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861.4 - Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug (Sozialhilfegesetz, SHG)
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Kanton Zug 861.4 Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug * (Sozialhilfegesetz, SHG) Vom 16. Dezember 1982 (Stand 1. Januar 2024) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der V
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414.31 - Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung vom 15. September 2011 (FHZ-Konkordat)
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zu den jährlichen Finanzie- rungsbeiträgen gemäss Art. 28; g) verabschiedet das jährliche Budget zuhanden des Konkordatsrats; h) verabschiedet den Jahresbericht und die Jahresrechnung zuhanden des Konko Trägerkantonen von allen kantonalen und kommunalen Steuern befreit. Art. 35 Vermögensrechtliche Verantwortlichkeit 1 Für die Verbindlichkeiten der Fachhochschule haften die Kantone subsidi- är. Gegenüber Dritten rwendung Art. 33 Bauliche Infrastruktur Art. 34 Steuerfreiheit Art. 35 Vermögensrechtliche Verantwortlichkeit 7. Rechtspflege Art. 36 Vollzug Art. 37 Titelschutz Art. 38 Rechtsmittel Art. 39 Streitschlichtung
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414.361 - Konkordat über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Konkordat)
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Kanton Zug 414.361 Konkordat über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Konkordat) Vom 15. Dezember 2000 (Stand 1. Januar 2002) 1. Allgemeines Art. 1 Zweck 1 Mit diesem Konkordat begründen d
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154.224 - Reglement über die Entschädigung für besondere Aufgaben von Lehrpersonen der Berufsfachschulen und des Amts für Brückenangebote
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Ferien- und Skilagern ausserhalb der Schul- bzw. Arbeitszeit werden wie folgt entschädigt: a) Verantwortliche Lagerleiterin/Lagerleiter (muss in der Regel Lehrper- son und J+S-Leiterin/-Leiter sein): pro
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414.13 - Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug
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Promotionsfächer 1 Die folgenden Promotionsfächer basieren auf den von der Schulkommissi- on verabschiedeten Wochenstundentafeln für das Gymnasium der KSZ (in- kl. Übergangskurs). a) 1. Klasse: Deutsch
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154.211 - Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalverordnung, PVO)
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zuständige Direktionsvorsteherin bzw. der zuständige Direktionsvorsteher verantwortlich. Die Verantwortlichen können die da- mit zusammenhängenden Aufgaben delegieren. * 4 Die zuständigen Stellen führen (DelV) vom 28. November 2017, BGS 153.3). 2 154.211 3 Die Leiterinnen und Leiter der Ämter sind verantwortlich für die ord- nungsgemässe Führung und Aufbewahrung der Personaldossiers ihrer Mit- arbeiterinnen Beratungsstellen für die Personalbeschaffung liegt bis zu einem Kostendach von 2000 Franken in der Verantwortung der jeweili- gen Direktion. Weitergehende Kosten bedürfen der Zustimmung der Fi- nanzdirektion
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413.152 - Verordnung über die Berufsschule für Gesundheits- und Krankenpflege Zug
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erarbeitet Grundlagenpapiere zuhanden der Schulkommission; d) sie erstellt ein Budget und trägt die Verantwortung für dessen Einhal- tung; e) * sie erstellt einen jährlichen Jahresbericht zuhanden der Volkswirt- 5 413.152 § 18 Zusammenarbeit mit den Praktikumsbetrieben 1 Die Praktikumsbetriebe tragen die Verantwortung für die fachgerechte Ausbildung der Lernenden während der Praktika. Schule und Praktikumsbe- triebe
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851.211 - Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG)
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Kanton Zug 851.211 Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG) Vom 30. Januar 2003 (Stand 23. März 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs
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845.5 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
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Kanton Zug 845.5 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung Vom 29. August 1996 (Stand 1. Januar 2018) Der Kantonsrat des Kanton
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942.48 - Gesetz über Spielautomaten und Spiellokale
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1 Die Bewilligung wird einer bestimmten Person erteilt. Bei juristischen Personen muss ein verantwortlicher Betriebsleiter bezeichnet werden. 2 Um eine Bewilligung kann sich nur bewerben, wer mündig und wird; c) die Gebühren trotz Mahnung nicht entrichtet werden; d) der Bewilligungsinhaber oder der verantwortliche Stellvertreter wie- derholt gegen die Vorschriften dieses Gesetzes verstossen hat und des- halb Auflage oder Bedingung nicht oder nicht mehr erfüllt wird; d) der Bewilligungsinhaber oder der verantwortliche Stellvertreter wie- derholt gegen die Vorschriften dieses Gesetzes verstossen hat und des- halb