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861.4 - Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug (Sozialhilfegesetz, SHG)
Kanton Zug 861.4 Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug * (Sozialhilfegesetz, SHG) Vom 16. Dezember 1982 (Stand 1. Januar 2024) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der V
414.31 - Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung vom 15. September 2011 (FHZ-Konkordat)
zu den jährlichen Finanzie- rungsbeiträgen gemäss Art. 28; g) verabschiedet das jährliche Budget zuhanden des Konkordatsrats; h) verabschiedet den Jahresbericht und die Jahresrechnung zuhanden des Konko Trägerkantonen von allen kantonalen und kommunalen Steuern befreit. Art. 35 Vermögensrechtliche Verantwortlichkeit 1 Für die Verbindlichkeiten der Fachhochschule haften die Kantone subsidi- är. Gegenüber Dritten rwendung Art. 33 Bauliche Infrastruktur Art. 34 Steuerfreiheit Art. 35 Vermögensrechtliche Verantwortlichkeit 7. Rechtspflege Art. 36 Vollzug Art. 37 Titelschutz Art. 38 Rechtsmittel Art. 39 Streitschlichtung
414.361 - Konkordat über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Konkordat)
Kanton Zug 414.361 Konkordat über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Konkordat) Vom 15. Dezember 2000 (Stand 1. Januar 2002) 1. Allgemeines Art. 1 Zweck 1 Mit diesem Konkordat begründen d
154.224 - Reglement über die Entschädigung für besondere Aufgaben von Lehrpersonen der Berufsfachschulen und des Amts für Brückenangebote
Ferien- und Skilagern ausserhalb der Schul- bzw. Arbeitszeit werden wie folgt entschädigt: a) Verantwortliche Lagerleiterin/Lagerleiter (muss in der Regel Lehrper- son und J+S-Leiterin/-Leiter sein): pro
414.13 - Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug
Promotionsfächer 1 Die folgenden Promotionsfächer basieren auf den von der Schulkommissi- on verabschiedeten Wochenstundentafeln für das Gymnasium der KSZ (in- kl. Übergangskurs). a) 1. Klasse: Deutsch
154.211 - Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalverordnung, PVO)
zuständige Direktionsvorsteherin bzw. der zuständige Direktionsvorsteher verantwortlich. Die Verantwortlichen können die da- mit zusammenhängenden Aufgaben delegieren. * 4 Die zuständigen Stellen führen (DelV) vom 28. November 2017, BGS 153.3). 2 154.211 3 Die Leiterinnen und Leiter der Ämter sind verantwortlich für die ord- nungsgemässe Führung und Aufbewahrung der Personaldossiers ihrer Mit- arbeiterinnen Beratungsstellen für die Personalbeschaffung liegt bis zu einem Kostendach von 2000 Franken in der Verantwortung der jeweili- gen Direktion. Weitergehende Kosten bedürfen der Zustimmung der Fi- nanzdirektion
413.152 - Verordnung über die Berufsschule für Gesundheits- und Krankenpflege Zug
erarbeitet Grundlagenpapiere zuhanden der Schulkommission; d) sie erstellt ein Budget und trägt die Verantwortung für dessen Einhal- tung; e) * sie erstellt einen jährlichen Jahresbericht zuhanden der Volkswirt- 5 413.152 § 18 Zusammenarbeit mit den Praktikumsbetrieben 1 Die Praktikumsbetriebe tragen die Verantwortung für die fachgerechte Ausbildung der Lernenden während der Praktika. Schule und Praktikumsbe- triebe
851.211 - Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG)
Kanton Zug 851.211 Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG) Vom 30. Januar 2003 (Stand 23. März 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs
845.5 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
Kanton Zug 845.5 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung Vom 29. August 1996 (Stand 1. Januar 2018) Der Kantonsrat des Kanton
942.48 - Gesetz über Spielautomaten und Spiellokale
1 Die Bewilligung wird einer bestimmten Person erteilt. Bei juristischen Personen muss ein verantwortlicher Betriebsleiter bezeichnet werden. 2 Um eine Bewilligung kann sich nur bewerben, wer mündig und wird; c) die Gebühren trotz Mahnung nicht entrichtet werden; d) der Bewilligungsinhaber oder der verantwortliche Stellvertreter wie- derholt gegen die Vorschriften dieses Gesetzes verstossen hat und des- halb Auflage oder Bedingung nicht oder nicht mehr erfüllt wird; d) der Bewilligungsinhaber oder der verantwortliche Stellvertreter wie- derholt gegen die Vorschriften dieses Gesetzes verstossen hat und des- halb

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