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3380.1 - Postulatstext
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Vorlage Nr. 3380.1 Laufnummer 16885 Postulat der SP-Fraktion betreffend Verantwortung für Schwächere übernehmen – hier und weltweit vom 3. März 2022 Die SP-Fraktion hat am 3. März 2022 folgendes Postulat Kanton – und auch einzelne Gemeinden - in den letz- ten Jahren immer wieder mühevoll an ihre Verantwortung gegenüber Benachteiligten erinnert werden mussten und sich darauf, falls überhaupt, für eher
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3415.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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bung keine Geschäfte. 2. Das Obergericht behandelte im Berichts- jahr folgende Geschäfte: Es verabschiedete am 4. November 2021 eine Änderung der Verordnung über die Kosten in der Zivil- und Strafrechtspflege Um- setzung der COVID-19-Massnahmen für ihre Bereiche. Mit Bericht und Antrag vom 23. März 2021 verabschiedete das Plenum des Obergerichts eine Vorlage an den Kantonsrat für eine Teil- revision des Gesetzes konstituierte sich das Obergericht an der Plenarsitzung vom 7. Juli 2021 neu. 14 Am 26. Oktober 2021 verabschiedete das Obergericht in 1. Lesung einen Entwurf zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz
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3414.1 - Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten
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Kont- rollinstrumenten weder nachvollziehbar noch verhältnismässig. Die Stadt Zug sieht sich als verantwortliches Or- gan weder in der Pflicht, die Anforderungen einer Auftragsdatenbearbeitung umzusetzen noch Dokumen- tation betreffend Informationssicherheit ver- schiedene Empfehlungen abgegeben. Das verantwortliche Organ hat lediglich (teilwei- se) eine der Empfehlungen (zur zeitlichen Ein- schränkung) ber e Lösungsansätze. Zudem konnten im Berichtsjahr sowohl die Da- tenschutzstelle als auch die verantwortlichen Organe erste Erfahrungen mit der Umsetzung des am 1. September 2020 in Kraft getretenen revidierten
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131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
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Rücksendekuvert nach Urnenschluss bei der Gemeindeverwaltung oder im Stimmbüro eintrifft. § 15 Verarbeitung durch das Stimmbüro 1 Die eingegangenen Rücksendekuverts sind vor Urnenschluss ungeöffnet dem Briefliche Stimmabgabe § 12 Grundsatz § 13 Verfahren § 14 Ungültige briefliche Stimmabgabe § 15 Verarbeitung durch das Stimmbüro § 16 Stimmabgabe behinderter Menschen § 17 Elektronische Stimmabgabe 1.5. strafbar. 3 Die Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Geset- zes über die Verantwortlichkeit der Behörden und Beamten bleiben vorbe- halten. 5. Rechtspflege § 67 Beschwerde 1 Beim Reg
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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Kanton Zug 161.1 Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG) Vom 26. August 2010 (Stand 3. Januar 2025) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt au
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171.1 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
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über die Amtsübergabe ein Protokoll zu erstellen. * 2 … * § 16 Verantwortlichkeit 1 Die disziplinarische und zivilrechtliche Verantwortlichkeit ist im Verant- wortlichkeitsgesetz7) geregelt. § 17 Rechtsschutz die Vertragsparteien entsprechend ihrem Anteilsverhält- nis bei der Beitragspflicht. 3 Die Verantwortlichkeit der Organe des Zweckverbandes richtet sich nach den kantonalen Bestimmungen. § 49 Reglemente zu enthalten über: 1. Art und Umfang der Zusammenarbeit; 2. Finanzierung; 3. Auflösung. § 54 Verantwortlichkeit 1 Eine Gemeinde, die für eine andere eine Aufgabe übernimmt, handelt in eigenem Namen und ist
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162.1 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG)
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die Partei, welche die Amtshandlung in ihrem eigenen Interesse beantragt oder durch ihr Verhalten veranlasst hat; 2. * im Einspracheverfahren: die Partei, wenn sie mutwillig Einsprache er- hoben hat; 3. im
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511.61 - Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL)
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Richtlinien für die Informationsführung e) Klärung von Finanzierungsfragen für den Einsatz f) Veranlassung der Auswertung des Einsatzes g) Entscheid aufgrund der Anträge der AG OP, ob die Voraussetzungen beantragt wird, hat der Standortkanton bei planbaren Ereignissen mit dem Auftraggeber bzw. dem Veranstalter die finanzielle Abgeltung verbindlich über ein Kostendach, eine Pauschale oder gemäss den effektiven
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154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
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wenn diese in Erfüllung ihrer Amtspflicht von Dritten für Folgen aus gesetzmässigen Handlungen verantwortlich ge- macht werden oder in Ausübung des Dienstes zu Schaden kommen und Forderungen dafür gegenüber Wert verwalten; c) eine höhere leitende Tätigkeit ausüben, d. h. aufgrund ihrer Stellung und Verantwortung über weitreichende Entscheidbefugnisse verfügen oder Entscheide von grosser Tragweite massgeblich und der Gerichte. Sie in- formieren sich gegenseitig über wichtige Personalentscheide. 4 Die Verantwortung für die Verwaltungstätigkeit liegt beim Regierungsrat, im Bereich der Justizverwaltung beim O
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641.7 - Kantonsratsbeschluss über die Gebühren für die besondere Inanspruchnahme von Kantonsstrassen (Strassengebührentarif)
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50.– 2. durch Strassenreklamen, pro m² Reklamefläche und Jahr: Fr. 20.– bis Fr. 100.– c) für Veranstaltungen 1. kommerzieller, nicht überwiegend gemeinnütziger oder kulturel- ler Art, innerhalb eines K