-
3153.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. Januar 2022
-
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1828) [M16] Ablauf der Referendumsfrist: 4. Januar 2022; Vorlage Nr. 3153.6 (Laufnummer 16751) Gesetz über die Veröffentlichung der Erlasse und das Amtsblatt des Kanto
-
41.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
(nach Abzug der Beiträge des Bundes bzw. der Arbeitslosenversicherung, welche heute auf 50-85 % veranschlagt werden [Art. 72 und 75 AVIG; Art. 96 und 97 AVIV]) der Kanton 50 % und die Gemeinden 50 %. Dies
-
41.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
KANTON ZUG Vorlage Nr. 41.4(Laufnummer 8070) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BESCHÄFTIGUNGSPROGRAMM FÜR ÄLTERE LANGZEITARBEITSLOSE BERICHT UNI) ANTRAG DER STAATS WIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 3. JUNI 1993
-
41.3 - Bericht und Antrag der Kommission
-
kanton&en Amts für Industrie, Gewerbe und Handel1 und Dr. Gianrit 5omio, juristischer Mit&beiter und Verantwortlicher für das Protokoll, beraten. Sie wurde von dar Voikswirt— schaftsdirektion dokumentiert mit den
-
257.3 - Bericht und Antrag der Kommission
-
bereits oben erwähnt, erwartet die Öffentlichkeit von den Wirtsleuten die verantwortungsvolle Ausübung ihres Berufs. Diese Verantwortung können sie nach Auffassung der Kommission jedoch nur dann wahrnehmen den Sirupartikel — sogar in verschörf ter Fassung als heute - auch im neuen Gastgewerbegesetz zu veran kern. Auch einzelne Kommissionsmitglieder möchten auf den Sirupar tikel keinesfalls verzichten mit entfielen, wenn Alkohol bewilligungsfrei ausgeschenkt werden dürfte. 12 257.3 — 8706 Der Verantwortungsbereich der Wirtsleute ist breitgefächert und so, wie der Revisionsentwurf konzipiert ist, wird vor
-
257.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. April 1996
-
Gebühren trägt, wer die Amtshandlung in eigenem Interesse b e a n tragt oder durch sein Verhalten veranlasst hat. Die Gebühren richten sich nach dem Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- eine bestimmte mündige und gut beleumdete Person, die für die Be triebsführung oder den Anlass verantwortlich ist. 2 Als nicht gut beleumdet gilt in der Regel eine Person, a) deren Strafregister mehrere
-
257.4 - Antrag der Kommission
-
Gebühren trägt, wer die Amtshandlung in eigenem Interesse bean tragt oder durch sein Verhalten veranlasst hat. Die Gebühren richten sich nach dem Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- für die Betriebsführung oder 2 Als nicht gut beleumdet gilt in der Regel eine Per- den Anlass verantwortlich ist. 500, a) deren Strafregister mehrere Verurteilungen in den Ici/teil fünf Jahren aufweist einen bestimmten Betrieb und auf eine bestimmte natürliche Person, die für die Betriebsführung verantwortlich ist. § 20 Bewilligungsdauer Unter Vorbehalt anderslautender Bestimmungen ist die Bewilligung
-
257.6 - Ergebnis 1. Lesung
-
Gebühren trägt, wer die Amtshandlung in eigenem Interesse bean tragt oder durch sein Verhalten veranlasst hat. Die Gebühren richten sich nach dem Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- eine bestimmte mündige und gut beleumdete Person, die für die Be triebsführung oder den Anlass verantwortlich ist. 2 Als nicht gut beleumdet gilt in der Regel eine Person, a) deren Strafregister mehrere einen bestimmten Betrieb und auf eine bestimmte natürliche Person, die für die Betriebsführung verantwortlich ist. § 20 Bewilligungsdauer Unter Vorbehalt anderslautender Bestimmungen ist die Bewilligung
-
257.9 - Antrag von Jean-Paul Flachsmann zur 2. Lesung
-
Gott sei Dank bisher auch nicht der F a l l . Könnte aber n e u e r dings mit der unveränderten Verabschiedung des Gastgewerbe gesetzes in der Fassung der 1. Lesung Wirklichkeit werden. 2 257.9 — 8814 Die
-
3136.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
-
weiteres Sparpotenzial auf- taucht, obwohl das Budget kurze Zeit vorher durch den Regierungsrat verabschiedet worden ist. Die Stawiko will jedoch nicht einfach den mündlich genannten Betrag beantragen, sondern Globalbudget nicht beschlossen Leistungsauftrag genehmigt 1 Globalbudget und Leistungsauftrag sind verabschiedet 2 RR kann, sofern nötig, einen revidierten Leis- tungsauftrag unterbrei- ten 3 RR legt neues Global-