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511.75 - Verwaltungsvereinbarung zwischen den Kantonen Schwyz und Zug über die Ausübung der Seepolizeiaufgaben auf dem Zugersee
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Aufgaben III. Stellung der Polizeiangehörigen und Verantwortlichkeit des Kantons Zug Art. 6 Dienstverhältnis Art. 7 Befehlsgewalt Art. 8 Verantwortlichkeit Art. 9 Versicherung und Rechtsschutz IV. Kosten Polizei regeln das Rapport- und Meldewesen im Einzelnen. III. Stellung der Polizeiangehörigen und Verantwortlichkeit des Kantons Zug Art. 6 Dienstverhältnis 1 Die Aufgaben im Kanton Schwyz nach dieser Vereinbarung sind von deren Vorgesetzten nach Rücksprache mit der Kantonspolizei Schwyz zu erlassen. Art. 8 Verantwortlichkeit 1 Der Kanton Zug haftet für den Schaden, der Dritten im Rahmen der Auf- gabenerfüllung entsteht
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861.422 - Richtlinie betreffend Unterstützungsleistungen für Personen aus dem Asylbereich ohne Aufenthaltsbewilligung (Unterstützungsrichtlinie)
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Kanton Zug 861.422 Richtlinie betreffend Unterstützungsleistungen für Personen aus dem Asylbereich ohne Aufenthaltsbewilligung (Unterstützungsrichtlinie) Vom 21. September 2022 (Stand 1. Januar 2025)
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942.461 - Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (Kantonale Geldspielverordnung, V EG BGS)
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Name, Sitz und Rechtsform der Veranstalterin oder des Veranstalters und Kontaktdaten der verantwortlichen Person; 2. Ausschreibungsunterlagen, aus denen Veranstaltungsort und -dauer, Anzahl Turniere und folgende Angaben enthalten: 1. Name, Sitz und Rechtsform der Veranstalterin oder des Veranstalters und Kontaktdaten der verantwortlichen Person; 2. Gewinnplan; 3. Maximale Summe aller Einsätze; 4. Lospreise; folgende Angaben enthalten: 1. Name, Sitz und Rechtsform der Veranstalterin oder des Veranstalters und Kontaktdaten der verantwortlichen Person; 4 942.461 2. Zeitpunkt, Ort und Art des Unterhaltungsanlasses;
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942.46 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS)
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dürfen nicht an lokalen Sportwetten oder kleinen Pokertur- nieren teilnehmen. 2 Die Veranstalterin oder der Veranstalter ist für die Einhaltung dieses Ver- bots verantwortlich. § 5 Bewilligungs- und Meldepflicht dienen, werden keine Gebühren erhoben. 5. Strafbestimmung § 17 Übertretung 1 Wer als Veranstalterin oder Veranstalter vorsätzlich oder fahrlässig Min- derjährige an lokalen Sportwetten oder kleinen Pok allfällige Nach- und Strafsteuern umfasst. 4 942.46 2 Der Regierungsrat regelt das Verfahren für die Veranlagung und den Be- zug der Abgabe, sofern er diese Aufgaben nicht der eidgenössischen Spiel- bankenkommission
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414.113 - Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV)
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7 414.113 f) sind verantwortlich für das Budget gegenüber dem zuständigen Schul- leitungsmitglied; g) sind in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Schulleitungsmitglied verantwortlich für die Führung der personelle, pädagogische, organisatorische sowie administrative Führung der Schule zuständig; b) veranlasst die für die Weiterentwicklung der Schule notwendigen Pla- nungen; c) koordiniert die Zuteilung beantragt der Schulkommission die Änderungen der Stundentafel und die Einführung neuer Fächer; h) ist verantwortlich für Budget und Rechnung; i) legt die Jahresziele für die Schule fest und bespricht und genehmigt
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1021.029 - Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Planung der neuen Kantonsschule Rotkreuz und den damit verbundenen Landerwerb
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Kanton Zug 1021.029 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Planung der neuen Kantonsschule Rotkreuz und den damit verbundenen Landerwerb Vom 11. April 2024 (Stand 21. Juni 2024) Der Kant
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416.213 - Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge (AusbV)
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ausserhalb des Kantons Zug übersteigt. 2 Fehlen entsprechende Veranlagungsverfügungen oder liegt die veranlagte Steuerperiode mehr als zwei Jahre zurück, sind die massgeblichen Verhält- nisse von der Person
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632.1 - Steuergesetz
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Verfahren zu veranlagenden direkten Bundessteuer so- wie der Kantons- und Gemeindesteuern auf dem Erwerbseinkommen. § 118 Abs. 2 gilt sinngemäss. § 93c * Nachträgliche ordentliche Veranlagung von Amtes wegen bekannt waren, dass eine Veranlagung zu Unrecht unterblieben oder eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist, oder ist eine unter- bliebene oder unvollständige Veranlagung auf ein Verbrechen oder bezeichnen. Wird keine Zustelladresse bezeichnet oder verliert die Zustelladresse während des Veranlagungsverfahrens ihre Gültigkeit, gewährt die kantonale Steuerverwaltung der steuerpflichtigen Person eine
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711.31-23-1.de.pdf
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unbebauten Bauzonen auf die minimalen Abstände von Hoch- spannungsleitungen und Unterwerken und veranlassen Auszonungen, raumplanerische Opti- mierung oder Verlegungen der Leitungen in enger Zusammenarbeit der Entwicklung der Agglomeration Zug bildet. Die Gemeinden werden direkt einbezogen. Die Verantwortlichkeit gegenüber dem Bund liegt beim Regierungsrat. P 1.2.2 Zur Lösung grenzüberschreitender Frag
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161.15 - Verordnung betreffend das Übersetzungswesen im behördlichen Verkehr (Übersetzungsverordnung, UebV)
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Wird ein Einsatz weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Beginn abge- sagt, wird die Hälfte der verabredeten bzw. mutmasslichen Dauer entschä- digt, mindestens aber eine Stunde und höchstens zwei Stunden