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811.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG USG)
Störfällen vom 27. Febr. 1991 (SR 814.012; StFV); Verordnung über den Schutz des Publikums von Veranstaltungen vor ge- sundheitsgefährdenden Schalleinwirkungen und Laserstrahlen vom 28. Febr. 2007 (SR 814
414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
diejenigen Personen, welche als Aufsichtsper- sonen für die korrekte Durchführung der Prüfung verantwortlich sind. 4 Die Fachlehrperson korrigiert und bewertet die schriftlichen Prüfungen. Sie stellt die
831.521 - Normalarbeitsvertrag Privathaushalt (NAV Privathaushalt)
Person ist gemäss ihrer Ausbildung und ihren Fähig- keiten einzusetzen und falls nötig von der verantwortlichen arbeitgebenden Person entsprechend zu instruieren. § 7 Arbeitsbedingungen 1 Arbeitnehmende Personen
413.123 - Verordnung betreffend die Entschädigung für Experten- und Referententätigkeit in der Berufsbildung
als Dozentin oder Dozent an Kursen für Berufsbildende oder vergleichbaren lehrgangs- mässigen Veranstaltungen des Amts für Berufsbildung eingesetzt werden, erhalten inkl. Vorbereitungsarbeiten eine Entschädigung
dig über den Einsatz der ge- meindlichen Notorganisation entscheiden. 3.2 Rückführung in die Verantwortung der Einwohnergemeinde Der Katastrophenstab (KS) resp. der Kantonale Führungsstab (KFS) be- antragt antragt den zuständigen Behörden (Kanton und Gemeinden) den Zeitpunkt der Rückführung der Verantwortung für die Erledigung der Abschlussmass- nahmen in die Zuständigkeit der betreffenden Gemeinde(n). 4.
421.11 - Richtlinien für die Förderung von professionellen audiovisuellen Produktionen (Filmförderung) im Kanton Zug (Richtlinien Filmförderung)
Kanton Zug 421.11 Richtlinien für die Förderung von professionellen audiovisuellen Produktionen (Filmförderung) im Kanton Zug (Richtlinien Filmförderung) Vom 10. Dezember 2024 (Stand 1. Januar 2025) D
414.313 - Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU)
Kanton Zug 414.313 Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU) Vom 13. Dezember 2024 (Stand 1. September 2025) Der Konkordatsrat der
417.4 - Kantonsratsbeschluss betreffend Darlehen an die EVZ Sport AG (EVZ) zur Finanzierung der Stadionerweiterung
Kanton Zug 417.4 Kantonsratsbeschluss betreffend Darlehen an die EVZ Sport AG (EVZ) zur Finanzierung der Stadionerweiterung Vom 27. März 2025 (Stand 6. Juni 2025) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestü
3244.1 - Antwort des Regierungsrats
werden. Im Folgenden werden die wichtigsten Angebote aufgeführt: • Als im Kanton Zug gesetzlich verankerter Anbieter von Beschäftigungsmassnahmen führt der VAM die Programme zur vorübergehenden Beschäftigung
3252.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3252.2 Laufnummer 16814 Interpellation von Daniel Stadlin betreffend Denkmalschutz und Energieeffizienz (Vorlage Nr. 3252.1 - 16607) Antwort des Regierungsrats vom 14. Dezember 2021 Sehr g

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