiten Trakt 1 24. Oktober 1995 Regierungsrat verabschiedet Bauprojekt '95 Trakt 2 4. Dezember 1995 Beginn der Hochbauarbeiten Trakt 1 27. Februar 1996 R 1123.1 - 11161 9 26. September 1996 Offizielle Übergabe von Trakt 3 Oktober 1996 Regierungsrat verabschiedet Bauprojekt '96 Trakt 2 26. November 1996 Baugesuch für Trakt 2 sowie für den Abbruch des alten
1134.2a - Beilage
Erwerbstätigkeit wird das Kind jedoch selbstständig besteuert. 3 Üben Eltern, die nicht zusammen veranlagt werden, die elterliche Sorge gemein- sam aus, so versteuert derjenige Elternteil das Einkommen des Franken Einkommen 64 802.50 Franken 00 011.50 Franken mehr. 2 Für Steuerpflichtige, die gemeinsam veranlagt werden (Art. 9 Abs. 1), ist für die Ermittlung des satzbestimmenden Einkommens das steuerbare G Franken Einkommen 71 415.00 Franken 00 011.50 Franken mehr. 2 Für Steuerpflichtige, die gemeinsam veranlagt werden (Art. 9 Abs. 1), ist für die Ermittlung des satzbestimmenden Einkommens das steuerbare G
1134.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1149.1/1135.2/ 1134.2 (Laufnummer 11234) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND ERGREIFUNG DES KANTONSREFERENDUMS GEMÄSS ART. 141 DER BUNDESVERFASSUNG GEGEN DAS BUNDESGESETZ ÜBER DIE Ä
1132.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1132.2 (Laufnummer 11233) INTERPELLATION VON ROSMARIE FÄHNDRICH BURGER UND ERWINA WINIGER JUTZ BETREFFEND BERUFSVORBEREITUNGSSCHULE (B-V-S), 10. SCHULJAHR (VORLAGE NR. 1132.1 -
1134.1 - Interpellationstext
daher bereits angekündigt, ein Kantonsreferendum zu ergreifen. Dieses - in der Bundesverfassung verankerte Recht - welches bis dato noch nie ergriffen wurde, hätte die gleiche Wirkung wie ein Referendum
1133.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1133.1 (Laufnummer 11197) MOTION DER CVP-FRAKTION BETREFFEND BESSERE ZUSAMMENARBEIT IM SOZIALBEREICH (REVISION DES SOZIALHILFEGESETZES) VOM 18. JUNI 2003 Die CVP-Fraktion hat am
1148.2 - Antwort des Regierungsrates
t. 7.1.1 Veranlagungsstand natürliche Personen: 1999/2000 2001 A 2001 B 2002 Total StFälle def. veranlagt veranl./% Total StFälle def. veranlagt veranl./ % Total StFälle def. veranlagt veranl./% Total hinziehen wird. 7.1.2 Veranlagungsstand juristische Personen: 1999 2000 2001 2002 Total StFälle def. veranlagt veranl./% Total StFälle def. veranlagt veranl./% Total StFälle def. veranlagt veranl./% Total StFälle Umstellung auf das einjährige Veranlagungssystem führte - wie angekün- digt - zu einer Verdoppelung der Veranlagungen gegenüber dem früheren zweijährigen Veranlagungssystem - leicht abgeschwächt durch den
1147.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
(Laufnummer 11282) MOTION DER SVP-FRAKTION BETREFFEND EINREICHUNG EINER STANDESINITIATIVE ZUR VERANKERUNG DER BÜRGERRECHTSERTEILUNG DURCH DAS GEMEINDESTIMMVOLK (VORLAGE NR. 1147.1 - 11230) BERICHT UND SVP-Fraktion des Kantonsrates eine Motion betreffend Ein- reichung einer Standesinitiative zur Verankerung der Bürgerrechtserteilung durch das Gemeindestimmvolk eingereicht (Vorlage Nr. 1147.1 - 11230) beauftragt, eine Standesinitiative (zu Handen der eidgenössischen Räte) vorzubereiten, welche die Verankerung der Bürgerrechtserteilung durch das Ge- meindestimmvolk verlangt. Der Inhalt soll wie folgt lauten:
1146.2 - Antwort des Regierungsrates
sationen wie Glückskette leisten ebenfalls finanzielle Hilfe. Die für die jeweiligen Mittel Verantwortlichen entscheiden über Beiträge, berücksich- tigen dabei die Leistungen anderer und pflegen die Absprache sind das in erster Linie private Grundeigentümer, da der Kanton nur für den Dorfbach Oberägeri verantwortlich ist und die Einwohnergemeinden in der Regel nicht Eigentümer der zahlreichen Bäche sind. Anders

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