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3212.1 - Interpellationstext
vorzeitig elektronisch verbrei- ten. a) Ist diese Tatsache dem zuständigen und für die Wahlen verantwortlichen Direktor des Innern bekannt und was gedenkt er dagegen zu tun? b) Ist der Gebrauch von Smartphones
3220.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
Vorlage Nr. 3220.1 Laufnummer 16558 Teilrevision des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbu- ches für den Kanton Zug (EG ZGB) Bericht und Antrag des Obergerichts vom 23.
3218.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
Vorlage Nr. 3218.3 Laufnummer 16704 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS 381, Schönenfurt–Warth- strasse (Denkmal Morgarten), Gemeinde Oberägeri» Bericht un
3220.3 - Bericht und Antrag der erw. Justizprüfungskom.
Zivil- und 3220.3 - 16669 Seite 3/4 Strafrechtspflege; Gerichtsorganisationsgesetz, BGS 161.1) verankerte Anzeigepflicht sowieso zur Anzeige zu bringen. Hinzu kommt, dass der Bericht gemäss Art. 28c Abs wie im Entwurf von Abs. 3 zu belassen ist, da in Art. 292 StGB lediglich die Androhung der Busse verankert ist und der Beizug der Polizei nicht explizit erwähnt wird. § 22bis Abs. 4 und 5 EG ZGB Die Kommission r Meinung der JPK ersatzlos gestrichen werden, da sein Inhalt be- reits in Art. 28c Abs. 3 ZGB verankert ist. Demnach hat das Amt für Justizvollzug (AJV) sicher- zustellen, dass die aufgezeichneten Daten
3227.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
befinden sich an Gebäuden abgespannte Leuchten mit Natriumdampf- Hochdruck-Leuchtmitteln. Diese sind veraltet und müssen ersetzt werden. Lärmsanierung Die Lärmsanierung der Kantonsstrasse Q erfolgte bereits Kosten und Finanzierung 1. Kostenvoranschlag Die Gesamtkosten sind auf 2,30 Millionen Franken veranschlagt (inkl. 7,7 % MWST, Preis- basis: Schweizerischer Baupreisindex Oktober 2020). Darin enthalten
3227.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
müsste in Menzingen bereits nach fünf Jahren wieder ersetzt werden, was die Baudirektion nicht verantworten könne. In Allenwin- den sei die Grenze bereits erreicht gewesen. Menzingen liege noch einmal 100
3230.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
höhere Voraussetzungen für die Erteilung dieser Bewilligung und eine klare gesetzliche Verankerung der Verantwortlichkeit der Bewilligungsinhaberinnen und Bewilli- gungsinhaber. Kürzere Aufbewahrungsfrist kann von einer mündigen und gut beleumdeten Person, die für die Betriebsführung oder den Anlass verantwort lich ist, erhältlich gemacht werden (§ 8 Abs. 1 des Gastgewerbegesetzes). Als nicht gut beleumdet dass im Betrieb keine strafbaren Handlungen geschehen. Führen Gäste beispielsweise aus eigener Veranlassung illegale Geld- spiele durch oder betreiben sie den Handel mit Betäubungsmitteln, so hat die B
3229.2 - Antwort des Regierungsrats
auch verantwortungsvoll handeln, weshalb es gewisser Regeln bedarf. Die Interpellanten stellen offenbar eine Entwicklung des Gesellschaftsmodells und der Ord- nungspolitik weg von der Verantwortung des Regierungsrat auch eine Entwicklung des Gesellschafsmodells und der Ordnungspolitik weg von der Verantwortung des Individuums hin zu einer Mentalität «der Staat richtet es schon»? Die Schweiz ist ein dem mie durchaus eine Entwicklung des Gesellschaftsmodells und der Ordnungspoli- tik weg von der Verantwortung des Individuums hin zu einer Mentalität «der Staat richtet es schon» zu beobachten. Aussergewöhnliche
3230.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Servicekräfte, welche ohne Bewilligung arbeiten würden, bestraft, nicht hingegen die eigentlich verantwortlichen Personen. Die Sicher- heitsdirektion gab zu bedenken, dass der Konsum von Betäubungsmitteln
3230.2 - Antrag des Regierungsrats
darin unterschriftlich, von den einschlägigen Bestimmungen Kenntnis genommen zu haben. § 10a Verantwortlichkeit 1 Die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber führt den Betrieb oder Anlass selbst eine bestimmte mündige und gut beleumdete Person, die für die Betriebsführung oder den Anlass verantwortlich ist. 2 Als nicht gut beleumdet gilt in der Regel eine Person, a) deren Strafregister mehrere

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