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Schule, Kultur, Natur- und Heimatschutz, Kirche
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n Organigramm hinsichtlich der Kindertagesstätte T. ergibt sich, dass die Beschwerdeführerin verantwortlich ist für die Geschäftsleitung/Leitung der Kindertagesstätte, das Administrative und die Perso Abwesenheiten und nach Auskunft von K., Kindertagesstätte L., habe die Beschwerdeführerin die Verantwortung als Gruppenleiterin nicht entsprechend wahrgenommen bzw. diese nicht so ernst genommen. Als G
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Art. 278 SchKG
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habe, welche konkreten wirtschaftlichen oder faktischen Nachteile sie durch die Sperrung der verarrestierten Vermögenswerte erleide. Mangels Betroffenheit sei auf ihre Arresteinsprache daher nicht einzutreten
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Art. 58 Abs. 1 ATSG
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Regeste:
: Örtliche Zuständigkeit. Zuständig ist das Versicherungsgericht desjenigen Kantons, in dem die versicherte Person oder der Beschwerde führende Dritte zur Zeit der Beschwerdeerhebung Wohnsi
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§ 8 BO der Gemeinde X
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Regeste:
, Anwendbarkeit der SIA Norm 358 Fenster und Brüstungen bei der Renovation von MehrfamilienhäusernAus den Erwägungen:
2. Die Beschwerdeführenden machen zunächst geltend, dass im vorliegen
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Art. 22 SchKG
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entgegengenommen werden, wenn die kantonale Aufsichtsbehörde sich kraft ihrer Aufsichtsgewalt veranlasst sieht, von Amtes wegen einzugreifen; der Anzeigeerstatter hat jedoch keinen Anspruch auf einen
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Art. 330a OR; § 9 Abs. 2 PV
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Partnerkonzepts (Arbeitgeberanlass, Fachreferat, Veranstaltung für Schulen, Arbeitgeberdatenbank, Netzwerke) erfüllt; lediglich eine im Konzept vorgesehene Veranstaltung mit Ärzten habe nicht durchgeführt werden der Arbeitgeberanlass, das Fachreferat, die Veranstaltung mit (...), die Arbeitgeberdatenbank und die Netzwerke. Einzig die im Konzept vorgesehene Veranstaltung mit Ärzten konnte nicht durchgeführt werden; Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist. Schon daraus erhellt, dass grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich dafür ist, die tatsächlichen Grundlagen für die Erstellung des Arbeitszeugnisses zu schaffen
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§ 72 PBG, § 9 Abs. 1 + 2 BO Walchwil
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Regeste:
– Wann liegt ein Neubau, wann ein Umbau vor, welcher unter die Bestandesgarantie gemäss § 72 PBG fällt? Wann gilt eine Dachkonstruktion als Dachaufbaute, wann liegt eine besondere Dachform
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Grundlagen, Organisation, Gemeinden
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Partnerkonzepts (Arbeitgeberanlass, Fachreferat, Veranstaltung für Schulen, Arbeitgeberdatenbank, Netzwerke) erfüllt; lediglich eine im Konzept vorgesehene Veranstaltung mit Ärzten habe nicht durchgeführt werden der Arbeitgeberanlass, das Fachreferat, die Veranstaltung mit (...), die Arbeitgeberdatenbank und die Netzwerke. Einzig die im Konzept vorgesehene Veranstaltung mit Ärzten konnte nicht durchgeführt werden; chwerde die aufschiebende Wirkung entziehen (Erw. 10).Aus dem Sachverhalt:
Am 2. Mai 2013 verabschiedete der Kantonsrat Zug Änderungen des Wahl- und Abstimmungsgesetzes, darunter § 52c Abs. 3 WAG, wonach
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Art. 43quater Abs. 3 AHVG, Art. 66ter AHVV, HVA Ziff. 5.56
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androgenetische Alopezie sei bei Frauen von den gleichen Faktoren abhängig wie bei Männern; genetische Veranlagung und Androgene. In den Wechseljahren finde dann eine Hormonumstellung statt, die die androgenetische Versicherten erstellt. Für die androgenetische Alopezie seien, so Dr. I. weiter, die genetische Veranlagung resp. die Androgene verantwortlich. Schliesslich verdeutlichte sie, dass die Hormonumstellung in
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§ 15 Abs. 1 lit. b und e PAVO
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n Organigramm hinsichtlich der Kindertagesstätte T. ergibt sich, dass die Beschwerdeführerin verantwortlich ist für die Geschäftsleitung/Leitung der Kindertagesstätte, das Administrative und die Perso Abwesenheiten und nach Auskunft von K., Kindertagesstätte L., habe die Beschwerdeführerin die Verantwortung als Gruppenleiterin nicht entsprechend wahrgenommen bzw. diese nicht so ernst genommen. Als G