Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6383 Inhalte gefunden
Voraussetzungen
Abs. 2 StG). Das Revisionsverfahren kann nicht dazu dienen, von der steuerpflichtigen Person zu verantwortende Nachlässigkeiten, wie unvollständige Sachdarstellung oder Nichtbeschaffung bzw. Nichtbezeichnung Entscheids, denn erst nach Eintritt der Rechtskraft können Korrekturen nicht mehr im ordentlichen Veranlagungsverfahren vorgenommen werden. Solange ein Verfahren vor den Veranlagungs- bzw. Rechtsmittelbehörden wenn die steuerpflichtige Person nachweist, dass ihr diese trotz zumutbarer Sorgfalt im Veranlagungsverfahren nicht bekannt sein konnten. Eine Tatsache ist erheblich, wenn sie geeignet ist, den von
Erneuerungsfonds bei Stockwerkeigentum
Einlagen in den Erneuerungsfonds werden als Rückstellungen für Grossreparaturen behandelt. Die Einlagen können bei der Kantons- und direkten Bundessteuer vom Einkommen abgezogen werden, sofern die Bes
Erläuterungen zu §§ 132 - 135 - Einspracheverfahren
Steuerpflichtige, die nach pflichtgemässem Ermessen veranlagt worden sind, haben im Einspracheverfahren die offensichtliche Unrichtigkeit der Veranlagung nachzuweisen. Den Nachweis der offensichtlichen U Ungewissheit der tatsächlichen Verhältnisse erforderliche substanzierte Sachdarstellung mit einem Veranlagungsantrag abgibt und die hierfür notwendigen Beweismittel beibringt oder zumindest anbietet. Dieser Werktag ab (§ 117 Abs. 2 StG). Die Eröffnung (Mitteilung) der angefochtenen Veranlagung entspricht der Zustellung dieser Veranlagung beim Einsprecher/bei der Einsprecherin bzw. dessen Vertretung. Der Lauf
Einsprachefrist
Werktag ab (§ 117 Abs. 2 StG). Die Eröffnung (Mitteilung) der angefochtenen Veranlagung entspricht der Zustellung dieser Veranlagung beim Einsprecher/bei der Einsprecherin bzw. dessen Vertretung. Der Lauf
Abzug vom Erwerbseinkommen des zweitverdienenden Ehegatten
Invalidenversicherung). Der Abzug ist zulässig, wenn beide Ehegatten erwerbstätig sind und zusammen veranlagt werden. Er erfährt keine Kürzung, wenn die Erwerbstätigkeit nur während eines Teils des Jahres oder
Korrektur im Nachsteuerverfahren
Wenn für die Steuerperiode des Einkaufs bereits eine rechtskräftige Veranlagung vorliegt, wird eine vorgenommen. Gemäss Art. 151 Abs. 1 DBG bzw. Art. 53 Abs. 1 StHG kann eine Nachsteuer erhoben werden oder Beweismitteln, die der Steuerbehörde nicht bekannt waren, ergibt, dass eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist. Die Nachsteuer kommt dann zum Tragen, wenn sich im Nachhinein herausstellt,
Ersatzbeschaffung von Grundstücken in einem anderen Kanton
Bei Ersatzbeschaffung von Grundstücken in einem anderen Kanton muss der Steuerpflichtige den Veranlagungsbehörden der beteiligten Kantone Auskunft über den gesamten Ablauf der Ersatzbeschaffung erteil
Einspracheinstanz / Zuständigkeit
Einspracheverfahren hat die kantonale Steuerverwaltung die gleichen Befugnisse wie im Veranlagungsverfahren (§ 134 Abs. 1 StG). Das bedeutet, dass die Veranlagungsbehörde im Einspracheverfahren die Steuerfaktoren Zuständig für die Durchführung des Einspracheverfahrens ist dieselbe Behörde, die bereits die Veranlagung vorgenommen hat (die Veranlagungsbehörde), folglich die kantonale Steuerverwaltung. Im Einspra Sachverhaltsermittlung anhalten kann und muss. Nach der Anhörung der steuerpflichtigen Person kann die Veranlagung auch zu deren Ungunsten abgeändert werden.
Veranlagungsbehörde Aufgabe
Das Veranlagungsverfahren zeichnet sich durch ein zweiseitiges Zusammenwirken der Steuerbehörde und des Steuerpflichtigen aus. Zentraler Grundsatz des «gemischten» oder «ordentlichen» Veranlagungsverfahrens
Vermögenssteuer
vollen Freibetrages für Verheiratete besteuert und die Steuer pro rata temporis erhoben. Bei der Veranlagung des überlebenden Ehegatten wird dessen Vermögen per 31.12. ermittelt und nach Abzug des vollen

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch