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414.50 - Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)
den Mitglieder. Art. 10 Aufgaben und Kompetenzen 1 Die Konferenz der Vereinbarungskantone ist verantwortlich für den Vollzug der Vereinbarung. Insbesondere ist sie zuständig für den Abschluss von Vereinbarungen
141.111 - Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal
Kanton Zug 141.111 Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal Vom 9. August 2016 (Stand 15. Dezember 2016) Das Büro des Kantonsrats, gestützt auf § 10 Abs. 2-4 der Geschäf
331.11 - Justizvollzugsverordnung (JVV)
Kanton Zug 331.11 Justizvollzugsverordnung (JVV) Vom 20. März 2018 (Stand 1. März 2024) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 123 Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgeno
153.713 - Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Direktion des Innern an das Amt für Grundbuch und Geoinformation
Zug (Organisationsverordnung, OV) vom 2. Oktober 2018)4)delegiert: * a) die Zuständigkeit als verantwortliche Stelle für den Kataster im Sinne von § 17 Abs. 2 der Verordnung über den Kataster der öffentlich-
612.151 - Richtlinien zur Beurteilung von Gesuchen gemäss Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor
Kanton Zug 612.151 Richtlinien zur Beurteilung von Gesuchen gemäss Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor Vom 9. Juli 2020 (Stand 1
612.141 - Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
Kanton Zug 612.141 Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVI
821.19 - Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Verordnung Bekämpfungsmassnahmen)
26 3) BGS 821.1 4) BGS 153.1 GS 2020/042 1 821.19 § 3 Massnahmen betreffend Veranstaltungen 1 Es ist verboten, Veranstaltungen mit über 50 Personen durchzuführen. Die im Bundesrecht vorgesehenen Ausnahmen 09.2020 26.09.2020 eingefügt GS 2020/053 5 § 1 Gegenstand § 2 * … § 3 Massnahmen betreffend Veranstaltungen § 3a * Maskentragepflicht § 4 Vollzug 2024-09-12T17:13:30+0200 "6300 Zug" "Gesetzessammlung Kanton
942.45-1-1.de.pdf
«Swisslos Interkantonale Landeslotterie» (nachfolgend als „Swisslos“ bezeichnet). 2 Swisslos veranstaltet Geldspiele im Auftrag der Vereinbarungskantone, nach Massgabe des BGS, des gesamtschweizerischen der vorliegenden Vereinbarung. 3 In Anwendung von Art. 23 Abs. 2 BGS wird Swisslos als einzige Veranstalterin von Lotterie- und Sportwetten-Grossspielen auf dem Gebiet der Vereinbarungskantone bezeichnet
861.422 - Richtlinie betreffend Unterstützungsleistungen für Personen aus dem Asylbereich ohne Aufenthaltsbewilligung (Unterstützungsrichtlinie)
Kanton Zug 861.422 Richtlinie betreffend Unterstützungsleistungen für Personen aus dem Asylbereich ohne Aufenthaltsbewilligung (Unterstützungsrichtlinie) Vom 21. September 2022 (Stand 1. Januar 2025)
dig über den Einsatz der ge- meindlichen Notorganisation entscheiden. 3.2 Rückführung in die Verantwortung der Einwohnergemeinde Der Katastrophenstab (KS) resp. der Kantonale Führungsstab (KFS) be- antragt antragt den zuständigen Behörden (Kanton und Gemeinden) den Zeitpunkt der Rückführung der Verantwortung für die Erledigung der Abschlussmass- nahmen in die Zuständigkeit der betreffenden Gemeinde(n). 4.

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