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414.50 - Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)
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den Mitglieder. Art. 10 Aufgaben und Kompetenzen 1 Die Konferenz der Vereinbarungskantone ist verantwortlich für den Vollzug der Vereinbarung. Insbesondere ist sie zuständig für den Abschluss von Vereinbarungen
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141.111 - Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal
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Kanton Zug 141.111 Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal Vom 9. August 2016 (Stand 15. Dezember 2016) Das Büro des Kantonsrats, gestützt auf § 10 Abs. 2-4 der Geschäf
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331.11 - Justizvollzugsverordnung (JVV)
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Kanton Zug 331.11 Justizvollzugsverordnung (JVV) Vom 20. März 2018 (Stand 1. März 2024) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 123 Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgeno
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153.713 - Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Direktion des Innern an das Amt für Grundbuch und Geoinformation
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Zug (Organisationsverordnung, OV) vom 2. Oktober 2018)4)delegiert: * a) die Zuständigkeit als verantwortliche Stelle für den Kataster im Sinne von § 17 Abs. 2 der Verordnung über den Kataster der öffentlich-
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612.151 - Richtlinien zur Beurteilung von Gesuchen gemäss Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor
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Kanton Zug 612.151 Richtlinien zur Beurteilung von Gesuchen gemäss Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor Vom 9. Juli 2020 (Stand 1
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612.141 - Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
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Kanton Zug 612.141 Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVI
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821.19 - Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Verordnung Bekämpfungsmassnahmen)
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26 3) BGS 821.1 4) BGS 153.1 GS 2020/042 1 821.19 § 3 Massnahmen betreffend Veranstaltungen 1 Es ist verboten, Veranstaltungen mit über 50 Personen durchzuführen. Die im Bundesrecht vorgesehenen Ausnahmen 09.2020 26.09.2020 eingefügt GS 2020/053 5 § 1 Gegenstand § 2 * … § 3 Massnahmen betreffend Veranstaltungen § 3a * Maskentragepflicht § 4 Vollzug 2024-09-12T17:13:30+0200 "6300 Zug" "Gesetzessammlung Kanton
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942.45-1-1.de.pdf
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«Swisslos Interkantonale Landeslotterie» (nachfolgend als „Swisslos“ bezeichnet). 2 Swisslos veranstaltet Geldspiele im Auftrag der Vereinbarungskantone, nach Massgabe des BGS, des gesamtschweizerischen der vorliegenden Vereinbarung. 3 In Anwendung von Art. 23 Abs. 2 BGS wird Swisslos als einzige Veranstalterin von Lotterie- und Sportwetten-Grossspielen auf dem Gebiet der Vereinbarungskantone bezeichnet
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861.422 - Richtlinie betreffend Unterstützungsleistungen für Personen aus dem Asylbereich ohne Aufenthaltsbewilligung (Unterstützungsrichtlinie)
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Kanton Zug 861.422 Richtlinie betreffend Unterstützungsleistungen für Personen aus dem Asylbereich ohne Aufenthaltsbewilligung (Unterstützungsrichtlinie) Vom 21. September 2022 (Stand 1. Januar 2025)
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dig über den Einsatz der ge- meindlichen Notorganisation entscheiden. 3.2 Rückführung in die Verantwortung der Einwohnergemeinde Der Katastrophenstab (KS) resp. der Kantonale Führungsstab (KFS) be- antragt antragt den zuständigen Behörden (Kanton und Gemeinden) den Zeitpunkt der Rückführung der Verantwortung für die Erledigung der Abschlussmass- nahmen in die Zuständigkeit der betreffenden Gemeinde(n). 4.