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75.4 - Bericht und Antrag der Kommission
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e i t s l o s e ( V o r l a g e 75.4 — 8098 5 Nr. 41.2), den der Rat in 1. Lesung am 1. Juli 1993 verab schiedet hat. In der Vernehmiassung der Gemeinde Steinhausen wurde sodann der Vorschlag eines kantonalen Amts für Industrie, Ge werbe und Handel, und Dr. Gianni Bomio, juristischer Mitar beiter und Verantwortlicher für das Protokoll, behandelt. Am Vormittag wurde sie vom Projektleiter Martin Heyer über das
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75.7 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Beschäftigungsprogramm für 1tere Arbeits lose in zweiter Lesung beraten und zweifellos zustimmend verab schieden. Der Regierungsrat beantragt nun eine weitere Massnah me zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit:
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75.9 - Ergebnis 1. Lesung (Mitfinanzierung)
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ausgerichteten Kosten einen Beitrag des Kantons von 50 %. §5 Vollzug Die Volkswirtschaftsdireklion veranlasst die Ausrichtung der vom Kanton und den Gemeinden an die Projektkosten zu leistenden Beiträge an
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75.6 - Antrag der Kommission (Mitfinanzierung)
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ausgerichteten Kosten einen Beitrag des Kantons von 50 %. J3llzug Die Volkswirtschaftsdirektion veranlasst die Ausrichtung der vorn Kanton und den Gemeinden an die Projektkosten zu leistenden Beiträge an
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75.3 - Antrag des Regierungsrats (Mitfinanzierung)
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ausgerichte— (ten Kosten einen Beitrag des Kantons von 50 %. §5 Vollzug Die Volkswirtschaftsdirektion veranlasst die Ausrichtung der vom Kanton und den Gemeinden an die Projektkosten zu lei stenden Beiträge an
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75.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Dezember 1993 (Mitfinanzierung)
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ausgerichteten Kosten einen Beitrag des Kantons von 50 %. §5 Vollzug Die Volkswirtschaftsdirektion veranlasst die Ausrichtung der vom Kanton und den Gemeinden an die Projektkosten zu leistenden Beiträge an
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140.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Verminderung von Arbeitslosigkeit dienen, konn te diese vorübergehende Beanspruchung des Fonds verantwortet werden. Eine kontinuierliche Tätigkeit ist unter diesen Vor aussetzungen nicht möglich, zumal erwähnte Mitarbeiter mit den Wirtschaftsförderern der anderen Kantone zusammen und vertrat an deren Veranstaltungen den Kanton Zug. 1994 wird die Volkswjrtschaftsdirektion erstmals Vertreter an zwei grosse au zeigen, dass der Kanton Zug an einer innovativen und aktiven Wirtschaft, die sich ihrer sozialen Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbei tern bewusst ist, interessiert ist und aussergewöhnliche
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257.2 - Antrag des Regierungsrats
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Gebühren trägt, wer die Amtshandlung in eigenem Interesse bean tragt oder durch sein Verhalten veranlasst hat. Die Gebühren richten sich nach dem Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- Anlass und auf eine bestimmte natürliche Person, die für die Betriebsführung oder den Anlass verantwortlich ist. §9 Bewilligungsdauer ‘Unter Vorbehalt anderslautender Bestimmungen ist die Bewilligung für einen bestimmten Betrieb und auf eine bestimmte natürliche Person, die für die Betriebsführung verantwortlich ist. § 20 Bewilligungsdauer Unter Vorbehalt anderslautender Bestimmungen ist die Bewilligung
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95.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Standor ten untergebracht ist. Im Jahr 2001 wird aufgrund der Bundes gesetzgebung die einjährige Veranlagung auch im Kanton Zug 4 9 5 . 3 — 8 2 0 3 d u r c h g e f ü h r t w e r d e n m ü s s e n , w a s
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3153.5 - Ergebnis 1. Lesung
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1828) [M13] Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat vom 26. August 2021; inkl. Änderungen der Redaktionskommission; Vorlage Nr. 3153.5 (Laufnummer 16695) Gesetz über die