Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6382 Inhalte gefunden
414.14 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien
diejenigen Personen, welche als Aufsichtsper- sonen für die korrekte Durchführung der Prüfungen verantwortlich sind. * 4 Die Fachlehrperson korrigiert und bewertet die schriftlichen Prüfungen. Sie stellt
257.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
für einen Betrieb oder Anlass verantwortlich zu sein, und aufgrund dieser Angaben dann auch die Bewilligung zur Alkoholabgabe e r h a l t , g i l t als verantwortliche Person mit a l l e n Rechten und nicht mehr Voraussetzung für die Ausübung des Wirteberufes sei, würden nun plötzlich lauter verantwortungslose und unfähige Elemen te in den Gastgewerbesektor eindringen. Zum einen müsste es, folgte man GGG). Der Regierungsrat geht davon aus, dass der Jugendschutz in erster Linie in den elterlichen Verant wortungsbereich gehört. Bezüglich Alkoholabgabe sieht § 3 des Revisionsentwurfs ohnehin Einschränkungen
3129.1a - Beilage: Bericht Gesamtinstandsetzung
technischer Brandschutz • Veralteter Innenausbau, insbesondere in den Zellentrakten und im Sozialgeschoss • Ungenügende Massnahmen gegen Ein-/Ausbruchsversuche an der Gebäudehülle • Veraltete Gebäudetechnikanlagen agen • Veraltete Sicherheitsanlagen • Veraltete Betriebseinrichtungen 1191-11 KR-Vorlage_Bericht_ 200430_rev 200507.docx 4 / 20 Bollhalder Eberle Architektur / SoA 1.4 Erweiterungsbedarf Eine Gesamtin en und Zellentrakten. Diese sind zum Teil stark sanierungsbedürftig. Mit Ausnahme von lokalen, veralteten Lüftungsanlagen in den Produktionsbereichen und vereinzelten lokalen Abluftanlagen besteht, in
3129.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Erdbebentauglichkeit; − veraltete Sicherheitsanlagen; − veraltete Gebäudetechnikanlagen; − mangelhafte Wärmedämmungen der Gebäudehülle; − veraltete Betriebseinrichtungen; − veralteter Innenausbau, insbesondere
3130.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3130.2 Laufnummer 16549 Interpellation von Benny Elsener und Michael Felber betreffend quo vadis mit der Zuger Sennhütte (Vorlage Nr. 3130.1 - 16384) Antwort des Regierungsrats vom 16. Mär
3128.1 - Postulatstext
Vorlage Nr. 3128.1 Laufnummer 16376 Postulat von Luzian Franzini und Andreas Lustenberger betreffend Förderung des Homeoffices bei Zuger Unternehmen vom 11. August 2020 Die Kantonsräte Luzian Franzini
3133.1 - Antwort des Regierungsrats
tung gefragt ist. Der Integrationsauftrag findet seine Grenze bei den in der Bundesverfassung verankerten Rechten auf persönliche Freiheit und auf Achtung der Privatsphäre. Selbstverständlich gehört es diesem Zusammenhang getätigt. Damals ergaben sich keine Hinweise auf strafbare Handlun- gen. Die verantwortlichen Personen bzw. die Firma sind in den Registern der Zuger Polizei nicht verzeichnet. Die Aufs nsauftrag, das Einkaufs- und Essverhalten zu thematisieren. Jedoch liegt es letztlich in der Verantwortung der Bewohnerin- nen und Bewohner, welche Lebensmittel sie wo kaufen. Da die finanziellen Mittel
3134.2 - Antwort des Regierungsrats
Jahre, bis ein grosses Tiefbau- bzw. Strassenbaupro- jekt so ausgearbeitet ist, dass es nach der Verabschiedung im Kantonsrat gegebenenfalls dem Stimmvolk in einer Abstimmung unterbreitet werden kann. Die
3135.1 - Antwort des Regierungsrats
für eine nachhaltige Re- form des Dublin-Systems ein, die zu einer gerechteren Verteilung der Verantwortung im Asyl- bereich und zu mehr Solidarität führen soll. Diesbezüglich wurde kürzlich eine Motion
95.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Die bereits damals vorliegenden Programmentwürfe wurden zwischenzeitlich im Detail bereinigt. Die Verabschie dung des Programmes zum ZVB—Stützpunkt oblag dem Verwaltungs— rats—Ausschuss der ZVB, jenes zur tretende neue Bundesgesetz über die direkte Bundes- steuer, mit der verbindlichen einjährigen Veranlagung der ju ristischen Personen ab 1995, wird beachtliche Mehrarbeit bringen. Allein diese bundesrechtlichen gegenüber dem Minimalprogramrn des Kantons ergeben, wird er dem städtischen Parlament mit der Verabschiedung des Vorprojektes beantragen. 95.1 — 8138 29 Ursprünglich war seitens des Kantons vorgesehen,

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch