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611.11 - Finanzhaushaltverordnung (FHV)
Änderungen erfahren hat; b) für Informatikprojekte über 50 000 Franken das vom Regierungsrat verabschiedete Informatikprojektportfolio; c) für alle anderen Vorhaben ein Beschluss über die Ausgabensumme
215.712 - Verordnung über den Leitungskataster (Leitungskatasterverordnung, LKV)
Kanton Zug 215.712 Verordnung über den Leitungskataster (Leitungskatasterverordnung, LKV) Vom 14. Januar 2020 (Stand 1. Februar 2020) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf §§ 16 und 17 des G
933.112 - Reglement über die Zulassungs- und Vergabekriterien für die Berufsfischerei auf dem Zugersee
Nebenerwerb betreiben. 2 Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller, die der Fischerei nachgelagerte Verarbeitungsstufen betreiben, erhalten Vorrang vor Personen, welche aus- schliesslich die Fischerei betreiben
612.14 - Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
Kanton Zug 612.14 Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung) Vom 7. April 2020 (Stand 1. Januar 2022) Der Regier
932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2025/2026
kann auf eine andere patentinhabende Person übertra- gen werden, wenn sich die neu verantwortliche Person vor Übernahme der Aufsichtspflicht telefonisch via Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei Tel. 041 auf deren Name die Gastkarte gelöst wurde. Abschüsse des Gastes sind von der für die Aufsicht verantwortlichen Person in der Jagd-App oder mit der Schussmeldekarte zu erfassen * 2 Die Aufsichtspflicht kann Rechnung gestellt. Die Gebühren von Abschüssen durch einen Gast werden der für die Aufsicht verantwortlichen Person in Rechnung ge- stellt. Nicht fristgerecht gemäss § 16 Abs. 4 zurückgesendete Marken
414.193 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule (COVID-19-Pandemie)
diejenigen Personen, welche als Aufsichtsper- sonen für die korrekte Durchführung der Prüfung verantwortlich sind. 4 Die Fachlehrperson korrigiert und bewertet die schriftlichen Prüfungen. Sie stellt die
414.113 - Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV)
7 414.113 f) sind verantwortlich für das Budget gegenüber dem zuständigen Schul- leitungsmitglied; g) sind in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Schulleitungsmitglied verantwortlich für die Führung der personelle, pädagogische, organisatorische sowie administrative Führung der Schule zuständig; b) veranlasst die für die Weiterentwicklung der Schule notwendigen Pla- nungen; c) koordiniert die Zuteilung beantragt der Schulkommission die Änderungen der Stundentafel und die Einführung neuer Fächer; h) ist verantwortlich für Budget und Rechnung; i) legt die Jahresziele für die Schule fest und bespricht und genehmigt
153.64 - Verordnung über die digitale Postverarbeitung (V DPV)
Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck und Gegenstand 1 Diese Verordnung dient der Abwicklung der digitalen Verarbeitung der beim Dienstleistungszentrum des Hochbauamts des Kantons Zug (DLZ) eingehenden Post. 2 Sie insbesondere die Organisation, Prozesse und Abläufe sowie die Qualitätssicherung für die digitale Verarbeitung der eingehenden Post beim DLZ. § 2 Geltungsbereich 1 Die Verordnung gilt für die Post der kantonalen dem Amtsgeheimnis gemäss § 29 des Personalgesetzes und haftungsrechtlich dem Gesetz über die Verantwortlichkeit der Gemeinwesen, Behördenmit- glieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz) vom 1. Februar
1021.005 - Kantonsratsbeschluss betreffend Investitionsbeitrag und Bürgschaft für den neuen Hauptstützpunkt der Zugerland Verkehrsbetriebe AG und die damit verbundenen Landgeschäfte sowie betreffend Darlehen für die Finanzierung des Neubaus und Objektkredit für den Mieterausbau für den Rettungsdienst und die kantonale Verwaltung im Neubau auf dem Areal An der Aa, Zug
Kanton Zug 1021.005 Kantonsratsbeschluss betreffend Investitionsbeitrag und Bürgschaft für den neuen Hauptstützpunkt der Zugerland Verkehrsbetriebe AG und die damit verbundenen Landgeschäfte sowie bet
1021.029 - Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Planung der neuen Kantonsschule Rotkreuz und den damit verbundenen Landerwerb
Kanton Zug 1021.029 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Planung der neuen Kantonsschule Rotkreuz und den damit verbundenen Landerwerb Vom 11. April 2024 (Stand 21. Juni 2024) Der Kant

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