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1172.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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stisch wohl korrekte, jedoch komplizierte und wenig transparente Regelwerk rund um die neue AG veranlasst uns, der Regierung dringend zu empfehlen, die Vereinbarung sofort nach einem allfälligen Beitritt
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1171.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung der Abstimmung des Zuger Busnetzes auf die Stadtbahn Zug und eines vorgezogenen Budgetkredits 2005 vom ……………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf §
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1171.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 1. März 2004
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Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung der Abstimmung des Zuger Busnetzes auf die Stadtbahn Zug und eines vorgezogenen Budgetkredits 2005 vom 18. Dezember 2003 Der Kantonsrat des Kantons Zug, ges
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1181.2 - Antwort des Regierungsrates
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Höchstpreises des gesamten Bauwerks. - Soweit die Vertragsrege- lung, welche im Übrigen die klare Verantwortlichkeit der Totalunternehmergemein- schaft für alle Tätigkeiten ihrer Planer, Subunternehmer und L
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1180.2 - Antwort des Regierungsrates
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ein Arbeitszeugnis vom 6. Juli 1994, worin es heisst: «Ein besonderes Ereignis am Arbeitsplatz veranlasste X seine Stelle zu kündigen. Er ist frei von allen Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber, ausgenommen
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1185.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1185.2 (Laufnummer 11347) INTERPELLATION VON GUIDO KÄCH BETREFFEND BETRIEBS- UND INFRASTRUKTURKOSTEN FÜR DEN ÖFFENTLICHEN VERKEHR (VORLAGE NR. 1185.1 - 11322) ANTWORT DES REGIER
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1186.1 - Motionstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1186.1 (Laufnummer 11323) MOTION VON KARL RUST, PETER DÜR, FELIX HÄCKI UND OTHMAR BIRRI BETREFFEND GESAMTAUSWIRKUNGEN VON AUSGABENBESCHLÜSSEN VOM 31. OKTOBER 2003 Die Kantonsrät
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932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2021/2022
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Aufsichtspflicht kann auf eine andere patentinhabende Person übertra- gen werden, wenn sich die neu verantwortliche Person vor Übernahme der Aufsichtspflicht telefonisch via Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei über das Telefon der Wildhut 079 587 94 32 aufgeboten werden. * § 18 Aufsicht über Jagdgäste 1 Verantwortlich für die Aufsicht über Jagdgäste ist gemäss § 6 der Jagdver- ordnung1) jene Patentinhaberin bzw
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612.141 - Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
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Kanton Zug 612.141 Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVI
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825.31 - Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen
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ärztlicher Zeugnisse durch Ärztinnen und Ärzte mit Bewilligung zur Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung nach einer klinischen Untersuchung der Patientin oder des Patienten. * 4 825.31 § 9 * Impfung