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Raumplanung, Bauwesen, Gewässer, Energie, Verkehr
Regeste: §§ 14 Abs. 1 und 15 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz, § 31 BO Cham – Bedeutung der Stellungnahme des Amts für Denkmalpflege und Archäologie zu einem Bauvorhaben in der  Ortsbildschutzzone im Ra
Art. 154 ZPO
Regeste: – Vor der Beweisabnahme werden die erforderlichen Beweisverfügungen  getroffen. Das Fehlen einer Beweisverfügung an sich bedeutet noch nicht ohne weiteres, dass der vorinstanzliche Entsch
§ 52 VRG (Aufsichtsbeschwerde)
Sicht des Beschwerdeführers fehlende beziehungsweise nicht genügende Koordination zwischen den verantwortlichen Personen für die Asylunterkunft und den Fachexpertinnen und Fachexperten für die Kulturgüter von Fritz Pauli gemalten Wandbildern von der Bürgergemeinde übernommen hatte, sei dieser auch verantwortlich für die Pflege und den Erhalt dieser bedeutenden Kunstwerke. Es sei nicht verständlich, weshalb
Art. 2 Abs. 2 eidg. BüV, § 5 Abs. 2 kant. BüG
Regeste: Fragen mit der fast ausschliesslichen Fokussierung auf die Lebensumstände in der Wohngemeinde genügen nicht zur Beurteilung , ob die Bewerbenden mit den schweizerischen, kantonalen und ört
Art. 11 Abs. 2 und 15 USG; Art. 13 Abs. 1 LSV i.V.m. Art. 37a Abs. 1 LSV; Art. 40 Abs. 1 LSV; Anhang 7 LSV
Regeste: Art. 15 USG; Art. 40 Abs. 1 LSV; Anhang 7 LSV – Die Lärmbeurteilung  von Armbrustschiessanlagen hat grundsätzlich gemäss Anhang 7 LSV zu erfolgen. Abweichungen, auch punktuelle, von dieser
ISOS, § 25 Abs. 1 lit. a DMSG, § 25 Abs. 1 lit. d DMSG
Regeste: ISOS – Die Anliegen des Ortsbildschutzes  und des Denkmalschutzes  überlagern sich teilweise, sind aber nicht gleichzusetzen. Aus der Tatsache, dass ein Gebäudeensemble im ISOS beziehungs
Verfahrensrecht, Begründungspflicht der Behörden
ates (vgl. GVP 2007, S. 299; RRB vom 31. August 1999) einen groben Verfahrensfehler dar. Als Veranlasserin des vorliegenden Verfahrens hat die Bürgergemeinde A entsprechend nach § 24 Abs. 2 Ziff. 2 VRG Kosten zu tragen Dasselbe Resultat ergibt sich im Übrigen auch aus dem verfassungsrechtlichen Veranlassungsprinzip bei der Kostenverteilung (statt vieler: GVP 1991/92, S. 210, mit weiteren Hinweisen). Ein
Bürgerrecht
Regeste: Fragen mit der fast ausschliesslichen Fokussierung auf die Lebensumstände in der Wohngemeinde genügen nicht zur Beurteilung , ob die Bewerbenden mit den schweizerischen, kantonalen und ört
Art. 43 und Art. 61 ATSG, Art. 3 Abs. 1 und 2 UVG, Art. 8 UVV
doch so verstehen, dass der Arbeitnehmer für den entsprechenden Versicherungsschutz selbst die Verantwortung trage. Noch irritierender für einen Arbeitsvertrag in der Baubranche im weitesten Sinne ist der
Art. 266 i.V.m. 261 ZPO
Regeste: - Die Anordnung vorsorglicher Massnahmen  gegen periodische Medien setzt unter anderem voraus, dass offensichtlich kein Rechtfertigungsgrund für die betreffende Publikation vorliegt. Vors

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