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3331.1 - Interpellationstext
Verkehrsanpassungen in Inwil. Auch wenn es teil- weise um Bereiche geht, wo die Gemeinde Baar verantwortlich zeichnet, möchten wir hier eine Beurteilung durch den Regierungsrat, wie er dies sieht und ob
3341.2 - Antwort des Regierungsrats
Projekt Stellung genommen. Anfang 2022 fanden Dialog- und Informationsanlässe statt. Zwei der Veranstaltungen richteten sich an die offiziellen Mitwirkungsorgane, zwei an alle Mitar- beitenden. Auch wurde
3352.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
wurde schliesslich festgehalten, dass die vom Obergericht erhobene Ge- bühr mangels hinreichender Verankerung in einem formellen Gesetz bundesrechts widrig sei. 4. Dringlicher Handlungsbedarf und mögliche Kanton Zug in der Zivil- und Strafrechtspflege zu erhebenden Gebühren in genügender Weise gesetzlich verankert sind, sollen in § 63 GOG neu auch Grundsätze der Ge- bührenerhebung (Kreis der Gebührenpflichtigen
3348.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Vorlage Nr. 3348.3 Laufnummer 16906 Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag an die «Stiftung für die Renovation der Kaserne der Päpstlichen Schweizergarde im Vatikan» für den Neubau der Kaserne der Pä
3356.1 - Motionstext
Definition wird als Gebühr das Entgelt für eine bestimmte, von der abgabepflichtigen Per- son veranlasste Amtshandlung bezeichnet. Die Gebühren sollen die Kosten, welche dem Ge- meinwesen dadurch entstanden Senkung der Gebühren. Begründung Der bisherige Verwaltungsgebührentarif aus dem Jahre 1974 ist veraltet und unübersichtlich. Eine Prüfung der Kostendeckungsgrade über erhobene Gebühren ist mit dem gültigen
3359.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 3359.3 Laufnummer 16855 Kantonsratsbeschluss betreffend Nachtragskredit Nr. 1 zum Budget 2022 im Zusammenhang mit COVID-19 (Kredit für die kantonale Verwaltung und die Gerichte) Bericht un
3367.1 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Vorlage Nr. 3367.1 Laufnummer 16860 Kantonsratsbeschluss betreffend Kenntnisnahme der von der Konkordatskommission im Jahr 2021 behandelten Geschäfte gemäss § 21 Abs. 4 GO KR Bericht und Antrag der Ko
3365.1 - Antwort des Regierungsrats
geleistete Pflegeleistungen in Stunden) an die Gesundheitsdirektion, welche diese plausibilisiert. Verantwortlich dafür, dass genügend Spitexleistungen verfügbar sind, sind die Zuger Gemein- den. Eine wichtige
3378.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
derjenigen Einwohnergemeinde, in der die Veranstaltung stattfindet . Mit dem Verzicht auf die Bewilligungspflicht würde den Veranstalterinnen und Veranstaltern deren Durchführung erleichtert. Zudem könnten verbieten. § 4 Abs. 2 Alle Veranstalterinnen und Veranstalter von Geldspielen sind verpflichtet, angemessene Mass- nahmen zum Spielerschutz zu treffen (vgl. Art. 71 BGS). Die Verantwortung dafür, dass keine M einen Ermessensspielraum verfügen und bei einer nur leichten Pflichtverletzung der Veranstalterin oder des Veranstalters auf eine Bestrafung verzichten kön- nen. 6. Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen
3378.2 - Antrag des Regierungsrats
dürfen nicht an lokalen Sportwetten oder kleinen Pokertur- nieren teilnehmen. 2 Die Veranstalterin oder der Veranstalter ist für die Einhaltung dieses Ver- bots verantwortlich. 5) SR 935.51 2 [Geschäftsnummer] dienen, werden keine Gebühren erhoben. 5. Strafbestimmung § 18 Übertretung 1 Wer als Veranstalterin oder Veranstalter vorsätzlich oder fahrlässig Min- derjährige an lokalen Sportwetten oder kleinen Pok allfällige Nach- und Strafsteuern um- fasst. 2 Der Regierungsrat regelt das Verfahren für die Veranlagung und den Be- zug der Abgabe, sofern er diese Aufgaben nicht der eidgenössischen Spiel- bankenkommission

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