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511.75 - Verwaltungsvereinbarung zwischen den Kantonen Schwyz und Zug über die Ausübung der Seepolizeiaufgaben auf dem Zugersee
Aufgaben III. Stellung der Polizeiangehörigen und Verantwortlichkeit des Kantons Zug Art. 6 Dienstverhältnis Art. 7 Befehlsgewalt Art. 8 Verantwortlichkeit Art. 9 Versicherung und Rechtsschutz IV. Kosten Polizei regeln das Rapport- und Meldewesen im Einzelnen. III. Stellung der Polizeiangehörigen und Verantwortlichkeit des Kantons Zug Art. 6 Dienstverhältnis 1 Die Aufgaben im Kanton Schwyz nach dieser Vereinbarung sind von deren Vorgesetzten nach Rücksprache mit der Kantonspolizei Schwyz zu erlassen. Art. 8 Verantwortlichkeit 1 Der Kanton Zug haftet für den Schaden, der Dritten im Rahmen der Auf- gabenerfüllung entsteht
861.422 - Richtlinie betreffend Unterstützungsleistungen für Personen aus dem Asylbereich ohne Aufenthaltsbewilligung (Unterstützungsrichtlinie)
Kanton Zug 861.422 Richtlinie betreffend Unterstützungsleistungen für Personen aus dem Asylbereich ohne Aufenthaltsbewilligung (Unterstützungsrichtlinie) Vom 21. September 2022 (Stand 1. Januar 2025)
942.461 - Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (Kantonale Geldspielverordnung, V EG BGS)
Name, Sitz und Rechtsform der Veranstalterin oder des Veranstalters und Kontaktdaten der verantwortlichen Person; 2. Ausschreibungsunterlagen, aus denen Veranstaltungsort und -dauer, Anzahl Turniere und folgende Angaben enthalten: 1. Name, Sitz und Rechtsform der Veranstalterin oder des Veranstalters und Kontaktdaten der verantwortlichen Person; 2. Gewinnplan; 3. Maximale Summe aller Einsätze; 4. Lospreise; folgende Angaben enthalten: 1. Name, Sitz und Rechtsform der Veranstalterin oder des Veranstalters und Kontaktdaten der verantwortlichen Person; 4 942.461 2. Zeitpunkt, Ort und Art des Unterhaltungsanlasses;
942.46 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS)
dürfen nicht an lokalen Sportwetten oder kleinen Pokertur- nieren teilnehmen. 2 Die Veranstalterin oder der Veranstalter ist für die Einhaltung dieses Ver- bots verantwortlich. § 5 Bewilligungs- und Meldepflicht dienen, werden keine Gebühren erhoben. 5. Strafbestimmung § 17 Übertretung 1 Wer als Veranstalterin oder Veranstalter vorsätzlich oder fahrlässig Min- derjährige an lokalen Sportwetten oder kleinen Pok allfällige Nach- und Strafsteuern umfasst. 4 942.46 2 Der Regierungsrat regelt das Verfahren für die Veranlagung und den Be- zug der Abgabe, sofern er diese Aufgaben nicht der eidgenössischen Spiel- bankenkommission
414.113 - Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV)
7 414.113 f) sind verantwortlich für das Budget gegenüber dem zuständigen Schul- leitungsmitglied; g) sind in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Schulleitungsmitglied verantwortlich für die Führung der personelle, pädagogische, organisatorische sowie administrative Führung der Schule zuständig; b) veranlasst die für die Weiterentwicklung der Schule notwendigen Pla- nungen; c) koordiniert die Zuteilung beantragt der Schulkommission die Änderungen der Stundentafel und die Einführung neuer Fächer; h) ist verantwortlich für Budget und Rechnung; i) legt die Jahresziele für die Schule fest und bespricht und genehmigt
1021.029 - Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Planung der neuen Kantonsschule Rotkreuz und den damit verbundenen Landerwerb
Kanton Zug 1021.029 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Planung der neuen Kantonsschule Rotkreuz und den damit verbundenen Landerwerb Vom 11. April 2024 (Stand 21. Juni 2024) Der Kant
416.213 - Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge (AusbV)
ausserhalb des Kantons Zug übersteigt. 2 Fehlen entsprechende Veranlagungsverfügungen oder liegt die veranlagte Steuerperiode mehr als zwei Jahre zurück, sind die massgeblichen Verhält- nisse von der Person
632.1 - Steuergesetz
Verfahren zu veranlagenden direkten Bundessteuer so- wie der Kantons- und Gemeindesteuern auf dem Erwerbseinkommen. § 118 Abs. 2 gilt sinngemäss. § 93c * Nachträgliche ordentliche Veranlagung von Amtes wegen bekannt waren, dass eine Veranlagung zu Unrecht unterblieben oder eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist, oder ist eine unter- bliebene oder unvollständige Veranlagung auf ein Verbrechen oder bezeichnen. Wird keine Zustelladresse bezeichnet oder verliert die Zustelladresse während des Veranlagungsverfahrens ihre Gültigkeit, gewährt die kantonale Steuerverwaltung der steuerpflichtigen Person eine
711.31-23-1.de.pdf
unbebauten Bauzonen auf die minimalen Abstände von Hoch- spannungsleitungen und Unterwerken und veranlassen Auszonungen, raumplanerische Opti- mierung oder Verlegungen der Leitungen in enger Zusammenarbeit der Entwicklung der Agglomeration Zug bildet. Die Gemeinden werden direkt einbezogen. Die Verantwortlichkeit gegenüber dem Bund liegt beim Regierungsrat. P 1.2.2 Zur Lösung grenzüberschreitender Frag
161.15 - Verordnung betreffend das Übersetzungswesen im behördlichen Verkehr (Übersetzungsverordnung, UebV)
Wird ein Einsatz weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Beginn abge- sagt, wird die Hälfte der verabredeten bzw. mutmasslichen Dauer entschä- digt, mindestens aber eine Stunde und höchstens zwei Stunden

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