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2962.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2962.2 Laufnummer 16148 Interpellation der CVP-Fraktion betreffend bessere Beleuchtung und Energieoptimierung auf den Zuger Strassen insbe- sondere bei Fussgängerübergängen (Vorlage Nr. 29
2968.1a - Beilage
erstreckt 10.12.2015 Motion der SP-Fraktion betreffend Entflechtung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung und deren Finanzierung zwischen dem Kanton Zug und den Einwohnergemeinden 31.12.2018 Die Motion
2985.3 - Bericht und Antrag der Kommission
» anstelle von «Informationssicher-heit» verwendet wird. Es wurde darauf hingewiesen, dass der veraltete Begriff «Datensicher-heit» im Titel von § 7 DSG durch den geläufigen Begriff «Informationssicherheit» gen» geführt und veröffentlicht werden soll. Es wurde erklärt, dass der Begriff «Datensammlung» veraltet sei (weshalb diese Begriffsdefinition in § 2 Abs. 1 Bst. e auch aufgehoben werden soll). Inhaltlich , dass die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Da-ten im Bereich des Strafrechts (nachfolgend: Richtlinie (EU) 2016/680) als
2985.2 - Antrag des Regierungsrats
mitzuteilen: a) das verantwortliche Organ der entsprechenden Datensammlung; a) das verantwortliche Organ der entsprechenden Datensammlungdie Identität und die Kontaktdaten des verantwortlichen Organs; b) der des Regierungsrats vom 18. Juni 2019; Vorlage Nr. 2985.2 (Laufnummer 16095) § 5d Verantwortung des Organs 1 Die Verantwortung für das Bearbeiten von Personendaten trägt das Organ, das über den Zweck, die nis enthält für jede DatensammlungBearbeitungstätigkeit deren Bezeichnung, Angaben über das verantwortliche Organ, die Rechtsgrund- lageRechtsgrundlagen, den Zweck, die Mittel und Verfahren des Bearbeitens
2985.3a - Synopse
sind mindestens mitzutei- len: a) das verantwortliche Organ der entsprechenden Datensammlung; a) (geändert) die Identität und die Kontaktdaten des verantwortlichen Organs; § 40 Datenbearbeitungssysteme nicht weiterzugeben und für die Informationssi- cherheit zu sorgen. § 5d (neu) Verantwortung des Organs 1 Die Verantwortung für das Bearbeiten von Perso- nendaten trägt das Organ, das über den Zweck, die von Kopien. 3 Das Verzeichnis enthält für jede Bearbeitungstätig- keit deren Bezeichnung, das verantwortliche Organ, die Rechtsgrundlagen, den Zweck und, wenn mög- lich, die Aufbewahrungsdauer. 4 Neue D
2984.1 - Antwort des Regierungsrats
Lehrplan 21», der von der Plenarversammlung der deutschsprachigen EDK-Regionen am 18. März 2010 verabschiedetet worden ist, heisst es auf Seite 11: «Der Lehrplan 21 muss so ausgestaltet sein, dass ein Übertritt
3019.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
wir auf die Änderung des Gleich- stellungsgesetzes, welche am 14. Dezember 2018 vom Parlament verabschiedet wurde. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2019 diese Änderung des Gleichstellungsge- bewilligen. Diese nicht abschliessende Aufzählung zeigt, dass der Kan- ton als Arbeitgeber seine Verantwortung und Vorbildfunktion betreffend familienfreundliche Ar- beitsbedingungen wahrnimmt. In der Motion
3020.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3020.2 Laufnummer 16356 Laufnummer Nr. Postulat von Luzian Franzini und Esther Haas betreffend Massnahmen gegen «Racial Profiling» (Vorlage Nr. 3020.1 - 16168) Bericht und Antrag des Regie
3019.1 - Motionstext
stossend, weil der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» in der Bunde s- verfassung verankert ist. Doch immer noch verdienen Frauen in der Privatwirtschaft der Schweiz durchschnittlich 18,1
3035.1 - Motionstext
ng ein einfaches Vorgehen erm öglicht: sei es beim Ausfüllen der Steuererklärung bzw. bei der Veranlagung der Vermögenssteuern . Der organisa- torische und administrative Aufwand soll durch die Gesetz

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