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Abzugsfähigkeit der Einlagen
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Einlagen in den Erneuerungsfonds werden als Rückstellungen für Grossreparaturen behandelt. Die Einlagen können bei der Kantons- und direkten Bundessteuer vom Einkommen abgezogen werden, sofern die Bes
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Erläuterungen zu § 128 - Bescheinigungspflicht Dritter
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Die Bescheinigungspflichten bestehen in erster Linie gegenüber dem Steuerpflichtigen, der die betreffende Bescheinigung als Beilage zur Steuererklärung oder auf besonderes Verlangen der Steuerbehörde
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Vermögensverwaltung
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Steuerlich abzugsfähige Verwaltungskosten für das Privatvermögen sind Gewinnungskosten, welche nötig sind, um steuerbares Einkommen auf dem Privatvermögen erzielen zu können. Die Gewinnungskosten müss
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Form
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Auskünfte aus den Steuerakten werden den berechtigten Amtsstellen bzw. den berechtigten Personen grundsätzlich schriftlich erteilt.
Soweit möglich und sinnvoll werden Kopien der gewünschten Steuerak
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Einspracheentscheid
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führt, sowie eine Rechtsmittelbelehrung zu enthalten.
Im Einspracheverfahren werden wie im Veranlagungsverfahren keine Kosten erhoben und keine Parteientschädigungen ausgerichtet (§ 119 Abs. 1 StG). Die Gunsten oder zu Ungunsten des Einsprechers/ der Einsprecherin abändern. Will sie die ursprüngliche Veranlagung zu Ungunsten (reformatio in peius) der steuerpflichtigen Person abändern, muss diese vor Erlass Rückzug der Einsprache wird keine Folge gegeben, wenn nach den Umständen anzunehmen ist, dass die Veranlagung unrichtig war (§ 134 Abs. 3 StG).
Der Einspracheentscheid wird begründet und der steuerpflichtigen
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Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht
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beiratschaft, wo die Zustimmung des Verbeirateten notwendig ist.Die Kantonale Steuerverwaltung veranlagt und erhebt auch die direkten Steuern der Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden. Die Gemeinden sind
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Einsprache gegen eine Ermessensveranlagung
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Steuerpflichtige, die nach pflichtgemässem Ermessen veranlagt worden sind, haben im Einspracheverfahren die offensichtliche Unrichtigkeit der Veranlagung nachzuweisen. Den Nachweis der offensichtlichen U Ungewissheit der tatsächlichen Verhältnisse erforderliche substanzierte Sachdarstellung mit einem Veranlagungsantrag abgibt und die hierfür notwendigen Beweismittel beibringt oder zumindest anbietet.
Dieser innert der Rechtsmittelfrist die versäumte Verfahrenspflicht nachholt, derentwegen sie nach Ermessen veranlagt wurde, indem sie z.B. die vollständig ausgefüllte nicht abgegebene Steuererklärung oder den nicht
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Revisionsverfahren
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Über das Revisionsgesuch entscheidet jene Instanz, welche die Verfügung oder den Entscheid, deren Revision verlangt wird, getroffen hat. Revisionsbegehren, die rechtskräftige Veranlagungsverfügungen o
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Zuständigkeit
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Über das Revisionsgesuch entscheidet jene Instanz, welche die Verfügung oder den Entscheid, deren Revision verlangt wird, getroffen hat. Revisionsbegehren, die rechtskräftige Veranlagungsverfügungen o
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Voraussetzungen
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einer zu niedrigen oder unterbliebenen Veranlagung jedoch nicht eingefordert wurde (Unterbesteuerung), kann nach Revision der ursprünglichen, rechtskräftigen Veranlagung als Nachsteuer eingefordert werden sobald der Sachverhalt verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; das Veranlagungsverfahren dient bloss der Geltendmachung des im Gesetz begründeten Steueranspruches des Gemeinwesens