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Art. 9 BV. § 17 Abs. 1 GG. §§ 19 Abs. 1 Ziff. 3, 43 Abs. 1 VRG
zur Rechtsmittelbelehrung gemäss § 19 Abs. 1 Ziff. 3 VRG) für die entstandenen Unklarheiten die Verantwortung trägt. Wenn er anführt, dass ein neues Gesuch ohnehin sogleich wieder möglich und zu behandeln
Sozialhilfe und Arbeitsmarktrecht
Verbitterung festzustellen, dass entgegen der Auffassung von X.Y. aus der allfälligen Verantwortung oder gar Verantwortlichkeit von Behördemitgliedern oder Beamten für erlittene Unbill und Schaden aufgrund von der hinterlegten Kaution nicht vollständig befriedigen können, weil der für den Geschäftsgang verantwortliche Unternehmer einen Teil dieser Kaution für sich beanspruchen kann. Die Kautionspflicht für Pe
Anwaltsrecht
ihrer Berufsausübung nicht von Gewinnstreben beherrschen liessen, sondern in erster Linie ihrer Verantwortung als «Diener des Rechts» und «Mitarbeiter der Rechtspflege» wahrnehmen und in dieser Funktion die
Art. 16 RPG, § 27 PBG, § 27 Abs. 3 BO Risch
Regeste: – Die Zone UeGO gemäss § 27 Abs. 3 BO Risch ist keine  Landwirtschaftszone im Sinne des Raumplanungsrechts, sondern eine  weitere Nutzungszone im Sinne von Art. 18 Abs. 1 RPG.Aus dem S
Politische Rechte – Abstimmungserläuterungen
koordinieren, die Öffentlichkeit zu orientieren, Abklärungen und Gutachten bei Fachstellen zu veranlassen und bei Behörden zu intervenieren. Den vier Einzelpersonen, welche als Beschwerdeführer im Verfahren und die unverfälschte Stimmabgabe (Art. 34 Abs. 2 BV). Diese in der Verfassung als Grundrecht verankerte Abstimmungsfreiheit gibt den Stimmberechtigten Anspruch darauf, dass kein Abstimmungsergebnis anerkannt abweichende Auffassung zeitgerecht erkennbar sind. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die verantwortliche Behörde mit verspäteten Eingaben zeitlich unter Druck gesetzt und allenfalls sogar der Absti
Datenschutzgesetz
an öffentlichen Gewässern nur auf konzessionierten Standplätzen bzw. auf zentralen Bootsanlagen verankert oder stationiert werden (§ 4 Verordnung über die Inbetriebnahme und das Stationieren von Booten; Aufgabe können die Gemeinden selber wahrnehmen oder an Dritte auslagern (§ 61 Gemeindegesetz). Verantwortlich für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages bleiben in jedem Fall – letztlich auch für die mit
Stimmrecht
oder unangemessenes Verhalten des Präsidenten ersichtlich, das Herr C zum Rückzug des Antrages veranlasst hätte. Ein gewisser «Druck» des Gemeindepräsidenten (so die Beschwerdeführerin) ist spürbar, der Bundesgericht umschreibt sie wie folgt (BGE 135 I 292 E. 2): «Die in Art. 34 Abs. 2 BV als Grundrecht verankerte Abstimmungsfreiheit gibt den Stimmberechtigten Anspruch darauf, dass kein Abstimmungsergebnis anerkannt
Staats- und Verwaltungsrecht
Gericht alle Steuerfaktoren neu festsetzen und die Veranlagungen auch zum Nachteil des Steuerpflichtigen abändern kann. Das Recht zur Abänderung der Veranlagung wird nämlich obsolet, wenn einerseits die Anhörung registrierte Personalvorsorgestiftung im Sinne von Art. 89 bis Abs. 6 ZGB, deren Organe verantwortlichkeitsrechtlich nach Art. 52 BVG für Bestand und Erhalt des Stiftungsvermögens haften (Art. 89 bis Abs allfällig zum Zeitpunkt der Veranlagung am 28. November 2011 noch laufende, mündlich vereinbarte Frist vermöge ohnehin nichts an der rechtsgültigen Zustellung der Veranlagung 2010 nach Ermessen und der
§ 195 Abs. 2 StG
997'251.– in Abzug. Den Verkehrswert vor zwanzig Jahren setzten sie mit Fr. 919'000.– ein. Mit Veranlagungsentscheid vom 14. Juni 2007 setzte die Kommission den Grundstückgewinn auf Fr. 415'421.35 fest. Als
Politische Rechte, Wahlen und Abstimmungen
chwerde die aufschiebende Wirkung entziehen (Erw. 10).Aus dem Sachverhalt: Am 2. Mai 2013 verabschiedete der Kantonsrat Zug Änderungen des Wahl- und Abstimmungsgesetzes, darunter § 52c Abs. 3 WAG, wonach

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