-
3251.2 - Antwort des Regierungsrats
-
Vorlage Nr. 3251.2 Laufnummer 16796 Laufnummer Nr. Interpellation von Ronahi Yener und Alois Gössi betreffend neue Bestimmungen im Strassenverkehr im Bereich von Velos (Vorlage Nr. 3251.1 - 16606) Ant
-
3252.1 - Interpellationstext
-
Vorlage Nr. 3252.1 Laufnummer 16607 Interpellation von Daniel Stadlin betreffend Denkmalschutz und Energieeffizienz vom 20. Mai 2021 Kantonsrat Daniel Stadlin, Zug, hat am 20. Mai 2021 folgende Interp
-
3251.1 - Interpellationstext
-
Vorlage Nr. 3251.1 Laufnummer 16606 Interpellation von Ronahi Yener und Alois Gössi betreffend neue Bestimmungen im Strassenverkehr im Bereich von Velos vom 19. Mai 2021 Kantonsrätin Ronahi Yener, Baa
-
3259.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Positionierung • Lokale GV mit Verankerung • «lokaler» Wettbewerb der Ideen und Strategien der beiden VR • Kosteneinsparung bei Sitzungsgeldern VR • GV bleibt lokal verankert • Kosteneinsparung in Bezug auf brauchen eine gewisse Flexibilität für die Fahrplangestaltung , um die neuen Ziele mit der verabschiedeten Flottenstrategie zu erreichen. Wenn eine Seegemeinden keine Abfahr- ten mehr anbieten kann, ist gung beläuft sich das Einsparpotenzial auf 15 000 bis 20 000 Franken. Der Verlust der lokalen Verankerung des VR ist nachteilig. Das Beibehalten von zwei VR schliesst nicht aus, dass einzelne Fachspezialisten
-
3259.3 - Kommission für Raum, Umwelt und Verkehr
-
auch von einzelnen Kommissionsmitgliedern der Ägeritalge- meinden auf die Bedeutung und lokale Verankerung der beiden Gesellschaften und Verwal- tungsräte hingewiesen. Zudem wäre auch die Einsparung üb
-
3259.2 - Antrag des Regierungsrats
-
Erträgen und den von der öffentlichen Hand erbrachten finanziel- len Leistungen nicht decken kann, verantwortet sie den Fehlbetrag selbst. Sie trägt diesen auf die neue Rechnung vor. 1 Soweit eine eidg. ko Erträgen und den von der öffentlichen Hand erbrachten finanziel- len Leistungen nicht decken kann, verantwortet sie den Fehlbetrag selbst. Sie trägt diesen zu Lasten der Reserve gemäss Abs. 2 oder auf die neue
-
3259.4a - Beilage: Synopse
-
(ID 2283) Spezial-Synopse Teilrevision des Kantonsratsbeschlusses betreffend Beiträge des Kantons und der Gemeinden an die eidgenössisch konzessionierte Schifffahrt auf den Zuger Seen Geltendes Recht
-
3259.3a - Beilage: Synopse
-
Erträgen und den von der öffentlichen Hand erbrachten finan- ziellen Leistungen nicht decken kann, verantwortet sie den Fehlbetrag selbst. Sie trägt diesen auf die neue Rechnung vor. 1 Soweit eine eidg. ko Erträgen und den von der öffentlichen Hand erbrachten finan- ziellen Leistungen nicht decken kann, verantwortet sie den Fehlbetrag selbst. Sie trägt diesen zu Lasten der Reserve gemäss Abs. 2 oder auf die neue
-
3259.5 - Ergebnis 1. Lesung
-
Erträgen und den von der öffentlichen Hand er- brachten finanziellen Leistungen nicht decken kann, verantwortet sie den Fehlbetrag selbst. Sie trägt diesen zulasten der Reserve gemäss Abs. 2 oder auf die neue
-
3259.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. April 2022
-
Erträgen und den von der öffentlichen Hand er- brachten finanziellen Leistungen nicht decken kann, verantwortet sie den Fehlbetrag selbst. Sie trägt diesen zulasten der Reserve gemäss Abs. 2 oder auf die neue