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1172.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
stisch wohl korrekte, jedoch komplizierte und wenig transparente Regelwerk rund um die neue AG veranlasst uns, der Regierung dringend zu empfehlen, die Vereinbarung sofort nach einem allfälligen Beitritt
1171.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung der Abstimmung des Zuger Busnetzes auf die Stadtbahn Zug und eines vorgezogenen Budgetkredits 2005 vom ……………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf §
1171.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 1. März 2004
Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung der Abstimmung des Zuger Busnetzes auf die Stadtbahn Zug und eines vorgezogenen Budgetkredits 2005 vom 18. Dezember 2003 Der Kantonsrat des Kantons Zug, ges
1181.2 - Antwort des Regierungsrates
Höchstpreises des gesamten Bauwerks. - Soweit die Vertragsrege- lung, welche im Übrigen die klare Verantwortlichkeit der Totalunternehmergemein- schaft für alle Tätigkeiten ihrer Planer, Subunternehmer und L
1180.2 - Antwort des Regierungsrates
ein Arbeitszeugnis vom 6. Juli 1994, worin es heisst: «Ein besonderes Ereignis am Arbeitsplatz veranlasste X seine Stelle zu kündigen. Er ist frei von allen Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber, ausgenommen
1185.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1185.2 (Laufnummer 11347) INTERPELLATION VON GUIDO KÄCH BETREFFEND BETRIEBS- UND INFRASTRUKTURKOSTEN FÜR DEN ÖFFENTLICHEN VERKEHR (VORLAGE NR. 1185.1 - 11322) ANTWORT DES REGIER
1186.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1186.1 (Laufnummer 11323) MOTION VON KARL RUST, PETER DÜR, FELIX HÄCKI UND OTHMAR BIRRI BETREFFEND GESAMTAUSWIRKUNGEN VON AUSGABENBESCHLÜSSEN VOM 31. OKTOBER 2003 Die Kantonsrät
932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2021/2022
Aufsichtspflicht kann auf eine andere patentinhabende Person übertra- gen werden, wenn sich die neu verantwortliche Person vor Übernahme der Aufsichtspflicht telefonisch via Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei über das Telefon der Wildhut 079 587 94 32 aufgeboten werden. * § 18 Aufsicht über Jagdgäste 1 Verantwortlich für die Aufsicht über Jagdgäste ist gemäss § 6 der Jagdver- ordnung1) jene Patentinhaberin bzw
612.141 - Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
Kanton Zug 612.141 Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVI
825.31 - Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen
ärztlicher Zeugnisse durch Ärztinnen und Ärzte mit Bewilligung zur Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung nach einer klinischen Untersuchung der Patientin oder des Patienten. * 4 825.31 § 9 * Impfung

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