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Verordnung über die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung)
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erfolgt nach den Richtlinien der Finanzdi- rektion und den Vorgaben der Amtsleitung. § 28 Verantwortlichkeiten 1 Die Mitarbeitenden sind für die wahrheitsgetreue Aufzeichnung ihrer Arbeitszeiten, bezahlten betreffenden Tag geplan- te Arbeitszeit angerechnet. 7 Bei bewilligter Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen kann unabhän- gig vom Beschäftigungsgrad jeweils der tatsächliche Zeitaufwand angerech- net werden
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Reglement über die Jahresarbeitszeit
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festlegen. * 3 Die Verteilung der Jahresarbeitszeit auf die einzelnen Monate und Wochen liegt in der Verantwortung der Vorgesetzten. 1) BGS 154.21 2) BGS 154.211 3) BGS 154.214 GS 28, 549 1 154.217 § 3 Durchs
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215.32 - Verordnung über die Bereinigung der dinglichen Rechte und die Anlage des Grundbuches
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thekenbuch eingetragen, z.B. infolge Erbgangs, so hat der Bereinigungsbe amte die Beteiligten zur Veranlassung der erforderlichen Übertragungen zu verhalten. 2 Er ist befugt, den betreffenden Grundeigentümern
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Verordnung über den Anwaltstarif (AnwT)
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sen. * 3 Zur Berücksichtigung der besonderen Umstände des einzelnen Falles, na- mentlich der Verantwortung des Rechtsanwaltes oder der Rechtsanwältin, der Schwierigkeit des Falles und des notwendigen
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Verordnung über die amtliche Vermessung
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die Erneuerung gestützt auf den Veri- fikationsbericht der kantonalen Vermessungsaufsicht. 2 Sie veranlasst die Anerkennung des Vermessungswerks durch den Bund. 4. Nachführung und Unterhalt § 13 Zuständigkeit
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Polizeistrafgesetz
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achtenswerte Gründe es rechtfertigen, sich unkenntlich zu machen. Fasnacht und andere traditionelle Veranstaltungen fallen nicht unter das Vermummungsverbot. 3 Die Polizei darf im Einzelfall ereignisbezogen von
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Reglement über die Organisation und den Betrieb der Bildungszentren (Reglement Bildungszentren)
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Bildungsverordnungen geregelt. Das Zeugnis ist vom ver antwortlichen Berufsbildner bzw. von der verantwortlichen Berufsbildnerin und – bei Unmündigen – von einer oder einem Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen rüfungen mit; e) nehmen an angeordneten Mitarbeitergesprächen, Konferenzen, Sitzun gen und Veranstaltungen teil; f) * bilden sich regelmässig und zielorientiert persönlich, fachlich sowie pädagogisch
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215.35 - Gesetz über den Gebührentarif im Grundbuchwesen (Grundbuchgebührentarif)
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Kanton Zug 215.35 Gesetz über den Gebührentarif im Grundbuchwesen (Grundbuchgebührentarif) Vom 27. September 2007 (Stand 1. Januar 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 954 des Schwe
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512.1 - Polizeigesetz
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In formationspflicht vorliegt. 3 Der betroffenen Person sind mindestens mitzuteilen: a) das verantwortliche Organ der entsprechenden Datensammlung; b) der Zweck des Bearbeitens; c) das Daten empfangende 18b * Zuständigkeit 1 Die Polizei vollzieht die Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sport veranstaltungen a) * gemäss den Art. 3a bis 9 des Konkordats vom 15. November 20071) über Massnahmen gegen Gewalt die öf fentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder stören oder die für solches Verhalten verantwortlich sind. 2 Geht eine Gefährdung oder Störung der öffentlichen Sicherheit und Ord nung unmittelbar
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Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz)
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Kanton Zug 423.11 Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz) Vom 26. April 1990 (Stand 1. Januar 2018) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1