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811.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG USG)
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Störfällen vom 27. Febr. 1991 (SR 814.012; StFV); Verordnung über den Schutz des Publikums von Veranstaltungen vor ge- sundheitsgefährdenden Schalleinwirkungen und Laserstrahlen vom 28. Febr. 2007 (SR 814
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414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
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diejenigen Personen, welche als Aufsichtsper- sonen für die korrekte Durchführung der Prüfung verantwortlich sind. 4 Die Fachlehrperson korrigiert und bewertet die schriftlichen Prüfungen. Sie stellt die
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831.521 - Normalarbeitsvertrag Privathaushalt (NAV Privathaushalt)
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Person ist gemäss ihrer Ausbildung und ihren Fähig- keiten einzusetzen und falls nötig von der verantwortlichen arbeitgebenden Person entsprechend zu instruieren. § 7 Arbeitsbedingungen 1 Arbeitnehmende Personen
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413.123 - Verordnung betreffend die Entschädigung für Experten- und Referententätigkeit in der Berufsbildung
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als Dozentin oder Dozent an Kursen für Berufsbildende oder vergleichbaren lehrgangs- mässigen Veranstaltungen des Amts für Berufsbildung eingesetzt werden, erhalten inkl. Vorbereitungsarbeiten eine Entschädigung
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dig über den Einsatz der ge- meindlichen Notorganisation entscheiden. 3.2 Rückführung in die Verantwortung der Einwohnergemeinde Der Katastrophenstab (KS) resp. der Kantonale Führungsstab (KFS) be- antragt antragt den zuständigen Behörden (Kanton und Gemeinden) den Zeitpunkt der Rückführung der Verantwortung für die Erledigung der Abschlussmass- nahmen in die Zuständigkeit der betreffenden Gemeinde(n). 4.
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421.11 - Richtlinien für die Förderung von professionellen audiovisuellen Produktionen (Filmförderung) im Kanton Zug (Richtlinien Filmförderung)
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Kanton Zug 421.11 Richtlinien für die Förderung von professionellen audiovisuellen Produktionen (Filmförderung) im Kanton Zug (Richtlinien Filmförderung) Vom 10. Dezember 2024 (Stand 1. Januar 2025) D
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414.313 - Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU)
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Kanton Zug 414.313 Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU) Vom 13. Dezember 2024 (Stand 1. September 2025) Der Konkordatsrat der
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417.4 - Kantonsratsbeschluss betreffend Darlehen an die EVZ Sport AG (EVZ) zur Finanzierung der Stadionerweiterung
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Kanton Zug 417.4 Kantonsratsbeschluss betreffend Darlehen an die EVZ Sport AG (EVZ) zur Finanzierung der Stadionerweiterung Vom 27. März 2025 (Stand 6. Juni 2025) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestü
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3244.1 - Antwort des Regierungsrats
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werden. Im Folgenden werden die wichtigsten Angebote aufgeführt: • Als im Kanton Zug gesetzlich verankerter Anbieter von Beschäftigungsmassnahmen führt der VAM die Programme zur vorübergehenden Beschäftigung
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3252.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3252.2 Laufnummer 16814 Interpellation von Daniel Stadlin betreffend Denkmalschutz und Energieeffizienz (Vorlage Nr. 3252.1 - 16607) Antwort des Regierungsrats vom 14. Dezember 2021 Sehr g