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3331.1 - Interpellationstext
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Verkehrsanpassungen in Inwil. Auch wenn es teil- weise um Bereiche geht, wo die Gemeinde Baar verantwortlich zeichnet, möchten wir hier eine Beurteilung durch den Regierungsrat, wie er dies sieht und ob
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3341.2 - Antwort des Regierungsrats
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Projekt Stellung genommen. Anfang 2022 fanden Dialog- und Informationsanlässe statt. Zwei der Veranstaltungen richteten sich an die offiziellen Mitwirkungsorgane, zwei an alle Mitar- beitenden. Auch wurde
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3352.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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wurde schliesslich festgehalten, dass die vom Obergericht erhobene Ge- bühr mangels hinreichender Verankerung in einem formellen Gesetz bundesrechts widrig sei. 4. Dringlicher Handlungsbedarf und mögliche Kanton Zug in der Zivil- und Strafrechtspflege zu erhebenden Gebühren in genügender Weise gesetzlich verankert sind, sollen in § 63 GOG neu auch Grundsätze der Ge- bührenerhebung (Kreis der Gebührenpflichtigen
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3348.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Vorlage Nr. 3348.3 Laufnummer 16906 Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag an die «Stiftung für die Renovation der Kaserne der Päpstlichen Schweizergarde im Vatikan» für den Neubau der Kaserne der Pä
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3356.1 - Motionstext
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Definition wird als Gebühr das Entgelt für eine bestimmte, von der abgabepflichtigen Per- son veranlasste Amtshandlung bezeichnet. Die Gebühren sollen die Kosten, welche dem Ge- meinwesen dadurch entstanden Senkung der Gebühren. Begründung Der bisherige Verwaltungsgebührentarif aus dem Jahre 1974 ist veraltet und unübersichtlich. Eine Prüfung der Kostendeckungsgrade über erhobene Gebühren ist mit dem gültigen
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3359.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 3359.3 Laufnummer 16855 Kantonsratsbeschluss betreffend Nachtragskredit Nr. 1 zum Budget 2022 im Zusammenhang mit COVID-19 (Kredit für die kantonale Verwaltung und die Gerichte) Bericht un
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3367.1 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Vorlage Nr. 3367.1 Laufnummer 16860 Kantonsratsbeschluss betreffend Kenntnisnahme der von der Konkordatskommission im Jahr 2021 behandelten Geschäfte gemäss § 21 Abs. 4 GO KR Bericht und Antrag der Ko
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3365.1 - Antwort des Regierungsrats
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geleistete Pflegeleistungen in Stunden) an die Gesundheitsdirektion, welche diese plausibilisiert. Verantwortlich dafür, dass genügend Spitexleistungen verfügbar sind, sind die Zuger Gemein- den. Eine wichtige
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3378.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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derjenigen Einwohnergemeinde, in der die Veranstaltung stattfindet . Mit dem Verzicht auf die Bewilligungspflicht würde den Veranstalterinnen und Veranstaltern deren Durchführung erleichtert. Zudem könnten verbieten. § 4 Abs. 2 Alle Veranstalterinnen und Veranstalter von Geldspielen sind verpflichtet, angemessene Mass- nahmen zum Spielerschutz zu treffen (vgl. Art. 71 BGS). Die Verantwortung dafür, dass keine M einen Ermessensspielraum verfügen und bei einer nur leichten Pflichtverletzung der Veranstalterin oder des Veranstalters auf eine Bestrafung verzichten kön- nen. 6. Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen
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3378.2 - Antrag des Regierungsrats
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dürfen nicht an lokalen Sportwetten oder kleinen Pokertur- nieren teilnehmen. 2 Die Veranstalterin oder der Veranstalter ist für die Einhaltung dieses Ver- bots verantwortlich. 5) SR 935.51 2 [Geschäftsnummer] dienen, werden keine Gebühren erhoben. 5. Strafbestimmung § 18 Übertretung 1 Wer als Veranstalterin oder Veranstalter vorsätzlich oder fahrlässig Min- derjährige an lokalen Sportwetten oder kleinen Pok allfällige Nach- und Strafsteuern um- fasst. 2 Der Regierungsrat regelt das Verfahren für die Veranlagung und den Be- zug der Abgabe, sofern er diese Aufgaben nicht der eidgenössischen Spiel- bankenkommission