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632.12 - Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung (VES)
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Kanton Zug 632.12 Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung (VES) Vom 11. März 2025 (Stand 1. Januar 2026) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst. d de
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417.4 - Kantonsratsbeschluss betreffend Darlehen an die EVZ Sport AG (EVZ) zur Finanzierung der Stadionerweiterung
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Kanton Zug 417.4 Kantonsratsbeschluss betreffend Darlehen an die EVZ Sport AG (EVZ) zur Finanzierung der Stadionerweiterung Vom 27. März 2025 (Stand 6. Juni 2025) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestü
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154.223 - Reglement über die Abgabe und Entschädigung von Arbeitskleidern und Sicherheitsausrüstung in der Direktion des Innern
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Kanton Zug 154.223 Reglement über die Abgabe und Entschädigung von Arbeitskleidern und Sicherheitsausrüstung in der Direktion des Innern Vom 22. Dezember 2010 (Stand 27. Juni 2025) Die Direktion des I
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162.11 - Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichts (GO VG)
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Kantons Zug zu fördern und überhaupt allen amtlichen Pflichten so nachzukommen, dass ich es vor Gott verantworten kann.» * 3 Die Gelöbnisformel lautet: «Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze des Bundes und gesetz; 4. * Erlass der Geschäftsordnung; 5. * Erlass der Verordnung über die Gebühren; 6. * Verabschiedung des Voranschlages zuhanden des Regierungsrates; 7. * Festsetzung der Besoldung der Mitarbeiterinnen
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711.31-23-1.de.pdf
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unbebauten Bauzonen auf die minimalen Abstände von Hoch- spannungsleitungen und Unterwerken und veranlassen Auszonungen, raumplanerische Opti- mierung oder Verlegungen der Leitungen in enger Zusammenarbeit der Entwicklung der Agglomeration Zug bildet. Die Gemeinden werden direkt einbezogen. Die Verantwortlichkeit gegenüber dem Bund liegt beim Regierungsrat. P 1.2.2 Zur Lösung grenzüberschreitender Frag
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632.1 - Steuergesetz
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Verfahren zu veranlagenden direkten Bundessteuer so- wie der Kantons- und Gemeindesteuern auf dem Erwerbseinkommen. § 118 Abs. 2 gilt sinngemäss. § 93c * Nachträgliche ordentliche Veranlagung von Amtes wegen bekannt waren, dass eine Veranlagung zu Unrecht unterblieben oder eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist, oder ist eine unter- bliebene oder unvollständige Veranlagung auf ein Verbrechen oder bezeichnen. Wird keine Zustelladresse bezeichnet oder verliert die Zustelladresse während des Veranlagungsverfahrens ihre Gültigkeit, gewährt die kantonale Steuerverwaltung der steuerpflichtigen Person eine
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131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
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Rücksendekuvert nach Urnenschluss bei der Gemeindeverwaltung oder im Stimmbüro eintrifft. § 15 Verarbeitung durch das Stimmbüro 1 Die eingegangenen Rücksendekuverts sind vor Urnenschluss ungeöffnet dem Briefliche Stimmabgabe § 12 Grundsatz § 13 Verfahren § 14 Ungültige briefliche Stimmabgabe § 15 Verarbeitung durch das Stimmbüro § 16 Stimmabgabe von Menschen mit Behinderung * § 17 Elektronische Stimmabgabe strafbar. 3 Die Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Ge- setzes über die Verantwortlichkeit der Behörden und Beamten bleiben vor- behalten. 5. Rechtspflege § 67 Beschwerde 1 Beim Reg
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511.61 - Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL)
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Richtlinien für die Informationsführung e) Klärung von Finanzierungsfragen für den Einsatz f) Veranlassung der Auswertung des Einsatzes g) * Entscheid aufgrund der Anträge der AG OP, ob die Voraussetzungen
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531.17 - Verwaltungsvereinbarung betreffend gemeinsame Durchführung der Grund-, Zusatz- und Kaderausbildung sowie der Weiterbildung im Zivilschutz (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz)
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Vereinbarungskantone sind verantwortlich für die Budgetierung der Ausbildungsleistungen. * a) * … b) * … c) * … d) * … e) * … f) * … 2 531.17 2 Die Standortkantone sind verantwortlich für: * a) * Sicherstellung -direktoren- konferenz. * 6 AGI ist die Abkürzung für Arbeitsgruppe Innerschweiz und vereinigt die Verantwortlichen der für den Zivilschutz zuständigen Stellen der Vereinba- rungskantone. * 7 AGI-A steht als nen zur Ver- nehmlassung zu bis spätestens am 31. August. c) Bis spätestens am 30. September verabschiedet die AGI-A das gemeinsame Ausbildungsprogramm zu Handen der AGI. d) Die AGI genehmigt das gemeinsame
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321.21 - Verordnung zur Einführung des Bundesgesetzes über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen (DNA-Verordnung)
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363 3) SR 312.0 4) BGS 512.1 GS 29, 539 1 321.21 2 Der Dienst Kriminaltechnik der Polizei (KTD) verarbeitet die Ergebnisse der Probenahmen auf der Datenbank des Bundes und des Instituts für Rechtsmedizin nicht in das DNA- Profil-Informationssystem aufgenommen (Art. 11 Abs. 4 DNA-Profil- Ge- setz), veranlasst der KTD ihre Löschung umgehend beim Bundesamt und stellt die Vernichtung des biologischen Materials Ver- ordnung. 2 321.21 3 Die Meldung erfolgt innert 20 Tagen seit Eintritt der Voraussetzungen. Verantwortlich für die Meldung ist die Behörde, die als Letzte mit der Sa- che befasst war. Sie holt die allenfalls