Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6382 Inhalte gefunden
312.1-A1 - Übertretungsstrafgesetz (Anhang: Bussenkatalog gemäss § 15 ÜStG) (ÜStG)
üblicherweise zu tolerierende Mass am fraglichen Ort oder im Zusammenhang mit einer traditionellen Veranstaltung hinausgeht (§ 9 ÜStG): 100.– 1) SR 311.0 2) BGS 111.1 3) BGS 312.1 GS 2013/052 1 312.1-A1 1.6 100.– 7.2 Vorsätzliches oder fahrlässiges Missachten der Melde- und Bewilli- gungspflicht für Veranstaltungen im Wald (§ 11 in Verbindung mit § 33 EG Waldgesetz): 200.– 7.3 * … 7.4 Vorsätzliche oder fahrlässige
861.422 - Richtlinie betreffend Unterstützungsleistungen für Personen aus dem Asylbereich ohne Aufenthaltsbewilligung (Unterstützungsrichtlinie)
Kanton Zug 861.422 Richtlinie betreffend Unterstützungsleistungen für Personen aus dem Asylbereich ohne Aufenthaltsbewilligung (Unterstützungsrichtlinie) Vom 21. September 2022 (Stand 1. Januar 2023)
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
Kanton Zug 161.1 Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG) Vom 26. August 2010 (Stand 1. Januar 2025) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt au
153.714 - Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Direktion des Innern an das Amt für Wald und Wild
Kanton Zug 153.714 Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Direktion des Innern an das Amt für Wald und Wild Vom 21. Dezember 2011 (Stand 1. Januar 2025) Die Direktion des Inner
711.31-21-1.de.pdf
unbebauten Bauzonen auf die minimalen Abstände von Hoch- spannungsleitungen und Unterwerken und veranlassen Auszonungen, raumplanerische Opti- mierung oder Verlegungen der Leitungen in enger Zusammenarbeit der Entwicklung der Agglomeration Zug bildet. Die Gemeinden werden direkt einbezogen. Die Verantwortlichkeit gegenüber dem Bund liegt beim Regierungsrat. P 1.2.2 Zur Lösung grenzüberschreitender Frag
154.223 - Reglement über die Abgabe und Entschädigung von Arbeitskleidern und Sicherheitsausrüstung in der Direktion des Innern
während des ersten Lehrjahres 100 % der Kosten. * 6 Die Lehrmeisterin oder der Lehrmeister sind verantwortlich für die Sicher- heitsausrüstung der Forstwart-Lernenden gemäss Abs. 4. Die Lehrmeisterin oder
932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2024/2025
kann auf eine andere patentinhabende Person übertra- gen werden, wenn sich die neu verantwortliche Person vor Übernahme der Aufsichtspflicht telefonisch via Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei Tel. 041 auf deren Name die Gastkarte gelöst wurde. Abschüsse des Gastes sind von der für die Aufsicht verantwortlichen Person in der Jagd-App oder mit der Schussmeldekarte zu erfassen * 2 Die Aufsichtspflicht kann Rechnung gestellt. Die Gebühren von Abschüssen durch einen Gast werden der für die Aufsicht verantwortlichen Person in Rechnung ge- stellt. Nicht fristgerecht gemäss § 16 Abs. 4 zurückgesendete Marken
521.4 - Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEV-ZG)
12. Juni 19591), * beschliesst: § 1 Kantonale Wehrpflichtersatzverwaltung 1 Zuständig für die Veranlagung und den Bezug der Wehrpflichtersatzabga- be ist das Amt für Zivilschutz und Militär. * § 2 Rek Zivilschutz und Mi- litär von jedem im Kanton wohnhaften Ersatzpflichtigen: * a) * die für die Veranlagung der Ersatzabgabe massgebenden Einkom- mensbestandteile aufgrund der Einschätzung zur direkten Bundessteuer. 2 Die kantonale Steuerverwaltung gibt dem Amt für Zivilschutz und Militär die für die Veranlagung der Wehrpflichtersatzabgabe erforderlichen Daten von Ersatzpflichtigen in einem elektronischen
154.120 - Weisungen zum Vollzug der Parkplatzverordnung
den gilt der Tarif für Einstellhallen. § 16 Veranstaltungen 1 Die Parkplatzbewirtschaftung wird grundsätzlich immer aufrechterhalten. 2 Bei Veranstaltungen im Interesse des Kantons, bei Grossveranstaltungen Tag d) Seminarstrasse 12, Menzingen (Kantonsschule Menzingen); Fr. 5.– pro Tag 2 154.120 2 Die verantwortlichen Organisationseinheiten sind für die Ausgabe der Ta- geskarten besorgt. 3 Tageskarten müssen begründetes Gesuch ist frühzeitig beim Parkingmana- gement einzureichen. 3 Bei Einladungen zu Veranstaltungen soll der Vermerk angebracht werden: «Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel. Es ist
711.31-22-1.de.pdf
unbebauten Bauzonen auf die minimalen Abstände von Hoch- spannungsleitungen und Unterwerken und veranlassen Auszonungen, raumplanerische Opti- mierung oder Verlegungen der Leitungen in enger Zusammenarbeit der Entwicklung der Agglomeration Zug bildet. Die Gemeinden werden direkt einbezogen. Die Verantwortlichkeit gegenüber dem Bund liegt beim Regierungsrat. P 1.2.2 Zur Lösung grenzüberschreitender Frag

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch