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3285.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 3285.4 / 3286.4 Laufnummer 16856 Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus einer zentralen Infor- mations- und Anlaufstelle für KMU im Kontext d
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3285.5a - Gründungsstatuten vom 2. März 2022
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Betroffenen/Beteiligten z.B. mittels eines Registers der Sicherheitsdienstleister, - mittels Veranstaltungen zur Förderung des Austauschs und der Transparenz aller Betroffenen/Beteiligten, - mit der Initiierung
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3294.2 - Antwort des Regierungsrats
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Aufwand zu besteuernde Personen jeweils mitberücksichtigt, auch wenn diese noch nicht definitiv veranlagt sind. 3294.2 - 16873 Seite 5/6 sche Liegenschaften oder Betriebstätten) die Besteuerung des weltweiten Gemäss Art. 2 DBG wird die direkte Bundessteuer von den Kantonen unter Aufs icht des Bun- des veranlagt und bezogen. Die Aufsicht des Bundes über die Steuererhebung wird vom Eid- genössischen Finanzd , demnächst im Inland eine Er- werbstätigkeit aufzunehmen. Die Deklaration wird im Rahmen der Veranlagung durch die Steu- erverwaltung geprüft. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit diesem Vorgehen
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3294.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 3294.1 Laufnummer 16706 Interpellation der SP-Fraktion betreffend Praxis der Pauschalbesteuerung im Kanton Zug vom 1. September 2021 Die SP-Fraktion hat am 1. September 2021 folgende Inter
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3299.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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gestellt. Diese Kostenverrechnungspflicht ergibt sich bereits aus Bundesrecht und kantonalem Recht. So verankern Art. 2 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (Umweltschutzgesetz, USG; SR den Verwaltungsrat der Gebäudeversicherung Zug übertragen werden. § 20 Durchführung Abs. 1: Der veraltete Begriff «Feuerschau» wird durch «Brandschutzkontrolle» ersetzt. § 21 Mängel Aufgrund der Übertragung bestellen möchten und wenn ja, wie sie diese zusammensetzen und organisieren. Es braucht daher keine Verankerung der Feuerschutzkommission im Feuerschutzgesetz mehr. Vielmehr reicht die Regelung in § 64 Abs.
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3299.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Feuerwehrwesen der Gemeinde verantwortlich» und «Dem Gemeinderat obliegt die Aufsicht und die Verantwortung für das Feuerwehrwesen der Gemeinde». Beschluss Die Kommission beschloss mit 11 : 2 Stimmen und
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3299.2 - Antrag des Regierungsrats
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regelt namentlich die Organisation der Feuerwehr, die Aufgaben des Feuerwehrkommandos, die Verantwortlichkeiten sowie die Rechte und Pflichten der Feuerwehrleute. Das Reglement bedarf der Genehmigung des regelt namentlich die Organisation der Feuerwehr, die Aufgaben des Feuerwehrkommandos, die Verantwortlichkeiten sowie die Rechte und Pflichten der Feuerwehrleute. Das Reglement bedarfist der Genehmigung Kursbesoldung 1 Soweit die Gemeinden und Betriebe für die Aus- und Weiterbildung ihrer Feuer- wehren verantwortlich sind, haben sie die entsprechenden Kosten zu tragen und die Kursteilnehmer oder Kursteilnehmerinnen
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3299.3a - Beilage Synopse
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(ID 1599) Spezial-Synopse Änderung Feuerschutzgesetz Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 14. September 2021; Vorlage Nr. 3299.2 (Lauf- nummer 16717) [M10K1] Antrag der vorberatenden Ko
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3314.2 - Antwort des Regierungsrats
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Umwelt, BAFU) nimmt bezüglich Littering eine begleitende, bera- tende und moderierende Rolle ein, veranstaltet Runde Tische und unterstützt die Kantone, Städte und Gemeinden bei der Umsetzung von Massnahmen der öffentlichen Hand unterstützte Non -Profit-Organisa- tion gegen Littering in der Schweiz, veranstaltet jährlich im September sogenannte «Clean-Up- Days». Unternehmen, Schulklassen, Heime, Vereine usw tragen die Aufkleber bis heute. Die zum grössten Teil positiven Rückmeldungen auf die Kampagne veranlassen zur Annahme, dass die Bevölkerung für das Thema sensibilisiert worden ist. Die Projektpartner waren
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3316.1 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3316.1 Laufnummer 16773 Kleine Anfrage von Philip C. Brunner betreffend Statistiken im Asylwesen des Kantons Zug im Jahre 2021 Antwort des Regierungsrats vom 23. November 2021 Sehr geehrte