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3240.1 - KESB ab Seite 109 der Vorlage Nr. 3224
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aufgrund von fehlenden o- der falschen Präventionsmassnahmen Konzept verabschiedet für Verfahrensablauf und Verantwortlichkeiten bei Waldbrandgefahr, inkl. Festlegung Gefahrenstufe und Massnah- men F von Fortbildungsveranstaltungen zu suchtspezifischen Themen Durchführung von mind. 4 Veranstaltungen Eine Veranstaltung musste wegen COVID-19 abgesagt werden B Neues Suchtkonzept Notwendigkeit einer Ges neuen Regelungen umfassend zu infor- mieren und das innerhalb der Steuerverwaltung betroffene Veranlagungspersonal rechtzeitig zu schulen. Ebenfalls am 1. Januar 2021 treten unter dem Vorbehalt der Refere
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3413.1 - KESB ab Seite 126 der Vorlage Nr. 3412
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cht zugestellt und verarbeitet werden. 245 Institutionelle Gliederung Baudirektion 3060 - Hochbauamt Leistungsauftrag 1 Grundlagen 1.1 Grundauftrag Das Hochbauamt ist verantwortlich für kantonseigene Gebäude dernde Lebenswelt der Sozialhilfeempfangen- den: Aufbau Datencoaching zur Kompetenz- und Verantwortungsentwicklung der Sozialhil- feempfangenden im Umgang mit digitalisierten Prozessen und den eigenen Daten nsmöglichkeiten analysiert. Aufgrund der teilweise schwierigen Situation der Gastro- und Veranstaltungsbranche wurde auf Monitorings und Schallmessungen bei Konzerten und Par- tys verzichtet. Dagegen konnte
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3412.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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cht zugestellt und verarbeitet werden. 245 Institutionelle Gliederung Baudirektion 3060 - Hochbauamt Leistungsauftrag 1 Grundlagen 1.1 Grundauftrag Das Hochbauamt ist verantwortlich für kantonseigene Gebäude dernde Lebenswelt der Sozialhilfeempfangen- den: Aufbau Datencoaching zur Kompetenz- und Verantwortungsentwicklung der Sozialhil- feempfangenden im Umgang mit digitalisierten Prozessen und den eigenen Daten nsmöglichkeiten analysiert. Aufgrund der teilweise schwierigen Situation der Gastro- und Veranstaltungsbranche wurde auf Monitorings und Schallmessungen bei Konzerten und Par- tys verzichtet. Dagegen konnte
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932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2022/2023
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Aufsichtspflicht kann auf eine andere patentinhabende Person übertra- gen werden, wenn sich die neu verantwortliche Person vor Übernahme der Aufsichtspflicht telefonisch via Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei ligten Personen eine signalfarbene Weste oder Jacke tragen. * § 18 Aufsicht über Jagdgäste 1 Verantwortlich für die Aufsicht über Jagdgäste ist gemäss § 6 der Jagdver- ordnung1) die patentinhabende Person
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932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2023/2024
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kann auf eine andere patentinhabende Person übertra- gen werden, wenn sich die neu verantwortliche Person vor Übernahme der Aufsichtspflicht telefonisch via Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei Tel. 041 auf deren Name die Gastkarte gelöst wurde. Abschüsse des Gastes sind von der für die Aufsicht verantwortlichen Person in der Jagd-App oder mit der Schussmeldekarte zu erfassen * 2 Die Aufsichtspflicht kann Rechnung gestellt. Die Gebühren von Abschüssen durch einen Gast werden der für die Aufsicht verantwortlichen Person in Rechnung ge- stellt. * 2 Der Zuschlag für die Ausübung der Passjagd als Zusatz der
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153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
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Vertretung des Kantons Zug in Zivilverfahren (§§ 18 Abs. 1 und 2 so- wie 21 des Gesetzes über die Verantwortlichkeit der Gemeinwesen, Behördemitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz) vom 1. Februar 19794)); direktion entscheidet über folgende Geschäfte: * 1. Angemessene Erhöhung der Spielsumme bei Veranstaltungen für gemeinnützige, wohltätige und kulturelle Zwecke (§ 15 Abs. 2 des Gesetzes über Lotterien
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153.753 - Verfügung über die Delegation von Entscheid- und Unterzeichnungsbefugnissen in der Sicherheitsdirektion (Delegationsverfügung SD, DelV SD)
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vorab zur Genehmigung zu unterbreiten. 4 Die im Direktionssekretariat für Submissionsverfahren verantwortliche Person ist von Beginn an beizuziehen im offenen, selektiven oder im Einla- dungsverfahren sowie Polizei über Gesuche a) * … b) * … c) * … d) zur Bewilligung von Versuchsfahrten und nautischen Veranstaltungen (§ 3 Abs. 3 Bst. c des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt vom 29
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153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
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Vertretung des Kantons Zug in Zivilverfahren (§§ 18 Abs. 1 und 2 so- wie 21 des Gesetzes über die Verantwortlichkeit der Gemeinwesen, Behördemitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz) vom 1. Februar 19798));
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711.31-20-1.de.pdf
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unbebauten Bauzonen auf die minimalen Abstände von Hoch- spannungsleitungen und Unterwerken und veranlassen Auszonungen, raumplanerische Opti- mierung oder Verlegungen der Leitungen in enger Zusammenarbeit der Entwicklung der Agglomeration Zug bildet. Die Gemeinden werden direkt einbezogen. Die Verantwortlichkeit gegenüber dem Bund liegt beim Regierungsrat. P 1.2.2 Zur Lösung grenzüberschreitender Frag
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414.413 - Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
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Lehr- und anderen Ver- anstaltungen der Pädagogischen Hochschule Zug sowie von bewillig- ten Veranstaltungen Dritter an der Pädagogischen Hochschule Zug; b) das Behindern von Instanzen und Angehörigen der ergriffen werden: a) mündliche Verwarnung; b) schriftlicher Verweis; c) Ausschluss aus einzelnen Veranstaltungen oder von Prüfungen; d) Androhung des Ausschlusses aus der Pädagogischen Hochschule Zug; e) Ausschluss