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153.714 - Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Direktion des Innern an das Amt für Wald und Wild
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Kanton Zug 153.714 Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Direktion des Innern an das Amt für Wald und Wild Vom 21. Dezember 2011 (Stand 20. Juli 2019) Die Direktion des Innern
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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Kanton Zug 161.1 Gesetz über die Organisation der Zivil und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG) Vom 26. August 2010 (Stand 13. April 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt au
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721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
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Kanton Zug 721.11 Planungs und Baugesetz (PBG) Vom 26. November 1998 (Stand 13. April 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 36 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raum pl
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162.1 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz; VRG)
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die Partei, welche die Amtshandlung in ihrem eigenen Interesse beantragt oder durch ihr Verhalten veranlasst hat; 2. im Einspracheverfahren: der Einsprecher, wenn er mutwillig Einspra che erhoben hat; 3
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Weisungen zum Vollzug des Parkplatzreglements
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Verwaltungsgebäude 2, Aabachstrasse 3. § 12 Veranstaltungen 1 Die Parkplatzbewirtschaftung wird grundsätzlich immer aufrechterhalten. 2 Bei Veranstaltungen im Interesse des Kantons, bei Grossveranstaltungen begründetes Gesuch ist frühzeitig beim Parkingmanagement einzureichen. 3 Bei Einladungen zu Veranstaltungen soll der Vermerk angebracht werden: «Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel. Es ist
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Vereinbarung zwischen den Kantonen Zug und Aargau über die Durchführung von amtlichen, periodischen Nachprüfungen von Fahrzeugen
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Kanton Zug 751.41 Vereinbarung zwischen den Kantonen Zug und Aargau über die Durchführung von amtlichen, periodischen Nachprüfungen von Fahrzeugen Vom 17. November 2015 (Stand 1. Januar 2016) Zwischen
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Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal
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Kanton Zug 141.111 Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal Vom 9. August 2016 (Stand 15. Dezember 2016) Das Büro des Kantonsrats, gestützt auf § 10 Abs. 24 der Geschäf
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Finanzhaushaltverordnung (FHV)
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Änderungen erfahren hat; b) für Informatikprojekte über 50 000 Franken das vom Regierungsrat verabschiedete Informatikprojektportfolio; c) für alle anderen Vorhaben ein Beschluss über die Ausgabensumme
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Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO)
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Kanton Zug 821.18 Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREGVO) Vom 22. Oktober 2015 (Stand 1. Oktober 2018) Der Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesun
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Reglement über die Entschädigung für besondere Aufgaben von Lehrpersonen der Mittelschulen sowie der Berufsfachschulen und des Brückenangebots (Entschädigung besondere Aufgaben Lehrpersonen)
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J+SSchneesportlagern ausserhalb der Schul und Arbeitszeit werden wie folgt entschädigt: a) verantwortliche Person Lagerleitung (muss in der Regel Lehrperson und J+SLeiterin/Leiter sein): 70 Franken