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861.52 - Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE)
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en zur Qualität gemäss Art. 33 Absatz 2 4. Zur Kostenrechnung gemäss Art. 34 Absatz 2 h) Die Verabschiedung von Empfehlungen i) Die Abstimmung der Angebote zwischen den Regionen und deren pe- riodische
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742.21 - Konkordat betreffend die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl
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Konkordatsgebiet keine andern Konzessionen für die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl. 1) Der Plan ist veraltet und wird nicht publiziert. [nicht in GS] 1 742.21 5 Ist die Übertragung einer Konzession auf einen
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511.114 - Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit in den Bereichen Ordnungsdienst und Intervention
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Kanton Zug 511.114 Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit in den Bereichen Ordnungsdienst und Intervention Vom 16. September 2010 (Stand 1. April 2011) Die Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Ob
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731.1 - Gesetz über die Gewässer (GewG)
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591 1 731.1 2 Sie fördert und überwacht den Vollzug dieses Gesetzes. Werden Mängel festgestellt, veranlasst sie deren Behebung durch die Pflichtigen. 3 Das zuständige Gemeinwesen kann seine Aufgaben im Bereich
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512.2 - Gesetz über die Organisation der Polizei (Polizei-Organisationsgesetz)
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polizeiliche Leistungen werden in Rechnung gestellt, wenn es die Gesetzgebung vorsieht. 2 Veranstalterinnen oder Veranstalter bezahlen 60 Prozent der Kosten für polizeiliche Leistungen, wenn * a) * der Anlass Leistungen zur Aufrecht- erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verlangt von * a) Veranstalterinnen und Veranstaltern, die nicht über die erforderlichen Bewilligungen verfügen oder die vorsätzlich und bezieht sie. 7 512.2 § 20 Anlässe 1 Anlässe auf öffentlichem oder privatem Grund haben die Veranstaltenden der Polizei sobald bekannt, spätestens jedoch zwei Monate vor der Durch- führung zu melden, wenn
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131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
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Rücksendekuvert nach Urnenschluss bei der Gemeindeverwaltung oder im Stimmbüro eintrifft. § 15 Verarbeitung durch das Stimmbüro 1 Die eingegangenen Rücksendekuverts sind vor Urnenschluss ungeöffnet dem Briefliche Stimmabgabe § 12 Grundsatz § 13 Verfahren § 14 Ungültige briefliche Stimmabgabe § 15 Verarbeitung durch das Stimmbüro § 16 Stimmabgabe von Menschen mit Behinderung * § 17 Elektronische Stimmabgabe strafbar. 3 Die Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Ge- setzes über die Verantwortlichkeit der Behörden und Beamten bleiben vor- behalten. 5. Rechtspflege § 67 Beschwerde 1 Beim Reg
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414.19 - Verordnung über die Fachmittelschule
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vertritt die Schule nach aussen; c) veranlasst die für die Weiterentwicklung der Schule notwendigen Pla- nungen; d) ist für die Qualitätsentwicklung der Schule verantwortlich und veran- lasst die notwendigen sie betreffenden Beschlüsse; r) ist verantwortlich für eine zwischen den einzelnen Fächern und Lehr- personen vergleichbare Leistungsbeurteilung; s) ist verantwortlich für die Sicherheitsbelange der Schule; zuständigen Mit- glied der Schulleitung; d) sind verantwortlich für das Budget gegenüber dem zuständigen Mit- glied der Schulleitung; e) sind verantwortlich für die Führung der Assistentin bzw. des Assisten-
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632.1 - Steuergesetz
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Verfahren zu veranlagenden direkten Bundessteuer so- wie der Kantons- und Gemeindesteuern auf dem Erwerbseinkommen. § 118 Abs. 2 gilt sinngemäss. § 93c * Nachträgliche ordentliche Veranlagung von Amtes wegen bekannt waren, dass eine Veranlagung zu Unrecht unterblieben oder eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist, oder ist eine unter- bliebene oder unvollständige Veranlagung auf ein Verbrechen oder bezeichnen. Wird keine Zustelladresse bezeichnet oder verliert die Zustelladresse während des Veranlagungsverfahrens ihre Gültigkeit, gewährt die kantonale Steuerverwaltung der steuerpflichtigen Person eine
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153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
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Vertretung des Kantons Zug in Zivilverfahren (§§ 18 Abs. 1 und 2 so- wie 21 des Gesetzes über die Verantwortlichkeit der Gemeinwesen, Behördemitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz) vom 1. Februar 197972));
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442.1-1-1.de.pdf
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2. A. – 1. 1. 2007 – 0 442.1 1 CONVENTION conclue relativement à la réorgani- sation et nouvelle circonscription de l’Evêché de Bâle. La Convention conclue le 12 Mars 1827 relativement à la réorga- ni