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861.52 - Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE)
en zur Qualität gemäss Art. 33 Absatz 2 4. Zur Kostenrechnung gemäss Art. 34 Absatz 2 h) Die Verabschiedung von Empfehlungen i) Die Abstimmung der Angebote zwischen den Regionen und deren pe- riodische
742.21 - Konkordat betreffend die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl
Konkordatsgebiet keine andern Konzessionen für die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl. 1) Der Plan ist veraltet und wird nicht publiziert. [nicht in GS] 1 742.21 5 Ist die Übertragung einer Konzession auf einen
511.114 - Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit in den Bereichen Ordnungsdienst und Intervention
Kanton Zug 511.114 Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit in den Bereichen Ordnungsdienst und Intervention Vom 16. September 2010 (Stand 1. April 2011) Die Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Ob
731.1 - Gesetz über die Gewässer (GewG)
591 1 731.1 2 Sie fördert und überwacht den Vollzug dieses Gesetzes. Werden Mängel festgestellt, veranlasst sie deren Behebung durch die Pflichtigen. 3 Das zuständige Gemeinwesen kann seine Aufgaben im Bereich
512.2 - Gesetz über die Organisation der Polizei (Polizei-Organisationsgesetz)
polizeiliche Leistungen werden in Rechnung gestellt, wenn es die Gesetzgebung vorsieht. 2 Veranstalterinnen oder Veranstalter bezahlen 60 Prozent der Kosten für polizeiliche Leistungen, wenn * a) * der Anlass Leistungen zur Aufrecht- erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verlangt von * a) Veranstalterinnen und Veranstaltern, die nicht über die erforderlichen Bewilligungen verfügen oder die vorsätzlich und bezieht sie. 7 512.2 § 20 Anlässe 1 Anlässe auf öffentlichem oder privatem Grund haben die Veranstaltenden der Polizei sobald bekannt, spätestens jedoch zwei Monate vor der Durch- führung zu melden, wenn
131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
Rücksendekuvert nach Urnenschluss bei der Gemeindeverwaltung oder im Stimmbüro eintrifft. § 15 Verarbeitung durch das Stimmbüro 1 Die eingegangenen Rücksendekuverts sind vor Urnenschluss ungeöffnet dem Briefliche Stimmabgabe § 12 Grundsatz § 13 Verfahren § 14 Ungültige briefliche Stimmabgabe § 15 Verarbeitung durch das Stimmbüro § 16 Stimmabgabe von Menschen mit Behinderung * § 17 Elektronische Stimmabgabe strafbar. 3 Die Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Ge- setzes über die Verantwortlichkeit der Behörden und Beamten bleiben vor- behalten. 5. Rechtspflege § 67 Beschwerde 1 Beim Reg
414.19 - Verordnung über die Fachmittelschule
vertritt die Schule nach aussen; c) veranlasst die für die Weiterentwicklung der Schule notwendigen Pla- nungen; d) ist für die Qualitätsentwicklung der Schule verantwortlich und veran- lasst die notwendigen sie betreffenden Beschlüsse; r) ist verantwortlich für eine zwischen den einzelnen Fächern und Lehr- personen vergleichbare Leistungsbeurteilung; s) ist verantwortlich für die Sicherheitsbelange der Schule; zuständigen Mit- glied der Schulleitung; d) sind verantwortlich für das Budget gegenüber dem zuständigen Mit- glied der Schulleitung; e) sind verantwortlich für die Führung der Assistentin bzw. des Assisten-
632.1 - Steuergesetz
Verfahren zu veranlagenden direkten Bundessteuer so- wie der Kantons- und Gemeindesteuern auf dem Erwerbseinkommen. § 118 Abs. 2 gilt sinngemäss. § 93c * Nachträgliche ordentliche Veranlagung von Amtes wegen bekannt waren, dass eine Veranlagung zu Unrecht unterblieben oder eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist, oder ist eine unter- bliebene oder unvollständige Veranlagung auf ein Verbrechen oder bezeichnen. Wird keine Zustelladresse bezeichnet oder verliert die Zustelladresse während des Veranlagungsverfahrens ihre Gültigkeit, gewährt die kantonale Steuerverwaltung der steuerpflichtigen Person eine
153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
Vertretung des Kantons Zug in Zivilverfahren (§§ 18 Abs. 1 und 2 so- wie 21 des Gesetzes über die Verantwortlichkeit der Gemeinwesen, Behördemitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz) vom 1. Februar 197972));
442.1-1-1.de.pdf
2. A. – 1. 1. 2007 – 0 442.1 1 CONVENTION conclue relativement à la réorgani- sation et nouvelle circonscription de l’Evêché de Bâle. La Convention conclue le 12 Mars 1827 relativement à la réorga- ni

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