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3144.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
die Anordnung von Massnahmen gemäss Art. 40 EpG oder § 57 Abs. 2 GesG ( z. B. das Verbot von Veranstaltungen oder die Schliessung von Schulen) auf dem Weg der Gesetzge- bung nicht denkbar ist, müssten
3146.2 - Antwort des Regierungsrats
Medizinalberufegesetz (SR 811.11) geregelt. Die Bewilligung zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung wird erteilt, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller ein entsprechendes eidgenössisches
3144.1 - Motionstext
Vorlage Nr. 3144.1 Laufnummer 16415 Motion der SVP-Fraktion betreffend Übertragung der Zuständigkeit für generelle Massnahmen gemäss Epidemiengesetz von der Regierung an das Parlament unter Aufhebung
3148.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Kosten und Finanzierung 1. Kostenvoranschlag Die Gesamtkosten sind auf 15,61 Millionen Franken veranschlagt (inkl. 7,7 % MWST, Preis- basis: Schweizerischer Baupreisindex Oktober 2019) und setzen sich wie
3149.1 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3149.1 Laufnummer 16453 Kleine Anfrage von Andreas Lustenberger und Anna Bieri betreffend Wiederaufnahme Corona-bedingter Unterstützungsmassnahmen Antwort des Regierungsrats vom 10. Novemb
2970.1a - Beilage Geschäftsbericht 2018
gungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich. Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung Prüfungen fest und erlässt ein Reglement für die Anlagebereiche. Er genehmigt das Bud- get und verabschiedet zuhanden des Regierungsrats den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung sowie ein Reglement betreffend Eigenkapitalnachweis und Anhang, für das am 31. Dezember 2018 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Verantwortung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung
2989.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2989.2 Laufnummer 16217 Interpellation von Ivo Egger und Zari Dzaferi betreffend Förderung des Veloverkehrs für Arbeits- und Schulwege (Vorlage Nr. 2989.1 - 16101) Antwort des Regierungsra
2987.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
Belästigung und Gewalt an Frauen a. Aufforderung an alle Mitglieder unserer Gesellschaft, gegen Frauen verachtende Äusserungen und gegen sexuelle Belästigung in jeder Form unmittelbar einzuschreiten b. Aufforderung primär durch die Gemeinden realisiert werden, da diese politisch für die entsprechende Versorgung verantwortlich sind. Auch für die in Ziffer 1 lit. e geforderte Wiedereinführung des kantonalen Gleichstellungsbüros Schliesslich ist die JPK der Ansicht, dass die Umsetzung einiger der geforderten Massnahmen in der Verantwortung einzelner politscher Gruppierungen oder einzelner PolitikerInnen liegt. 2. Erwägungen Die Forderung
2998.1b - Beilage Bericht Konkordatsrat
mehrjähri- gen Leistungsauftrag (LA) zuhanden Konkor- datsrat 22.3.2019 - Bereinigung des LA - Verabschiedung LA inkl. Botschaft zuhanden Regierungen Bis 31.5.2019 - Genehmigung LA inkl. Botschaft - Rückmeldung Leistungsauftrag der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz für die Jahre 2020 – 2023 Bericht Verabschiedet vom Konkordatsrat am 22. März 2019 © Konkordatsrat FHZ Sekretariat Zentralstrasse 18, CH - 6003
2998.1a - Beilage Leistungsauftrag
Konkordatsrat am 22.3.2019, genehmigt von den Kantonsregierungen der Zentralschweiz) LA HSLU 20-23: Verabschiedet vom Konkordatsrat am 22.3.2019 2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen ........................... .......................................................................... 13 LA HSLU 20-23: Verabschiedet vom Konkordatsrat am 22.3.2019 3 1. Grundlagen Gestützt auf Art. 7 der Zentralschweizer Fachh «Steuerung der Trägerbeiträge für die Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz ab dem Jahr 2020», verabschiedet durch den Kon- kordatsrat FHZ am 30. April 2018. Der Konkordatsrat hat sich bei der Entwicklung

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