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Art. 17 Abs. 2 ATSG; Art. 9 Abs. 1 ELG; Art. 25 Abs. 1 lit. c ELV
Regeste: – Gemäss Art. 9 Abs. 1 ELG sind  Ergänzungsleistungen als Jahresleistungen, die monatlich ausbezahlt werden, ausgestaltet. Ändert sich der Sachverhalt nach Erlass der leistungszusprechen
Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG, § 19 Abs. 1 lit. c StG
[Sachverhalt]). Dazu ist festzuhalten, dass die Veranlagung der X. AG für die Veranlagung von A. B. in keiner Weise bindend ist. Bei der Veranlagung der natürlichen Person als möglicher Empfängerin einer geldwerten Leistung kann aber auf alle Tatsachen und Unterlagen abgestellt werden, welche im Veranlagungsverfahren der Aktiengesellschaft erhoben und für richtig befunden worden sind, soweit nicht neue Er veranlasst. Dies gilt aber nur, wenn der Leistungsempfänger dem Anteilsinhaber nicht nahesteht. Veranlasst ein vertretungsberechtigtes Organ eine Zuwendung an einen Dritten, z.B. an eine gemeinnützige
§ 24 Abs. 1 PG
oder jedes missliebige Verhalten des Mitarbeiters. Es muss eine gewisse Schwere der Veranlassung gefordert werden. Fehlt sie und wird bloss eine Kleinigkeit als Anstoss für den Entschluss zur Auflösung des ausserhalb der Person des betreffenden Mitarbeiters liegen bzw. auf Tatsachen, für die er nicht als verantwortlich gelten darf. Für die Annahme eines Verschuldens genügt nicht jede Dienstpflichtverletzung oder angestrebt wurden. Umgekehrt kann der Mitarbeiter, der zufolge seines Verhaltens, für das er verantwortlich ist, der Verwaltung unzumutbar geworden ist, nicht einwenden, die Massnahme sei von ihm unverschuldet
Art. 16 Abs. 2 BV, Art. 34 Abs. 2 BV und Art. 8 Abs. 1 BV, § 22 GSW, § 13 Abs. 1 Reklamereglement Stadt Zug
entlang der Kantonsstrassen frei plakatieren durften, dass solche Plakate aber im privaten Grund verankert werden mussten. Damit konnten Gruppierungen, die im Vorfeld des Abstimmungswochenendes vom 25. September
Familienrecht
zu spät. Im Übrigen ist aber ohnehin nicht ersichtlich, inwiefern ihn erst die Berufungsantwort veranlasst haben soll, die angebliche Beeinträchtigung des Kontaktes zwischen ihm und E. durch die Gesuchstellerin
Grundstückgewinnsteuer: Verkehrswert vor 25 Jahren
‰ gemäss § 44 Abs. 2 StG) kann aus verwaltungsökonomischen Überlegungen viel eher zu einer verallgemeinernden Typisierung geschritten werden als bei der Grundstückgewinnsteuer, wo mit Steuersätzen bis mehr möglich sind; Präzisierung der Rechtsprechung (Erw. 4.7).Aus dem Sachverhalt: Mit Veranlagungsentscheid vom 15. Mai 2018 setzte die Grundstückgewinnsteuer-Kommission der Gemeinde A. den Grundstückgewinn Grundstückgewinnsteuer-Kommission (fortan: Rekursgegnerin) vorerst vor, sie habe weder im Veranlagungsentscheid vom 15. Mai 2018 noch im Einspracheentscheid vom 19. November 2018 substantiiert begründet
Bau- und Planungsrecht
Regeste: § 44 PBG – Umnutzungen  ohne bauliche Massnahmen unterliegen der Bewilligungspflicht , es sei denn, der neue Verwendungszweck entspricht der in der fraglichen Zone zulässigen Nutzung und
Familienrecht
Sodann ist auch ein Abwarten bis zum Vorliegen des im Scheidungsverfahren zur Arbeitsfähigkeit veranlassten Gutachtens nicht angezeigt. Die Vorinstanz erachtete das Gutachten von Prof. Dr. med. M. als schlüssig Fachmeinung abstützen konnte, brauchte er im Summarverfahren das Vorliegen des im Scheidungsverfahren veranlassten – bei Erlass des angefochtenen Entscheides noch nicht in Auftrag gegebenen – Gutachtens nicht aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen. Sie hätten sich nicht einmal richtig von ihren Freunden verabschieden können. Auch dürfte sich die plötzliche Trennung von der Grossmutter für die Kinder belastend
Strassenverkehrsrecht
ernsthaft in Frage, weshalb es unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit grundsätzlich nicht zu verantworten ist, ihm den Führerausweis bis zum Vorliegen des Untersuchungsergebnisses zu belassen (BGE 125 Fahreignung doch ernsthaft in Frage, sodass es unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit nicht zu verantworten ist, ihm den Führerausweis bis zum Vorliegen der spezialärztlichen Abklärung zu belassen bzw.
Gerichtspraxis
Maximalstreitwert dieser Verantwortlichkeitsklage auf über CHF 640 Mio. Es sei deshalb davon auszugehen, dass sich auch im Laufe des Kollokationsprozesses sowie des Verantwortlichkeitsprozesses gegen die neun Beklagten Internet erhellt (...). Auch dies belegt die nach wie vor feste Verankerung der Liegenschaft als Gasthaus und traditionellen Veranstaltungsort im Bewusstsein der Bevölkerung Oberägeris (...). Nach dem Gesagten ordentlichen Steuerschulden noch um aufgelaufene Verzugszinsen auf rechtskräftig veranlagten Nachsteuern, welche nach deren Veranlagung aufgelaufen sind. Somit seien die Verzugszinsen auf Nachsteuern nicht abzugsfähig

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