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312.1 - Übertretungsstrafgesetz (ÜStG)
üblicherweise zu tolerierende Mass am fraglichen Ort oder im Zusammenhang mit einer traditionellen Veranstaltung hinausgeht; b) die am fraglichen Ort massgebliche oder übliche Nachtruhe durch übermässigen Lärm das die ge- büsste Person oder die von der Tat betroffene Person, Behörde oder Dienst- stelle veranlasst hat, festgestellt, dass das Ordnungsbussenverfahren trotz Ausschlussgrund durchgeführt wurde, wird achtenswerte Gründe es rechtfertigen, sich unkenntlich zu machen. Fasnacht und andere traditionelle Veranstaltungen fallen nicht unter das Vermummungsverbot. 3 Die Polizei darf im Einzelfall ereignisbezogen von
312.1-A1 - Übertretungsstrafgesetz (Anhang: Bussenkatalog gemäss § 15 ÜStG) (ÜStG)
üblicherweise zu tolerierende Mass am fraglichen Ort oder im Zusammenhang mit einer traditionellen Veranstaltung hinausgeht (§ 9 ÜStG): 100.– 1) SR 311.0 2) BGS 111.1 3) BGS 312.1 GS 2013/052 1 312.1-A1 1.6 100.– 7.2 Vorsätzliches oder fahrlässiges Missachten der Melde- und Bewilli- gungspflicht für Veranstaltungen im Wald (§ 11 in Verbindung mit § 33 EG Waldgesetz): 200.– 7.3 * … 7.4 Vorsätzliche oder fahrlässige
753.16 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons und der Gemeinden an die eidgenössisch konzessionierte Schifffahrt auf den Zuger Seen
Erträgen und den von der öffentlichen Hand er- brachten finanziellen Leistungen nicht decken kann, verantwortet sie den Fehlbetrag selbst. Sie trägt diesen zulasten der Reserve gemäss Abs. 2 oder auf die neue
1267.1 - Bericht der Begleitkommission Pragma
der Finanzdirektion) die Pragma - Verordnung, welche am 10. August 2004 vom Regie- rungsrat verabschiedet wurde. Die Kommission begrüsste den klaren und zweck- mässigen Aufbau. Es gilt nun abzuwarten
1267.5 - Bericht und Antrag der Begleitkommission Pragma
Vorlage Nr. 1267.5 Laufnummer 12882 Fünfter Zwischenbericht der Begleitkommission Pragma zum aktuellen Stand des Pilot- projektes Bericht und Antrag der Begleitkommission Pragma vom 27. August 2008 Se
1267.3 - Bericht der Begleitkommission Pragma
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1267.3 (Laufnummer 12245) DRITTER ZWISCHENBERICHT DER BEGLEITKOMMISSION PRAGMA ZUM AKTUELLEN STAND DES PILOTPROJEKTES BERICHT DER BEGLEITKOMMISSION PRAGMA VOM 30. AUGUST 2006 Se
1267.2 - Bericht der Begleitkommission Pragma
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1267.2 (Laufnummer 11843) ZWEITER ZWISCHENBERICHT DER BEGLEITKOMMISSION PRAGMA ZUM AKTUELLEN STAND DES PILOTPROJEKTES BERICHT DER BEGLEITKOMMISSION PRAGMA VOM 17. OKTOBER 2005 S
1267.6 - Bericht und Antrag der Begleitkommission Pragma
in erster Lesung verabschiedet und die externe Vernehmlassung mit Frist bis 30. Juni 2009 eröffnet. Am 18. August 2009 wurde die Vorlage in zweiter Lesung vom Regierungsrat verabschiedet und an den Kantonsrat
1267.7 - Bericht und Antrag der Begleitkommission Pragma
flächendeckenden Einführung von Leistungsauftrag und Globalbudget behandelt und am 6. Mai 2010 verabschiedet (Vorlage 1852.11 – 13420). Die Referendumsfrist ist am 13. Juli 2010 un- benutzt abgelaufen. Die am 28. November 2010 statt. Der Regierungsrat hat bereits im April 2010 ein Umsetzungskonzept verabschiedet und die weiteren Schritte festgelegt. Gerne hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass in
1440.8 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
bestätigt sie die Ordnungsmäs- sigkeit der Kreditabrechnung und weist darauf hin, dass die gesamte veranschlagte Kredit- summe teuerungsbereinigt um 2.76 Mio. Franken unterschritten worden sei. 3. Antrag Wir menhang mit dem Baufortschritt Bericht erstattet; c) bei Projektänderungen, welche die jeweils veranschlagten Baukosten übersteigen oder aufgrund von Kosteneinsparungen geplant sind, vorab die Zustimmung

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