Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6382 Inhalte gefunden
632.12 - Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung (VES)
Kanton Zug 632.12 Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung (VES) Vom 11. März 2025 (Stand 1. Januar 2026) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst. d de
417.4 - Kantonsratsbeschluss betreffend Darlehen an die EVZ Sport AG (EVZ) zur Finanzierung der Stadionerweiterung
Kanton Zug 417.4 Kantonsratsbeschluss betreffend Darlehen an die EVZ Sport AG (EVZ) zur Finanzierung der Stadionerweiterung Vom 27. März 2025 (Stand 6. Juni 2025) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestü
154.223 - Reglement über die Abgabe und Entschädigung von Arbeitskleidern und Sicherheitsausrüstung in der Direktion des Innern
Kanton Zug 154.223 Reglement über die Abgabe und Entschädigung von Arbeitskleidern und Sicherheitsausrüstung in der Direktion des Innern Vom 22. Dezember 2010 (Stand 27. Juni 2025) Die Direktion des I
162.11 - Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichts (GO VG)
Kantons Zug zu fördern und überhaupt allen amtlichen Pflichten so nachzukommen, dass ich es vor Gott verantworten kann.» * 3 Die Gelöbnisformel lautet: «Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze des Bundes und gesetz; 4. * Erlass der Geschäftsordnung; 5. * Erlass der Verordnung über die Gebühren; 6. * Verabschiedung des Voranschlages zuhanden des Regierungsrates; 7. * Festsetzung der Besoldung der Mitarbeiterinnen
711.31-23-1.de.pdf
unbebauten Bauzonen auf die minimalen Abstände von Hoch- spannungsleitungen und Unterwerken und veranlassen Auszonungen, raumplanerische Opti- mierung oder Verlegungen der Leitungen in enger Zusammenarbeit der Entwicklung der Agglomeration Zug bildet. Die Gemeinden werden direkt einbezogen. Die Verantwortlichkeit gegenüber dem Bund liegt beim Regierungsrat. P 1.2.2 Zur Lösung grenzüberschreitender Frag
632.1 - Steuergesetz
Verfahren zu veranlagenden direkten Bundessteuer so- wie der Kantons- und Gemeindesteuern auf dem Erwerbseinkommen. § 118 Abs. 2 gilt sinngemäss. § 93c * Nachträgliche ordentliche Veranlagung von Amtes wegen bekannt waren, dass eine Veranlagung zu Unrecht unterblieben oder eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist, oder ist eine unter- bliebene oder unvollständige Veranlagung auf ein Verbrechen oder bezeichnen. Wird keine Zustelladresse bezeichnet oder verliert die Zustelladresse während des Veranlagungsverfahrens ihre Gültigkeit, gewährt die kantonale Steuerverwaltung der steuerpflichtigen Person eine
131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
Rücksendekuvert nach Urnenschluss bei der Gemeindeverwaltung oder im Stimmbüro eintrifft. § 15 Verarbeitung durch das Stimmbüro 1 Die eingegangenen Rücksendekuverts sind vor Urnenschluss ungeöffnet dem Briefliche Stimmabgabe § 12 Grundsatz § 13 Verfahren § 14 Ungültige briefliche Stimmabgabe § 15 Verarbeitung durch das Stimmbüro § 16 Stimmabgabe von Menschen mit Behinderung * § 17 Elektronische Stimmabgabe strafbar. 3 Die Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Ge- setzes über die Verantwortlichkeit der Behörden und Beamten bleiben vor- behalten. 5. Rechtspflege § 67 Beschwerde 1 Beim Reg
511.61 - Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL)
Richtlinien für die Informationsführung e) Klärung von Finanzierungsfragen für den Einsatz f) Veranlassung der Auswertung des Einsatzes g) * Entscheid aufgrund der Anträge der AG OP, ob die Voraussetzungen
531.17 - Verwaltungsvereinbarung betreffend gemeinsame Durchführung der Grund-, Zusatz- und Kaderausbildung sowie der Weiterbildung im Zivilschutz (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz)
Vereinbarungskantone sind verantwortlich für die Budgetierung der Ausbildungsleistungen. * a) * … b) * … c) * … d) * … e) * … f) * … 2 531.17 2 Die Standortkantone sind verantwortlich für: * a) * Sicherstellung -direktoren- konferenz. * 6 AGI ist die Abkürzung für Arbeitsgruppe Innerschweiz und vereinigt die Verantwortlichen der für den Zivilschutz zuständigen Stellen der Vereinba- rungskantone. * 7 AGI-A steht als nen zur Ver- nehmlassung zu bis spätestens am 31. August. c) Bis spätestens am 30. September verabschiedet die AGI-A das gemeinsame Ausbildungsprogramm zu Handen der AGI. d) Die AGI genehmigt das gemeinsame
321.21 - Verordnung zur Einführung des Bundesgesetzes über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen (DNA-Verordnung)
363 3) SR 312.0 4) BGS 512.1 GS 29, 539 1 321.21 2 Der Dienst Kriminaltechnik der Polizei (KTD) verarbeitet die Ergebnisse der Probenahmen auf der Datenbank des Bundes und des Instituts für Rechtsmedizin nicht in das DNA- Profil-Informationssystem aufgenommen (Art. 11 Abs. 4 DNA-Profil- Ge- setz), veranlasst der KTD ihre Löschung umgehend beim Bundesamt und stellt die Vernichtung des biologischen Materials Ver- ordnung. 2 321.21 3 Die Meldung erfolgt innert 20 Tagen seit Eintritt der Voraussetzungen. Verantwortlich für die Meldung ist die Behörde, die als Letzte mit der Sa- che befasst war. Sie holt die allenfalls

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch